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kirchensteuern
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das hab ich dazu gefunden - erst mit Volljährigkeit...
Bin (aus Ö) in Karenz und arbeite auch nicht geringfügig und solange ich kein Einkommen habe und auch nicht einkommensteuerpflichtig bin, muß ich auch keine Kirchensteuer zahlen. So hat es mir der Herr von der Beratungsstelle gesagt und ich bekomme auch keine Aufforderungen zum Einzahlen der Kirchensteuer.
LG M.
Ist mir jetzt total peinlich ... aber ich muss jetzt in Karenz doch keinen zahlen!! Hatte den alten von 2012 hier liegen, aber zu der Zeit habe ich Teilzeit gearbeitet! Von 2013 habe ich keinen, also werde ich da wohl auch nichts zahlen müssen ... sorry für's vertun
Ich glaube gehört zuhaben,das Arbeitslose die NICHT in der Kirche sind trotzdem Kirchensteuer zahlen müssen.
Das ist eig.ne Frechheit,deshalb möchte ich mal NIE arbeitslos werden.
Ich glaube aber nicht, dass die das zahlen müssen wenn die nicht in der Kirche sind...
Irina_Tobias hat geschrieben:
> Ich habe gerade nachgelesen, mich schlau gemacht & gemerkt das ich mich vertan habe
>
> Ist mir jetzt total peinlich ... aber ich muss jetzt in Karenz doch keinen zahlen!!
> Hatte den alten von 2012 hier liegen, aber zu der Zeit habe ich Teilzeit gearbeitet!
> Von 2013 habe ich keinen, also werde ich da wohl auch nichts zahlen müssen ... sorry
> für's vertun
Kann doch mal passieren
Sind zwei einkommensteuerpflichtige Personen verheiratet wird das gemeinsame Einkommen zu gleichen Teilen aufgeteilt. Arbeitet nur einer, wird die Hälfte dieses Einkommens dem anderen zugerechnet. Das nennt sich übrigens Ehegattensplitting
Ist nur einer Kirchensteuerpflichtig wird die Kirchensteuer von der Hälfte des Einkommens gerechnet (obwohl der Kirchensteuerpflichtige gar net gearbeitet hat). Da dieser nicht gearbeitet hat, muss nachgezahlt werden...
Das Elterngeld sind nur bedingt steuerfrei da es in den Progressionsvorbehalt miteingerechnet wird. Hier wird ein individueller Steuersatz (höher als Tabelle) errechnet und bei der Berechnung der Einkommensteuer berücksichtigt.
Noch Fragen?
> Ich glaube, bei dem Beitrag geht es um Kirchengeld. Das ist ja nochmal ne
> andere Baustelle. Hier gibt es Kirchengeld UND Kirchensteuer... Weiß nicht
> ob das bundesweit ist..., oder ob es da noch Unterschiede zu den
> Glaubensgemeinschaften gibt?!?
Bei bestimmten Glaubensgemeinschaften können die Beiträge als Kirchensteuer angerechnet werden... Ich weiß leider die Gemeinschaften nicht auswendig...
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