Kündigung Krippe
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6. Okt 2014 21:06
Re: Kündigung Krippe
Das ist skuuriel! Stimmt!
Es gibt Richtersprüche darüber, ob eine Geburtstagsliste im Kindergarten aushängen darf oder nicht
….
aber keine zu den Vertragsklauseln!
Das Gute für die Beitragserstellerin ist aber eben auch, dass es noch keinen Richterspruch gibt und somit die juristische Argumentation noch völlig offen ist! Erfolgsversprechend!
Aber erst reden, denn meist kann man sich damit viel Ärger, Mühe und Zeit ersparen
Es gibt Richtersprüche darüber, ob eine Geburtstagsliste im Kindergarten aushängen darf oder nicht
….
aber keine zu den Vertragsklauseln!
Das Gute für die Beitragserstellerin ist aber eben auch, dass es noch keinen Richterspruch gibt und somit die juristische Argumentation noch völlig offen ist! Erfolgsversprechend!
Aber erst reden, denn meist kann man sich damit viel Ärger, Mühe und Zeit ersparen
6. Okt 2014 21:12
Re: Kündigung Krippe
babypups11 hat geschrieben:
> Ja ja… die lieben Klauseln…. Nicht alle Klauseln in allen Verträgen sind wirksam
> und Recht war schon immer Auslegungssache!
Das ist in meinen Augen auch der erfolgsversprechendste Ansatz, sollte es zu keiner gütlichen Einigung kommen. Nach dem, was ich so finden konnte, ist es gut möglich, dass dieses - sehr zu Lasten der Eltern gehende - Kündigungsrecht für unwirksam erklärt wird.
> Ja ja… die lieben Klauseln…. Nicht alle Klauseln in allen Verträgen sind wirksam
> und Recht war schon immer Auslegungssache!

Das ist in meinen Augen auch der erfolgsversprechendste Ansatz, sollte es zu keiner gütlichen Einigung kommen. Nach dem, was ich so finden konnte, ist es gut möglich, dass dieses - sehr zu Lasten der Eltern gehende - Kündigungsrecht für unwirksam erklärt wird.
11. Okt 2014 14:57
Re: Kündigung Krippe
Hi, hatte das Problem mit meiner kleinen auch die kam am 01.09.14 in die Krippe hat sich total verändert und haben mit Kinderarzt beschlossen das sie raus geht.
Und soweit ich weiß hat jede Krippe die ersten 2 monate als Probezeit das heißt es kann von beiden Seiten ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.
Allerdings danach bist du für 1 jähr lang gebunden.
So teilte es mir auch der Verband der Krippen zu.
Und soweit ich weiß hat jede Krippe die ersten 2 monate als Probezeit das heißt es kann von beiden Seiten ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.
Allerdings danach bist du für 1 jähr lang gebunden.
So teilte es mir auch der Verband der Krippen zu.
11. Okt 2014 16:39
Re: Kündigung Krippe
Da Kinderbetreuung eine kommunale Angelegenheit ist, können diese Bestimmungen selbst in Nachbarorten schon komplett unterschiedlich sein!
Und die Verträge eines kirchlichen Trägers bspw. können wiederum stark von denen eines kommunalen- oder freien Trägers differieren.
Letztlich kommt es wirklich auf den jeweiligen Vertragsinhalt an.
Und die Verträge eines kirchlichen Trägers bspw. können wiederum stark von denen eines kommunalen- oder freien Trägers differieren.
Letztlich kommt es wirklich auf den jeweiligen Vertragsinhalt an.
20. Okt 2014 09:41
24. Okt 2014 20:55
Re: Kündigung Krippe
gonnersbergwiese hat geschrieben:
> und was ist jetzt rausgekommen???
Schubs! Möchte ich auch gerne wissen!
> und was ist jetzt rausgekommen???
Schubs! Möchte ich auch gerne wissen!
21 Beiträge
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