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Anspruch,aber auf was???
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wir sind nicht verheiratet und leben zusammen. Mein Elterngeld läuft im Dezember aus und die Elternzeit auch(Hatte beides 2 Jahre). Frage:
1. Habe ich Anspruch auf Harz4 wenn ich die Elternzeit um 1 Jahr verlängere ( sprich dann das 3 Jahr nehme, mein Freund arbeitet)?
2. Wer zahlt die Krankenversicherung??
Sorry, aber das Thema kann manchmal sehr kompliziert sein und jeder erzählt was anderes.
LG
ich habe Elterngeld für ein Jahr bekommen. Und wollte eigentlich danach wieder arbeiten gehen. Hab aber keinen Kita Platz bekommen. Daher bin ich zur Arge. Da wir nicht genug Verdienst hatte, bekam ich nur Hartz 4. Arbeitslosengeld 1 bekam ich ja ncht, da ich ja einen festen Arbeitsplatz habe. Und daher blieb nur Hartz 4. Aber das bekommst du nur, wenn dein Mann nicht genug verdient. Geh am besten mal zur Arge und informiere dich bei deinem Fallmanager. Zum Glück ist dasjetzt bei uns vorbei. Ich geh jetzt wieder arbeiten. Maurice geht seit November in die Kita. Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.
> Wenn du mit dein freund zusammen lebst zählt ihr als eheänliche
> gemeinschaft also wird sein lohn mit gerechnet sollte er zu viel verdienen
> bekommst du kein hartz 4 solltest du kein hartz 4 bekommen musst du die
> krankenkasse auch selber zahlen.... ich habe es selbs durchgemacht und
> deswegen weiß ich das so genau.
Klasse, genauso wirde es bei uns bestimmt auch sein. Da mein Freund mit Sicherheit zuviel verdient. Also wird mir sozusagen ein Strich durch die Rechnung gemacht, ich kann die Elternzeit nicht verlängern und muss mich arbeitslos melden. Tja, ALG 1 bekomme ich aber nur wenn ich einen Krippenplatz habe o. ich meine Tochter 15 Std. irgendwo unterbringen könnte, was ich aber nicht kann. Dieses Thema macht mich einfach nur sauer....
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