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Arbeitsamt: Kind soll i.d. Krippe und z. Tagesmutter
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> Hi,meiner bekannten ist es so gegangen...das kind ging von 7-12Uhr in die
> kita.Da sie nur halbtags zur verfügung stand, hat sie auch weniger
> arbeitslosengeld bekommen.
>
> LG
Jep das stimmt. Wenn du vor der Schwangerschaft Vollzeit gearbeitest hast und meldest dich jetzt arbeitlos, stehst aber nur für 20-30std zu verfügung dann hast du nur ein anrecht auf arbeitslosgeld für teilzeit. Würdest du dich melden und sagst du willst wieder Vollzeit arbeiten dann gibt es den ganzen vollen satz arbeitslosengeld. Ich war ende 2011 in der gleichen situation. Habe mir es dann doch anders überlegt und mich nicht arbeitslos gemeldet. weil die genauso anfingen mit tagesmutter nachmittags...bla bla.
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