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Steuererklärung
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ich bin bis August noch in Elternzeit und bekomme Elterngeld.
Muss ich dann auch eine Steuererklärung machen??? Weiß das jemand? Und wenn man es muss, muss man dann in der Regel Nachzahlen?
LG Sylvia
also bei uns in ö muss man das überhaupt nicht machen! aber man wär halt blöd wenn man ihn nicht macht..ich hab in der karenz,also wo ich daheim war bei meiner tochter,nen haufen kohle bekommen..
lg
Aber wie gesagt, Lohnsteuerjahresausgleich musst du machen, muss man wenn man staatliche Gelder bekommt. Steht auch glaub ich bei dem Hilfebogen für das Elterngeld mit drauf. Ach ja und wenn man die einmal gemacht hat glaub muss man die ja immer machen, aber da is halt so. Außerdem muss man die glaub ich bis Mai oder Juni beim Finanzamt spätestens abgeben ansonsten muss man schätz ich ma was zahlen. Wenn man es aber mit nem Steuerberater macht muss man sich nicht ganz an die Frist halten.
also bsp. 2008 habe ich eine gemacht, 2009/10 nicht und 11 will ich eine machen,also muß ich die anderen beide jahre nachholen
Mei ich kann des net bestätigen, ich geb meinen Lohnsteuerjahresausgleich ja immer pünktlich ab und gut is und ich mach den eben auch jedes Jahr.
Diese Aufforderung kam dann aber erst Ende Dezember 2009 und er hatte zeit bis Januar '10 eine einzureichen.
Hat er auch gemacht, weil er wusste er bekommt ja was wieder, da wäre er ja schön blöd gewesen wenn er keine gemacht hätte.
Ich mach die auch jedes jahr, denn meistens sinds doch wenigstens 100€, wenn nicht sogar mehr, die ich raus bekomme.
es gibt Fälle, wo man diese abgeben muss. dazu gehört z.b., wenn man 3 und 5 Steuerklassen hat und die beiden in diesem Jahr gearbeitet haben, oder die Firma, wo man gearbeitet hat ist Insolvenz gegangen und und und.
Elterngeld ist steuerfrei, wird aber in die Bemessung des Steuersatzes eingerechnet. d.h. wenn dein Mann z.b. 50000 ist der Steuersatz z.b 8 %, dein Elterngeld beträgt z.b. 20000, dann sind es der Prozentsatz für 70000 dann 10% (die Zahlen sind erfunden). aber die 10% auf nur 50000, da nur der Einkommen von deinem Mann besteuert wird.
Wenn du für dich selbst eine Steuererklärung machst ist genau das gleiche. du hast, denke ich, die ersten 4 Monate 2011 gearbeiten. Also dein Einkommen + Elterngeld bestimmt den Steuersatz. dann wird dein Einkommen in diesen ersten 4 Monaten mit diesem Steuersatz multipliziert. du hast dann aber noch mindestens 925 Euro Ausgaben (wenn ich mich nicht irre Pauschalbetrag, was abgezogen wird). Du hast aber die ersten 4 Monaten kein Kind gehabt, also erhöht sich bei die der Freibetrag um mindestens 1 Kind. Es hängt davon ab wie du verdienst. wenn viel, dann wirst du wahrscheinlich nachzahlen oder es läuft auf 0, da der Steuersatz ja potentiell steigt. Wenn normal dann würde ich sagen, dass du eine Rückzahlung bekommst. google ein wenig nach den Steuersatztabellen und rechne aus, was abgezogen wurde und was abgezogen werden soll. aber es ist gewöhnlich so, dass man im ersten Jahr eine Rückzahlung erhält. man hat ja, einfach gesagt, höhere Ausgaben bzw. Freibeträge und kleineres Einkommen.
lg Alina
im letzten Beitrag meinte ich natürlich nicht potentiell sondern exponentiell. sorry.
also wir machen ihn jedes Jahr a ( also eigentlich ein muss für jeden soweit ich weiss).
aber ich bin in elternzeit und arbeite auch nicht! bekomme ich dann trotzdem eine lohnsteuerbescheinigung von meinem chef?
Wenn ihr verheiratet seid, dann zusammen also nur eine Steuererklärung, wenn nicht, dann jeder für sich selbst. Wenn man verheiratet ist und mindestens 1 Tag getrennt, darf man auch eine getrennte Steuerklärung machen, aber es löhnt sich nicht, denn einer von beiden kriegt dann gewöhnlich die A...karte, außer bei den Klassen 4 und 4.
lg Alina
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