Hast du Fragen? Wir sind für dich und deinen Liebling da!
Nach vielen gemeinsamen Jahren betreuen wir unser HiPP Forum nicht mehr aktiv. Neue Beiträge oder Antworten sind nicht mehr möglich. Die zahlreichen, wertvollen Beiträge der Mamas und Experten bleiben jedoch bestehen und sind weiterhin für dich zugänglich. Damit du auch künftig die bestmögliche Beratung bekommst, steht dir unser HiPP Elternservice über verschiedene Kanäle jederzeit gerne zur Seite.
Kinderfreibetrag
Hier findest du Erfahrungen anderer Mamas und Papas. Bei weiteren Fragen, wende dich gerne an unseren Elternservice. Zum Expertenforum wechseln.
Kann mir jemand sagen, was das ist?
Muss ich das beantragen oder ist das automatisch? Und wenn ja, müssen beide Eltern den beantragen oder nur der, der Kindergeld bekommt?
Hab echt keine Ahnung von so was.
Ehm glaube wir haben das im Rathaus auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Aso wenn dein Kind Krippe/Kita geht bekommt man auch einiges zurück...
LG
warum das so ist weiß ich nicht, war aber bei mir so
man muss es nciht eintragen lassen, meine kleine ist schon ein jahr, habs auch nocht nicht, weils da noch andere schwierigkeiten gibt dabei
neu ist aber bei uns hier, man muss zum nächsten finanzamt fahren und das eintragen lassen, hier darf das einwohnermeldeamt bzw rathaus das nicht mehr alleine machen
einfach mal nachfragen gehen, die wissen auch bescheid bei euch im ort
die doofe beim finanzamt hat sich aber bei mir quer gestellt
bin leider noch mit meinem ex verheiratet, hab aber mit meinem partner nu meine püppie (1 jahr)
also wollte wenigstens ich den halben freibetrag....aber ging nicht.....die wollte alle unterlagen und unterschroift von meinem nochmann.....aber den geht das ja nix an, weil er nicht der vater ist, aber in der geb.-urkunde noch steht
die hier beim rathaus hätte es sofort gemacht weil sie meinte, sie versteht meine situation und wäre ja auch quatsch....
wie du sagst Deutsche Bürokratie
ich weiß ja nciht ob ihr verheiratet seid und du evtl fami bei ihm bist, dann wissen die das ja
aber wenn nicht, dann soll ers mal hinschicken, denn er zahlt mit kind den 0,25 %-zuschlag zur pflegeversicherung nicht mehr
Mit der Pflegeversicherung haben wir schon gemacht, davon hatte sogar ich schon gehört.
wir sind verheiratet und hatten erst beide Steuerklasse 4 mit je 50% Freibetrag und jetzt haben wir 3/5, da hat der mit der 3 den ganzen Freibetrag und der andere gar keinen. Bei uns ging das auch noch auf dem Einwohnermeldeamt. Und ich glaub das kann man zweimal im Jahr ändern lassen.
Liebe Grüße Franziska
Ich kann es Dir nicht erklären, aber anscheinend war es steuerlich günstiger (für mich) für mein Kind aus erster Ehe nur den halben Kinderfreibetrag anzugeben. Obwohl der Erzeuger keinen Unterhalt bezahlt! Bekomme so etwas mehr an Steuern zurück.
Ich kann nur empfehlen sich da von einem Lohnsteuerhielfeverein beraten zu lassen.
ich komme aus Sachsen und mein Freund hat noch kein Sorgerecht für unseren Spatz...hat aber dennoch den Kinderfreibetrag bekommen.
Wir sind einfach mit der Lohnsteuerkarte aufs Einwohnermeldeamt gegangen+Vaterschaftsanerkennung+Geburtsurkunde und schon war das durch
Soweit wie ich weiss ist der Kinderfreibetrag eine Vergünstigung auf deine Steuern die du bezahlen musst. Soll aber auch nicht alt soviel ausmachen!
Liebe Grüße
Bitte beachten: Dieses Forum bildet nur allgemeine Informationen zum Inhalt der Fragen ab. Die Antworten sind unverbindlich und können aufgrund der räumlichen Distanz keinesfalls eine Diagnose oder Beratung für den Einzelfall darstellen oder einen Arztbesuch ersetzen.