mietbindung
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18. Mär 2015 09:48
mietbindung
Unsere eventuellen neuen Vermieter möchten eine mietbindung. Ist denn das rechswidrig?? Also müssen unterschreiben das wir mindestens ... Jahre in der Wohnung bleiben. Haben gesagt unterschreiben wenn dann nur erst einmal für ein jahr
18. Mär 2015 10:10
Re: mietbindung
Nein bis zu 4 Jahre ist das nicht rechtswidrig. Wenn ihr das nicht wollt müsst ihr euch mit dem Vermieter einigen.
Oder ist das eure alte Wohnung und nur neue Vermieter? Dann gilt natürlich euer jetziger Vertrag und ihr müsst nichts unterschreiben!
Oder ist das eure alte Wohnung und nur neue Vermieter? Dann gilt natürlich euer jetziger Vertrag und ihr müsst nichts unterschreiben!
18. Mär 2015 11:31
Re: mietbindung
Es wäre eine komplett neue Wohnung und somit auch neue Vermieter. Mir kommt das nämlich auch komisch vor. Aber dachte weil es dann ein anderes Bundesland ist, das es dort üblich ist.
Wie meinst du das genau, bis zu vier jahre? Woher hast du deine quelle? Muss es der Frau ja konkret widerlegen können
Wie meinst du das genau, bis zu vier jahre? Woher hast du deine quelle? Muss es der Frau ja konkret widerlegen können
18. Mär 2015 12:08
Re: mietbindung
Ich glaube du hast mich falsch verstanden, es gibt ein BGH Urteil das besagt man kann im gegenseitigen Einvernehmen eine Mietbindung von bis zu 4 Jahren vereinbaren.
Also beide Parteien müssen damit einverstanden sein.
Also richtig ist du musst dem nicht zustimmen, allerdings wird dir dein neuer Vermieter dann die Wohnung sicher nicht geben.
Ihr habt also nur die Möglichkeit euch zu einigen.
Der Vermieter hat da das Recht auf seiner Seite!
Also beide Parteien müssen damit einverstanden sein.
Also richtig ist du musst dem nicht zustimmen, allerdings wird dir dein neuer Vermieter dann die Wohnung sicher nicht geben.
Ihr habt also nur die Möglichkeit euch zu einigen.
Der Vermieter hat da das Recht auf seiner Seite!
18. Mär 2015 12:37
Re: mietbindung
Ich hatte auch mal so einen Mietvertrag mit meinem damaligen Freund. Ein Jahr Mietbindung. Wir hätten zwar vorher ausziehen können, aber kündigen erst nach einem Jahr bzw hätten wir uns bei vorzeitiger Kündigung/vorzeitigem Auszug halt um Nachmieter kümmern müssen.
Eigentlich ist da ja nichts schlimmes bei. Ein Jahr ist schnell um.
Aber wie schon geschrieben wurde, ihr werdet die Wohnung sicher nicht bekommen, wenn ihr dem nicht zustimmt.
Eigentlich ist da ja nichts schlimmes bei. Ein Jahr ist schnell um.
Aber wie schon geschrieben wurde, ihr werdet die Wohnung sicher nicht bekommen, wenn ihr dem nicht zustimmt.
18. Mär 2015 12:43
Re: mietbindung
Wenn ihr wisst, dass ihr da länger bleiben wollt, aber Angst vor Eventualitäten habt, würd ich mit dem Vermieter reden. Wir haben bei unserer Wohnung gefragt, was bei beruflichem Umzug, Trennung oder Arbeitslosigkeit wäre. Das kann man ausnehmen lassen, zumindest wurde das bei uns so gemacht.Inwieweit das dann Bestand gehabt hätte, wenn der Vermieter drauf gepocht hätte, weiß ich allerdings nicht. Der Fall ist nicht eingetreten.
Vielleicht mal beim Mieterbund fragen?
Vielleicht mal beim Mieterbund fragen?
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