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Arbeitsamt: Kind soll i.d. Krippe und z. Tagesmutter
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musste mich ab Jan. 2013 arbeitslos melden. Meine Tochter geht in die Krippe von 8-13h. Jetzt sagte die Arbeitsvermittlerin zu mir ich möchte mir eine Tagesmutter für die Nachmittagsbetreung (2xwöchentlich) suchen, das würde das Jungendamt bezahlen damit ich leichter zu vermitteln bin. Habe mich für 15-20 Std. wöchtl. arbeitslos gemeldet.
Äh Hallo??? Brennen die jetzt total?? Können die von mir wirklich verlangen das ich mein Kind von dann 2 Jahren zu Tagesmutter gebe wenn es schon den ganzen Vormittag in der Krippe ist. Ich bin nicht faul und muss auch wirklich arbeiten gehen (Hausbau usw.) aber das ist mir wirklich zuviel verlangt oder übertreibe ich jetzt?
LG
Ich weiß nicht wie die rechtliche Lage ist! Könnte mich jetzt damit auseinander setzten, hab ich aber keine Lust zu!
Um Arbeitslosengeld zu beziehen, musst du allerdings nachweisen, dass du eine Betreuung für dein Kind hast. Natürlich ist es für die lieben Arbeitsamtmitarbeiter (deren Job ICH nicht machen wollte) einfacher dich für 20 Stunden zu vermitteln wenn du den ganzen Tag zur Verfügung hast, aber ich kann mir gut vorstellen, dass es kein muss ist!
(mal unter uns, wie schnell hat ne Tagesmutter ne Bescheinigung über deine (leider) erfolglosen Bemühungen geschrieben *reusper*)
Ich musste mich damals nach der Karenz auch arbeitslos melden. Die Dame vom Amt meinte nur das eine Betreuung gegeben sein muss, ich habe mich auch nur halbtags gemeldet. Also hab ich mir eine Tagesmutter gesucht, bekam dann ein bisschen vom Amt dazugezahlt. Die Jobs vom Amt kann man ja meist eh vergessen, also hab ich mir selbst einen gesucht & auch recht schnell wieder einen gefunden. 20 Stunden Woche, MO-FR von 9-13 Uhr. Also Zwergi 25 Stunden zur Tagesmutter. Hat super geklappt. Mittlerweile bin ich aber wieder zuhause da wir einen 2ten Zwerg bekommen haben.
Bei unserem Arbeitsamt war es eig. nur wichtig DAS eine Betreuung fürs Kind gegeben ist ... aber nicht wie lange & an wievielen Tagen. Das musste man sich dann eh selbst ausmachen mit dem Arbeitsgeber wann man arbeiten muss/kann ...
Also wenn mein Kind den ganzen Tag in Betreuung ist, dann bestehe ich auf eine Vollzeitstelle, du galubst gar nicht wie schnell die wieder ruhig werden!
ich versteh nämlich grad gar nix....
finds aber interessant....
LG
also ich musste mich dieses Jahr auch für 2 Monate arbeitslos melden. Meine Elternzeit ist am 02.07.2012 ausgelaufen und die Kita meiner Tochter hat erst im August begonnen, da war aber noch die Eingewöhnungsphase mit nur Stundenweise am Tag. Richtig zum Arbeit konnte ich also erst wieder ab September.
Das Arbeitsamt wollte eine bestätigung das ich meine Tochter mind. 15 Stunden die Woche in Betreuung habe. Und das war denen egal ob das eine Kita, Tagesmutter, Oma, Nachbarin....war. Ich bin alleinerziehend und habe somit den Vater angegeben. Und ich war bereit täglich ab 15.30 und an allen Wochenenden zu arbeiten. Das hat dem Arbeitsamt gereicht.
Kann man keine Betreuung für 15 Stunden /Wöchentlich gewährleisten, wird man vom Arbeitsamt nicht aufgenommen und muss zu Hartz 4.
Und das Arbeitslosengeld wird ja nach deinem vorherigem Geahlt berechnet. Und wenn du vor der Schwangerschaft vollzeit gearbeitet hast und dich nun nur für Teilzeit arbeitslos meldest, dann bekommst du auch nur anteilmäßig dein Geld. Also nicht die 67 % der Vollzeitstelle, sondern eben nur prozentual für deine 15-20 Stunden.
Hoffe konnte etwas helfen
Gruß Andrea
die arge kann von dir verlangen, das du für mindestens 15 wochenstunden eine kinderbetreuung organisiert hast, mehr nicht.
als ich mich damals bei meinem großen nach einem jahr arbeitslos melden mußte, hieß es, ich muß nur für die wochenstundenzahl eine betreuung haben und die arbeitszeiten muß ich eh mit dem arbeitgeber aushandeln.
natürlich hast du eine mitarbeitungspflicht bei deiner vermittlung, aber wenn deine kinderbetreung in den vormittagsstunden liegt, dann ist das so, immerhin meldest du dich ja nicht vollzeitarbeitslos.
verlangen können die das also nicht von dir, dir aber eben nahelegen, eine andere betreungszeit zu finden bzw mehr betreuungszeit zu finden.
laß dich da von der arge auch nicht einschüchtern, das machen die nämlöich ganz gerne, gerade bei jungen frauen und müttern.
ich drück dir daumen, das du bald einen job findest.
ganz liebe grüße
noroelle
warum arbeitslos?? hat man nicht einen anspruch auf seinen arbeitsplatz, auch als teilzeitstelle?? oder ist das nicht überall so??
uund:
warum meldet man sich nur auf teilzeit arbeitslos, wenn man vorher vollzeit gearbeitet hat und einem das vollzeitarbeitslosengeld zusteht??
fragen über fragen....
denn ich weigere mich zu glauben, dass der staat noch dämlicher ist als ich denke....
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