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Keine Taufe aber was dann???
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wir haben unseren Sohn nicht taufen lassen, da wir beide nicht so wirklich religiös sind.
Dennoch qäult mich die Frage was mit unserem Schatz passiert, wenn wir beide nicht mehr da sind. Großeltern beiderseits kommen nicht in Frage, da wir und sie selber sich die Erzi ehung nicht zutrauen. Tante und Onkel wollen ihren Job nicht aufgeben und sind nicht wirklich kinderfreundlich.....
Meine beste Freundin liebt den Kleinen über alles und er sie auch. Sie spielen so oft es geht zusammen und sie ist immer für mich und ihn da. So wie könnte es machen, dass im Falle der Fälle er zu ihr kommt. Familiengericht? Notar? Habt ihr eine Ahnung?
gruß
ihr habt die Möglichkeit, mit der Freundin gemeinsam zum Notar zu gehen, und dort etwas aufzusetzen. Sollte Euch tatsächlich etwas passieren, so sind die Familiengerichte angehalten, solche etwaigen Verfügungen zunächst zu prüfen, ehe eine andere Lösung (Pflege, Heim etc.) für das Kind gesucht wird.
Habe solche Fälle im Familiengericht allerdings nur sehr selten erlebt. Für uns ist dies auch das Mittel der Wahl; mein Großer stammt aus einer anderen Beziehung, wir sind aber nicht verheiratet.
Im Übrigen - Taufpaten sind nicht mehr, wie früher üblich, automatisch die erste Wahl in einem solchen Fall.
Gruß
JuYa
ich würde die Taufe auch von der Frage trennen, was mit dem Kind passieren würde, wenn...
Ich würde das evtl. auch mit der Freundin besprechen (sie sollte ja einverstanden sein) und dann wie JuYael sagt, etwas aufsetzen lassen.
LG
kennst du dich damit aus???
ich bin verheiratet, habe mit meinem jetzigen mann ein kind und habe meinen großen aus der vorherigen ehe mit gebracht.
ich habe ganz oft den gedanken, was ist wenn mir mal was passiert?
kommt mein großer zu seinem leiblichen vater oder kann er bei meinem mann, zu dem er auch papa sagt, und bei meinem kleinen bleiben?
der leibliche vater zahlt unterhalt und eigentlich sehen sie sich alle 14 tage, eigentlich...
ich habe vorgesorgt und ein schriftstück angefertigt wo genau drinsteht wer sie bekommt etc
das ist sogar sooo heftig das selbstd eine mutti keinen anspruch drauf hätte
lg
oder du machst auch ein schriftstück fertig ich denke es reicht wenn es dafür zeugen gab, aberd as weiß ich leider nicht
alles liebe
Das Familiengericht hat die Eignung der in der Verfügung genannten Person(en) zu überprüfen, aber wenn keine gravierenden Gründe dagegen sprechen, wird dem Wunsch der Eltern/der Mutter eigentlich nachgegeben. Nur eine Garantie dafür gibt es nicht!
Während eines schwebenden Verfahrens über das Sorge- und/oder Aufenthaltsbestimmungsrecht ist es i. d. R. so, dass das Kind in ein Heim bzw. zu Pflegeeltern kommt, wenn es nicht in seinem Haushalt verbleiben kann.
Habe mich ebenfalls im i-net einwenig informiert.
Mann kann also ein Testament verfassen mit der Verfüfung im Falle der Fälle, dass unser Kleiner zu meiner Freundin kommt. Wer bewahrt das Testament aber auf? Wir, meine Freundin oder das Amt?
Beim Notar das Testament aufsetzen zu lassen, sind doch unnötige Kosten? Er setzt doch nur das Testament auf, oder?
> Vielen Dank für die Antworten.
>
> Habe mich ebenfalls im i-net einwenig informiert.
> Mann kann also ein Testament verfassen mit der Verfüfung im Falle der
> Fälle, dass unser Kleiner zu meiner Freundin kommt. Wer bewahrt das
> Testament aber auf? Wir, meine Freundin oder das Amt?
>
> Beim Notar das Testament aufsetzen zu lassen, sind doch unnötige Kosten? Er
> setzt doch nur das Testament auf, oder?
Aber dann ist das Testament zumindest rechtskräftig, heißt: Im Streitfall kann es im Gericht angewendet werden, ein nicht beglaubigtes Testament ist für das Gericht wie kein Schriftstück!
1. Es muss komplett handschriftlich sein.
2. Es muss datiert sein.
3. Es muss unterschrieben sein.
dann ist auch ein handschriftliches Testament rechtsgültig, dass evtl. zu Hause aufbewahrt wird. Man kann es zur Sicherheit beim Amtsgericht hinterlegen lassen, dass kostet eine kleine Gebühr, die sich nach dem Wert der evtl. Erbmasse errechnet.
Man kann das Testament auch komplett beim Notar erstellen lassen, dadurch entstehen aber auch Kosten, die sich nach dem Wert der Erbmasse errechnen.
Volle Rechtsgültigkeit hat jedes Testament, sofern es die o. a. Voraussetzungen erfüllt.
ich glaub es nicht, mein Mann hat mit seiner Schwester die Tatsache besprochen, dass unser Kleiner zu meiner Freundin kommt, falls mit uns etwas passiert. Jetzt hat sie total den Aufstand gemacht..... sie hätte gedacht, er würde so oder so zu ihr kommen. Mein Mann will jetzt von der Sache nichts mehr wissen, will kein Streit in der Familie haben. Ja super, und jetzt..... bin total genervt von ihr..... sie kommt den Kleinen besuchen, wenn es ihr in den Kram passt, Windeln wechseln, was ist das???
Habt ihr einen Rat?
gruß
Habe mich selbst erst vor ein paar Wochen damit beschäftigt.
Taufe oder nicht spielt keine Rolle, weil der Pate vor dem Gesetz überhaupt keine Gültigkeit hat!!!!
Ihr müsst ein sogenanntes Eltern- ode. Kindertestament aufsetzen. Darin müsst ihr festlegen was Euer Wunsch wäre wo das Kind verbleibt wenn Euch etwas zustösst!!
Wenn ihr verheiratet seid, dann reicht ein Testament mit beiden Unterschriften, wenn ihr nicht verheiratet seid muss jeder eines schreiben.
Das ganze braucht keine bestimmt Form und muss nicht notariell sein.
Hinterlegtt das Testament bei einer Person eures Vertrauens, z.b der Tante!
Vor Gericht wird euer Wunsch dann geprüft, ob das Kind dort gut untergebracht wäre und die Beteiligten einverstanden sind ( solltet ihr natürlich vorher abklären).
WEnn es keine großen Gründe dagegen gibt wird das Gericht euren Wunsch erfüllen!!
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