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kannst du nicht in der Wohnung bleiben? Ich denke schon wenn ihr mit dem Vermieter redet das einer raus kann aus dem Vertrag.
Mit dem Namen denke ich wirst du nix machen können außer dein Freund stimmt bei der Namensumschreibung zu.
aus eigener Erfahrung war es bei uns so, dass der Vermieter damit einverstanden war wenn wir einen Nachmieter finden, einfach raus durften. Also einfach lieb fragen und bei der Nachmietersuche helfen.
Dann zum Thema Name. Es ist so dass der Papa damit einverstanden sein muss. Dann kann man zusammen zum zuständigen Standesamt gehen und das ändern lassen.
Viel Glück dass du verständnisvolle Leute hast. Das ist das wichtigste!
Den Namen zu ändern ist praktisch unmöglich, auch mit Zustimmung des Vaters. Das geht praktisch nur wenn dieser das Kindswohl gefährden würde. Darüber wird man aber auch beim Standesamt informiert wenn man den Namen eintragen lässt.
Aber mit sowas kann man doch leben, ihr trennt euch, mit dem Kind hat das doch erstmal nichts zu tun. Er bleibt ja weitet der Vater.
Viel Erfolg und Kopf hoch!
Für mich persönlich wäre das nie in Frage gekommen, allein schon wenn ich zum Kinderarzt oder im Kindergarten anders aufgerufen werde als mein Kind heißt.
Mit Trennung muß man leider immer rechnen.
Meine jetzt 16 Monate alte Tochter geht seit September zu einer Tagesmutter. Am Anfang war alles super und dann kam es immer mehr zu Diskussionen zwischen mir und der Tagesmutte. Also haben mein Mann und ich uns Gedanken gemacht was wir nun tun können um schnellmöglichst von ihr weg zukommen. Das Glück war auf unserer Seite und eine Kita hat uns angerufen und haben ab März jetzt einen Platz.
In unserem Vertrag steht: Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum letzten des Vormonats. Also wollten wir jetzt im Dezember den Vertrag kündigen bis Ende Februar ( wären zwei Monate) unsere Tagesmutter war allerdings schneller und hat uns am 1.12. die Kündigung in die Hand gedrückt zum 29.1......hatten ihr mitgeteilt das laut Frist bis Ende Februar die Betreuung stattfinden müsste. Hätte sie bis spätestens 30.11 gekündigt wäre Ende Januar Ende. Sie meinte sie dürfe das noch zum 1. des Monats. Sie würde egal was kommt keine Betreuung mehr ab Februar machen. ( hatten ihr gesagt das wir nach unseren Rechten schauen werden) nun ist es für uns unzumutbar unser Kind weiter abzugeben. Sind voll berufstätig und eigentlich darauf angewiesen. Gibt es sowas wie Schadensersatz vom Verdienstausfall das sie uns zahlen müsste? Oder welche Möglichkeiten gibt es noch. Urlaub können wir nicht nehmen da im Jahr auch noch die schliesszeiten von der Kita zu berücksichtigen sind. Danke euch für eure Antworten
was genau steht denn in eurem Vertrag. Wenn für beide Seiten 2 Monate zum letzten des Vormonates steht dann hat sie sich auch daran zu halten.
Wendet euch doch am besten erstmal an das zuständige Jugendamt und schildert dort eure Situation. Vielleicht können die vermitteln und eine Ersatz Tagesmutter finden.
Schadensersatz würde euch wenn überhaupt dann erst ab dem 30. Januar zustehen, bis dahin ist sie ja gewillt euer Kind zu betreuen. Aber ich denke das wird nur was über einen Anwalt.
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