Selbständig - steuerfrei...
Tausche dich hier im Elternforum mit anderen Mamas und Papas aus. (Zum Expertenforum wechseln, um deine Fragen an das HiPP Expertenteam zu stellen.)
4. Nov 2013 16:26
Selbständig - steuerfrei...
.... geht! Ja! Aber bis zu welchem Einnahmebetrag?
Vielleicht hat ja jemand die Zahlen zur Hand? DANKE!
Vielleicht hat ja jemand die Zahlen zur Hand? DANKE!

4. Nov 2013 17:38
Re: Selbständig - steuerfrei...
Ich kann schauen ,wenn unsere Unterlagen vom Steuerberater wieder da sind.Ist aber einiges,wir waren in 2 jahren Selbsstädigkeit bis jetzt steuerfrei.liegt aber auch am Steuerberater-glaub ich.
4. Nov 2013 18:08
Re: Selbständig - steuerfrei...
Selbstständig und steuerfrei, das wäre doch mal etwas....
Ich vermute aber eher, du meinst die Umsatzsteuerbefreiung? Da liegt (in Deutschland) die Grenze bei 17.500 Euro.
Im Umsatzsteuergesetz steht unter § 19 Abs.1 S.1 u. 2: "Die Umsatzsteuer wird von Unternehmern nicht erhoben, wenn der maßgebende Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Vorsteuerabzug ausschließende, steuerfreie Umsätze und Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sind nicht in den maßgebenden Umsatz einzubeziehen."
Ein bisschen mehr findest du hier dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelung
Solltest du einen Start in die Selbstständigkeit erwägen, lass dich für Details bitte beim Finanzamt oder beim Steuerberater beraten - als Existenzgründer muss man so viele Dinge berücksichtigen. Und die Umsatzsteuer ist davon (leider) nur der kleinste Teil....
Ich vermute aber eher, du meinst die Umsatzsteuerbefreiung? Da liegt (in Deutschland) die Grenze bei 17.500 Euro.
Im Umsatzsteuergesetz steht unter § 19 Abs.1 S.1 u. 2: "Die Umsatzsteuer wird von Unternehmern nicht erhoben, wenn der maßgebende Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Vorsteuerabzug ausschließende, steuerfreie Umsätze und Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sind nicht in den maßgebenden Umsatz einzubeziehen."
Ein bisschen mehr findest du hier dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelung
Solltest du einen Start in die Selbstständigkeit erwägen, lass dich für Details bitte beim Finanzamt oder beim Steuerberater beraten - als Existenzgründer muss man so viele Dinge berücksichtigen. Und die Umsatzsteuer ist davon (leider) nur der kleinste Teil....
3 Beiträge
• Seite 1 von 1
Bitte beachten: In diesem Forum können nur allgemeine Informationen zum Inhalt der Fragen gegeben werden. Die Antworten sind unverbindlich und können aufgrund der räumlichen Distanz keinesfalls eine Diagnose oder Beratung für den Einzelfall darstellen oder einen Arztbesuch ersetzen.
loading 19546...
Suche
loading 31377...
loading 19564...
loading 19565...
loading 19830...
loading 19520...