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Wer kennt sich mit den neuen Gesetzen aus? Vorzugsweise Krankenschwestern / PDLs
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ich bin Krankenschwester und als ich schwanger wurde, hat mein Arbeitgeber sofort ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ohne Wenn und Aber und für die gesamte Schwangerschaft ab der 6. SSW. Fand ich zwar damals erst nicht so prickelnd, aber angesichts der Tatsache dass wir hochinfektiöse Patienten, die oftmals ja auch non compliant sind, behandeln, war es auf jeden Fall die richtige Wahl.
Nun ist eine Kollegin von mir schwanger und war bereits einige Tage im Beschäftigungsverbot, wurde nun aber zurück geholt mit der Begründung dass das neue Gesetz welches seit dem 1. Januar 2018 gilt das so vorgeben würde. Finde ich persönlich etwas seltsam, zufällig trifft diese Entscheidung zusammen mit einem absoluten krankheitsbedingten Personalmangel in der ganzen Klinik. Zufall oder hat die PDL Recht?
Normal ist ein Dienstplan verbindlich und meine Kollegin war schon überhaupt nicht mehr eingeplant und musste nun am Wochenende plötzlich wieder arbeiten.
Würde mich sehr interessieren, vielleicht kennt sich hier ja jemand aus und kann mir die Neuerungen erläutern und auch, ob das neue Gesetz dem Arbeitgeber wirklich so viel Spielraum lässt.
Soll auch morgen meinen spint räumen obwohl ich vom Betriebsarzt noch nix gehört habe, aber da Klemme ich mich morgen hinter...
2015 bekam ich das beschäftigungsverbot von meiner Ärztin die nun in Rente ist ausgefüllt weil ich ambulant war und meine damalige pdl nicht in der Lage war mir ne einfache Tour zu machen.
Steige mit dem neuen Gesetz auch nicht durch, hätte ja noch in der Betreuung arbeiten können aber das würde auch abgelehnt...
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