Elterngeld und Elternzeit 2.Kind
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19. Aug 2017 23:32
Elterngeld und Elternzeit 2.Kind
Hallo, und zwar werde ich nicht ganz schlau daraus... ich bin jetzt wieder schwanger
und es liegen bis zur Geburt 13 Monate dazwischen. Ich habe für Kind 1 Elterngeld plus beantragt und lasse es mir auch auf 20 Monate auszahlen. Jetzt weiß ich aber nicht wie sich das beim 2.Kind errechnet 
Bekommen wir dann nur noch den Sockelbetrag für Kind 2?
Außerdem hab ich da noch die Frage wg. der Elternzeit kann ich die an die von Kind 1 Hängen also das ich ab 4/2019 dann einreiche für 2 Jahre und dann auch dann erst das Elterngeld beziehen würde d.h. bis 4/2021 zu hause bleiben???
Vielen Dank
P.s. ich hoffe es ist verständlich



Bekommen wir dann nur noch den Sockelbetrag für Kind 2?
Außerdem hab ich da noch die Frage wg. der Elternzeit kann ich die an die von Kind 1 Hängen also das ich ab 4/2019 dann einreiche für 2 Jahre und dann auch dann erst das Elterngeld beziehen würde d.h. bis 4/2021 zu hause bleiben???
Vielen Dank
P.s. ich hoffe es ist verständlich


22. Aug 2017 17:19
Re: Elterngeld und Elternzeit 2.Kind
Hallo
Also es ist ein wenig kompliziert bei dir
Wenn du bis zur Geburt des 2. Kindes Elterngeld von Kind 1 bekommst, sind das keine anzurechnenden Elterngeldmonate. Genauso wenig darf die Zeit des Mutterschutzes angerechnet werden. Eigentlich müsste sich das Elterngeld von Kind 2 also von den 12 Monaten vor Kind 1 berechnet werden. Weiß nur leider nicht, wie es bei Elterngeld Plus aussieht. Könnte ja möglich sein, das es dann prozentual gerechnet wird.
Deine jetzige Elternzeit von Kind 1wird mit Beginn des Mutterschutzes unterbrochen. Nach dem MuSchu gilt dann die Elternzeit von Kind 2. Du hast aber bis zum 8. Geburtstag die Möglichkeit die Elternzeit zu nutzen.
Hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.
Würde dir aber empfehlen, eine ProFamilia in deiner Stadt zu besuchen. Die beraten dich supergenau und helfen dir bei diesen Dingen.
Also es ist ein wenig kompliziert bei dir

Wenn du bis zur Geburt des 2. Kindes Elterngeld von Kind 1 bekommst, sind das keine anzurechnenden Elterngeldmonate. Genauso wenig darf die Zeit des Mutterschutzes angerechnet werden. Eigentlich müsste sich das Elterngeld von Kind 2 also von den 12 Monaten vor Kind 1 berechnet werden. Weiß nur leider nicht, wie es bei Elterngeld Plus aussieht. Könnte ja möglich sein, das es dann prozentual gerechnet wird.
Deine jetzige Elternzeit von Kind 1wird mit Beginn des Mutterschutzes unterbrochen. Nach dem MuSchu gilt dann die Elternzeit von Kind 2. Du hast aber bis zum 8. Geburtstag die Möglichkeit die Elternzeit zu nutzen.
Hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.
Würde dir aber empfehlen, eine ProFamilia in deiner Stadt zu besuchen. Die beraten dich supergenau und helfen dir bei diesen Dingen.
26. Aug 2017 23:34
3 Beiträge
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