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elternzeit
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Es ist völlig unerheblich, ob man einen Betreuungsplatz für sein Kind hat oder nicht. Hiervon bleibt der Elternzeitanspruch komplett unberührt!
Was für mich ja eigentlich so auch logisch war...warum elternzeit wenn das Kind nicht im Haus ist.
Dann nehme ich natürlich meinen Teil der die Elternzeit betrifft zurück.
Ja man lernt halt nie aus
Aber man lässt sich immer wieder gern eines besseren belehren.
Vielleicht sollte ich mal mit unserem Amt für Elternzeit nen Machtwort sprächen was das Elternzeit Betreuungszeit angeht.
Denn das dass alles o funktionieren kann war mir nicht beusst.
Aber wie schon gesagt man lernt nie aus
Man nimmt ja an das die Damen und Herren da sitzen weil sie wissen um was es geht. Man geht ja nicht von aus das sie ihren Job vom Wissen her im Lotto gewonnen haben.
Binsch jetzt schon en bissl enttäscht über so ein Verhalten. Denn eigentlich haben wir bei uns immer sehr kompetente Mitarbeiter im Amt
Zumindestens wurde ich noch nie falsch oder fehlerhaft beraten....
Ein Blick ins Gesetz schafft Klarheit
§ 15 Anspruch auf Elternzeit
(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit, wenn sie
1. a) mit ihrem Kind,
b) mit einem Kind, für das sie die Anspruchsvoraussetzungen nach § 1 Abs. 3 oder 4 erfüllen, oder
c) mit einem Kind, das sie in Vollzeitpflege nach § 33 des Achten Buches Sozialgesetzbuch aufgenommen
haben,
in einem Haushalt leben und
2. dieses Kind selbst betreuen und erziehen.
bitte in Verbindung mit:
Elterngeld
§ 1 Berechtigte
(1) Anspruch auf Elterngeld hat, wer
1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,
3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und
4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.
<< b) mit einem Kind, für das sie die Anspruchsvoraussetzungen nach § 1 Abs. 3 oder 4 erfüllen,>>
Und nun § 1 Abs. 3 und 4:
<< 3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und
4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.>>
Du erziehst Dein Kind doch auch selbst, wenn es in die KiTa geht! Damit ist gemeint, dass es nicht dauerhaft untergebracht ist, bei Pflegeeltern, im Heim oder so.
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