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kirchensteuern
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> Mit was für einem programm macht ihr das??
ist eigentlich kein programm sondern ne software...mit elster halt ganz normall...
> Das << hier bitte noch das Wort "ist" einfügen >> nämlich oftmals der Pferdefuß: Ist man (bspw. als Säugling) getauft
> worden, gilt man solange als konfessionell gebunden, bis man aktiv aus der
> Kirche austritt.
> lafey hat geschrieben:
> > Mit was für einem programm macht ihr das??
> ist eigentlich kein programm sondern ne software...mit elster halt ganz normall...
....
ich glaub ja mal ganz fest,dass ihr irgendwo nen Haken vergessen habt...!!!
Mein Mann und ich haben unsere ausgefüllten zettelchen direkt ins Finanzamt rein gebracht... durch die Elternzeitwerden wir ca. 700 euro nach zahlen....
Letztes Jahr wars ne Nachzahlung von 750 Euro,da ich im Jahr 2011 fünf Monate Krankengeld bezogen hatte... Das natürlich auch noch versteuert werden muss
Mit der Kirchensteuer wars bei uns auch so:
Mein Mann hat keine Konfission... und ich musste jedes liebe Jahr brav 250 Euro Kirchensteuern zahlen...
Dann hatte ich die Nase voll und bin ganz offiziell ausgetreten...
Mein Simon hab ich nicht taufen lassen,weil mir damals schon klar war das ich austreten werde,bei Lisa war ich ja schon ausgetreten...
Seit dem,zahle ich keine Kirchensteuern mehr!!!
liebe grüsse Natascha
Was auch sein kann, was aber selten vorkommt: Der AG deines Mannes hat scheiße gebaut und zu wenig Steuer einbehalten...
Denn wenn du kein Elterngeld bekommst, gibt es auch keinen individuellen Steuersatz sondern den aus der Tabelle...
Nach §3 EStG steuerfrei und fällt unter den Progressionsvorbehalt
Einfach die Daten im Elster nochmal ein paar Tage später anschauen, vielleicht fällt dann ein Fehler auf... Irgendwann wird man da Betriebsblind...
das mit dem §3...kannst du mir das verständlicher erklären...also auch für mich die kein plan von der steuererklärung hat
naja das ist eigentlich wurscht weil ich hab letztes jahr eh kein elterngeld mehr bekommen.
> ...das bedeutet nur, dass das Geld an sich steuerfrei ist, also nicht
> versteuert wird. Aber es wird zur Festlegung der Einkommensgruppe
"mit herangezogen" Maaaan, meine Tastatur tötet mir den letzten Nerv
- man
> kann also durch das Elterngeld in einen höheren Steuersatz rutschen und
> somit unterm Strich sogar Miese machen...
Wobei, irgendwo müssen die Grenzen nunmal gezogen sein - und wen es trifft, der ist dann leider der Gelackmeierte...
Die Steuerklasse bleibt natürlich unabhängig vom Einkommen gleich, aber der Steuersatz bemißt sich eben nach der Einkommenshöhe.
> Du verwechselst gerade SteuerKLASSE mit SteuerSATZ!
> Die Steuerklasse bleibt natürlich unabhängig vom Einkommen gleich, aber der
> Steuersatz bemißt sich eben nach der Einkommenshöhe.
Und wenn du z.b von 40000 Euro 16 prozent nimmst oder von 80000 16 Prozent... Dann zahlt der zweite ja auch mehr,weil mehr verdienst...
Äich hoffe sehr für euch,das ihr irgendwo nen kleinen Fehler gemacht habt,der im Finanzamt auffällt und somit weniger bzw. Nix zahlen müsst...
Halt uns aufm laufenden,was dabei rauskam... Würde mich sehr interessieren !!
Liebe Grüße Natascha
das man mehr zaht wen man mehr verdient ist ja klar,es geht ja nach prozenten und da ist ja klar das es so sein muss...aber ich dachte das wenn man beispielsweise 10 tausend verdient im jahr zahlt man zb 16% und wenn man 100 tausend verdient zahlt man vielleicht 17% oder so...ist das nicht auch so in den steuerklassen nochmal unterteilt das maneben mit höherem jahreseinkommen auch mehr % zahlen muss? wenn nicht dann hab ich mich geirrt..wie gesagt ich blick da nicht so durch
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