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Arbeitsverhältnis
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ich erklär euch mal kurz meine Situation:
Vor meiner Elternzeit war ich unbefristet, Vollzeit mit Festgehalt angestellt, nach meiner Elternzeit (hab 1 Jahr genommen) hab ich wieder angefangen zu arbeiten, allerdings im Teilzeitbereich nach Stundenlohn (auf meinen Wunsch) mein Arbeitgeber hatte auch nix dagegen, da wir eh ein sehr freundschaftliches Verhältlich haben (ist nur ein kleiner Betrieb) haben wir das mündlich besprochen und gut war's.
Jetzt möchte allerdings mein Arbeitgeber dass ich wieder Vollzeit anfange zu arbeiten, was echt schwierig wird, da wir noch keinen Kindergartenplatz haben und die Betreuungszeiten nicht mit meinen Arbeitszeiten zusammenpassen, arbeite im Einzelhandel und der Laden ist länger auf als der KiGa.
Wenn ich weiterhin als Teilzeitkraft bleiben würde, müsste mein Arbeitgeber eine neue Vollzeitkraft einstellen, dann würde ich allerdings ein niedrigeres Gehalt bekommen, da der Stundenlohn von meinem früheren Vollzeitgehalt berechnet wurde......
.....nun meine Frage: kann mein Arbeitgeber so einfach mein Gehalt/Stundenlohn kürzen nur weil ich die Vollzeitstelle nicht annehme?!
Hab auch nie einen Teilzeitvertrag unterschrieben und mein Vollzeitvertrag wäre auch nicht mehr gültig, da die Firma mal zu einer GmbH wurde und mein Ursprungsvertrag noch auf die fusionierte Firma läuft.
Arbeite quasi nur nach mündlicher Vereinbarung, war für mich bisher auch immer ok nur jetzt steh ich irgendwie blöd da!?
Wie komm ich denn jetzt am besten aus der ganzen Sache raus?
Hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps geben.
Lg
Es kommen ja mehrere Aspekte auf einmal zum Tragen.
1. Ist der damalige unbefristete Vollzeitvertrag weiter gültig?
2. Ist die mündliche Teilzeitvereinbarung bindend bzw. unbefristet? (Gültig ist sie grundsätzlich schon, da ein Vertrag auch mündlich geschossen werden kann.)
3. Kann der AG eine Gehalts- bzw. Stundenlohnkürzung vornehmen?
Die müsste er ja mit Sicherheit begründen müssen oder?
Trotzdem danke für deine Hilfe.
Bin gerade in einer ähnlichen Situation.
Ob ein Vertrag mündlich oder schriftlich verienbart wurde, spielt keine Rolle.
Auch mündliche Verträge sind rechtsgültig, und es ist sogar so, das der AG da nachweispflichtig ist und nicht der Arbeitnehmer.
Zumal du ja zur Zeit auch Teilzeit arbeitest.
Ein Anwalt für Arbeitsrecht ist da die allerbeste und sicherste Adresse.
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