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Nachträglich Elternzeit beantragen
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Hätte mal ne frage:
Meine Tochter ist jetz 16 Monate. Ich war bis zu ihrem 1. Geburtstag in Elternzeit, weil ich danach meine Fortbildung, die ich vor der ss angefangen hatte, abschliessen wollte. Im August bin ich dann fertig mit der Fortbildung und wollte dann, solange sie noch so klein ist erstmal auf Minijobbasis (400€)
Weiterarbeiten. Da ich ja mit minijob keine Krankenversicherung habe und mein Mann privat versichert ist, dachte ich könnte ich ja jetzt die restliche Elternzeit nehmen. Hierbei bin ich und die kleine ja versichert und ich darf bis zu 30 Std arbeiten.
Meine frage jetzt: kann ich dann einfach ab September Elternzeit beantragen (sie hat im Januar Geburtstag) ?? Und hat sie dann weiterhin Anspruch auf ihren Krippenplatz? Sie ist momentan nämlich bei Tageseltern, wenn ich arbeiten bin. Bräuchte dann ja weiterhin 2 Tage die Woche einen ganztagsplatz! (Bin im Handel tätig)
Danke schonmal im voraus!!!
Also alles halb so wild!
Du hast Grundsätzlich Anrecht auf Elternzeit von 3 Jahren (von Gesetzeswegen)... das heißt, dir wird für die ersten 3 Jahre nach der Geburt deines Kindes die Renten- und Pfelgeversicherung so angerechnet als wärst du Arbeiten gegangen und hättest einen Bruttolohn von 2500,00€ gehabt.
Keine Ahnung wie es in deinem Fall ist, denn er ist sehr speziell! Ich würde dir empfehlen bei der Rentenkasse an zu rufen!
Anspruch auf Zuwedungen hast du allerdings nicht! Wenn du Arbeitslosengeld möchtest ist die Elternzeit vorbei.
Ein Minijob bis zu einem gewissen Stundesatz ist jedoch in Ordnung!
Soweit ich weiß musst du gar nichts beantragen, solange kein Arbeitgeber mit involviert ist, der auf die wartet! Erst 3 Monate vor Beendigung der Elternzeit musst du dich arbeitssuchend beim Arbeitsamt melden, damit du die Frist einhälst und nach 3 Jahren als arbeitslos ohne Bezügesperre giltst!
Ich würde an deiner Stelle mit Arbeitamt und Rentenkasse telefonieren! Bin mir noch nicht mal sicher ob deine Elternzeit unterbrochen oder beendet war, wenn du eine Fortbildung ohne Einkünfte gemacht hast! Oder war das eine Maßnahem vom Arbeitsamt!
Weiß jetzt aber nicht wie das ist wenn sie "beendet" war... keine Ahnung ob man dann wieder einsteigen kann! Aber wieso nicht! (das ist eine Frage an die Rentenkasse NICHT AN DIE ARGE.... die sagt immer kein Problem in solchen Fällen, damit die Statistik stimmt)
Aber ich muss doch beim Jugendamt die Elternzeit beantragen!?
Mann kann die restliche Elternzeit bis das Kind 7 Jahre ist nehmen. Hm... Ruf da mal an.
Vielen dank für deine Hilfe! Vielleicht weiß ja noch jemand Bescheid...??
also, wärst du vom arbeitsmat oder vom jobcenter abhängig, wenn du nicht in elternzeit gehen würdest?
prinzipiell ist es meines wissen so, das das erste jahr, vll auch noch das zweite, wenn es direkt anshcließt,auf jedenfall gewährt werden muß vom arbeitgeber.
beim 3. jahr, was viele ja wohl zur einshculung nehmen, bedarf es aber der zustimmung des arbeitgebers, und der kann diese auch ablehnen.
wenn du natürlich von nem amt abhängig bist/wärst, dann müsstest du da die elternzeit einreichen.
aber vorsicht, sollte dir alg 1 zustehen, und du reichst elternzeit ein, dann musst du h4 beantragen, und lfiegst ausm alg1-bezug raus, da du dann nicht vermittlungsfähig bist.
ansosnten würde ich aber auch einfach mal anrufen, bei der krankenversicherung, und nachfragen, ob du bei nem 400€-job verischert bist, oder nicht.
und anrufen ist ja wirklich kein ding...
Es geht mir bei dem beantragen der Elternzeit nur um die Versicherung! Ich will kein Elterngeld (hab ja keinen Anspruch mehr!) mein Arbeitgeber hat mir ja angeboten, dass ich nochmal Elternzeit nehme und weiter auf 400€ Basis arbeite! Wenn dann muss ich die restlichen 2 Jahre zusammen nehmen. Ich glaube ich kann das nur einmal teilen! Mit Harz4 und dem Arbeitsamt hat das doch eigentlich nichts zu tun..?
Bin ja nicht arbeitslos. Hab im Internet gelesen, dass ich nicht versichert bin mit minijob auf 400€ Basis. Naja, ich Ruf lieber nochmal an! Aber vielen dank!
Nur wenn ich zwei Jahre genommen hätte, hätte ich das dritte nachträglich nehmen können..?
Na toll, was mache ich denn jetzt?
> Hab gerade irgendwo gelesen, dass ich wenn ich ein Jahr Elternzeit in
> Anspruch genommen habe, kein weiteres Jahr nehmen kann!
> Nur wenn ich zwei Jahre genommen hätte, hätte ich das dritte nachträglich
> nehmen können..?
> Na toll, was mache ich denn jetzt?
Hat das jemand gepostet, oder stand das auf irgendeiner "offiziellen" Seite.
Problem des Internets: Nicht alles was geschrieben wird stimmt!!
In der offiziellen Broschüre stehts anders. Nach der kannst Du mit Zustimmung des AG Deine Elternzeit von ein auf zwei Jahre verlängern. Das ist allerdings i.d.R. eine freiwillige Leistung des AG.
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=89272.html
Alles Gute!
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