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Frage zum Elterngeld
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ich habe vor meinem ersten Kind voll gearbeitet und für 1 Jahr Elterngeld beantragt. Jetzt meine frage, wenn ich innerhalb der Elternzeit wieder schwanger werde bekomm ich wieder Elterngeld oder nicht mehr? Laut dem neuen Gesetzt ist es ja so das wenn jemand vor der Schwangerschaft NICHT berufstätig war man auch nicht mehr die 300 euro bekommt. Kennt sich da jemand aus?LG
es kommt darauf an, wie groß der Abstand zwischen den zwei Geburten war.
Mein "Großer" wurde im Mai 2010 geboren, nun bin ich wieder schwanger, das Baby kommt im Januar 2012.
Bei mir sieht es so aus:
Nun werden die Monate zurückgerechnet, JAN u DEZ gibts Mutterschaftsgeld von der KK, die zählen nicht dazu, dann immer weiter die Monate zurück, dann überschneiden sich 6 Monate, wo ich füpr meinen Sohn Elterngeld bekam, die werden auch nicht mitgerechnet. Somit werden die letzten 6 Gehälter bevor ich in den ersten Mutterschutz ging mitgerechnet. Wir werden also etwas mehr als die 300€ bekommen.
Lieber Gruß,
nemo-fisch
P.S.: Meine Freundin hat nur 14 Monate Abstand zwischen ihren Mäusen, die bekommt nochmal fast das volle Elterngeld wie beim ersten.
also ich weiß soviel, dass Du auf jeden Fall den Mindestsatz von 300 Euro erhälst wenn Du Hausfrau, Student etc. bist. Hast Du dann noch ein Kind unter 3 Jahren im Haushalt erhälst Du den Geschwisterbonus von 75 Euro ebenfalls bis zum 3. Geburtstag des größeren Kindes. Das weiß ich ganz genau, denn ich bin schwanger und bekomme mein Baby im April 2012 und bin aber ebenfalls Hausfrau (betreue unseren 2 jährigen Sohn mit den beiden älteren Schwestern) und nicht mehr in Elternzeit. Wir erhalten aber auch KEIN Hartz4! Da gibt es wiederum eine andere Regelung. Wenn man Hartz4 Empfänger ist, wird das Elterngeld glaub ich mit angerechnet, also man erhält quasi kein extra Elterngeld...da kenn ich mich aber auch nicht wirklich aus
Wie das ist mit dem Elterngeld ist wenn man in der Elternzeit schwanger wird weiß ich nicht, aber Du könntest Dich einfach mal bei der Elterngeldstelle schlau machen...
LG Wonny
Die 300€ plus Geschwisterbonus bekommt man auf jeden Fall, so wie wonny1980 geschrieben hat.
Es geht darum, dass die letzten 24 Monate ab Geburt zurückgerechnet werden und wenn in diese Zeit noch Elterngeld vom ersten Kind fällt, wird dies nicht mitgerechnet, sondern die entsprechende Anzahl an Monatsgehältern vorher.
Grüßle
Hat sie da echt bei der Elterngeldstelle angerufen? Eigentlich ist das ja bundesweit geregelt. Ich würd einfach dort anrufen, bei uns in BW sind die so nett und sehr kompetent.
Grüßle
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