Hast du Fragen? Wir sind für dich und deinen Liebling da!
Nach vielen gemeinsamen Jahren betreuen wir unser HiPP Forum nicht mehr aktiv. Neue Beiträge oder Antworten sind nicht mehr möglich. Die zahlreichen, wertvollen Beiträge der Mamas und Experten bleiben jedoch bestehen und sind weiterhin für dich zugänglich. Damit du auch künftig die bestmögliche Beratung bekommst, steht dir unser HiPP Elternservice über verschiedene Kanäle jederzeit gerne zur Seite.
ALG1 oder 2???
Hier findest du Erfahrungen anderer Mamas und Papas. Bei weiteren Fragen, wende dich gerne an unseren Elternservice. Zum Expertenforum wechseln.
naja wie ist das dann wenn ich die verlänger, muss ich doch beim ag machen oder? muss ich da hartz4 beantragen?
ich hab kein plan...ich hasse das arbeitsamt
war auch schon mal anders
also die verlängerung musst du beim arbeitgeber angeben aber auch beim amt.
hartz IV bekommst du wohl nicht, da dein mann arbeitet. es heisst denn arbeitslosengeld II.
ich war damals auch in anstellung und bin in der elternzeit gekündigt worden, bin zum amt, wegen versicherung etc, und wir haben argeII bekommen. die haben zwar versucht mich zu vermitteln aber da bin ich standhaft geblieben und habe immer wieder gesagt ich bin 3 jahre weg vom markt.
du darfst dich da nur nicht unterbuttern lassen, die sind fies..
das auf alle fälle...irgendwer bezahlt das, vaterstaat oder sogar die rv...ich glaub die rv macht das...sonst hät ich sicher auch schon mal post vonner kk bekommen^^
wir haben ja nunmehr seit ich glaube 2009 eine versicherungspflicht in deutschland
als erstes musst du dich natürlich beim Arbeitsamt arbeitsuchend melden (ALG1). Dort stellst du einen Antrag auf Arbeitslosengeld I. Der wird nur bewilligt wenn du vermittelbar bist (also Kinderbetreuung muss gesichert sein). Ansonsten bekommst du einen Ablehnungsbescheid. Damit kannst du dann zur Arge gehen (ALG2) und dort einen Antrag stellen.
Wenn dein Partner aber zuviel verdient bekommst du keine unterstützende Leistung. Das Einzige was die machen müssen meines wissens nach dich krankenversichern. Wird der Alg II Antrag auch abgelehnt könntest du noch versuchen Wohngeld zu beantragen. Und dein Partner den Kinderzuschlag.
Wirst du beim ALG II Amt geführt wegen der Krankenversicherung kannst du dort deine vollen 3 Jahre Elternzeit geltend machen. Da gibt es auch einen extra § für. Falls die sich dumm stellen sollten dort.
Ich weiss ja nicht wo du wohnst, aber bei mir ist es so gewesen, trotz das ich nur einen 400 € Job hatte konnte meine kleine Teilzeit in die Kita. Und wenn Plätze vorhanden sind dürfte das sicherlich kein Problem sein, das die dir dort einen zur Verfügung stellen.
lg
beckie
aber man braucht doch den algI nicht beantragen, wenn man weiss man hat eh kein kita platz und man bleibt 3 jahre zuhause. da ist es doch besser gleich den argeII zu beantragen, spart zeit.
ich musste damals das nicht so machen, erst das dann das....
so genau weiss ich das nicht ob man einfach so ALG II beantragen kann wenn Anspruch auf ALG I besteht. Nicht das die da sagen, wir brauchen erst einen Ablehnungsbescheid für Arbeitslosengeld, weil vom Grundprinzip steht einem das ALG I ja zu.
Ich würds so machen, sonst hat man ja ewig Rennereien und muss auf Geld warten.
> also beides geht nicht. entweder wohngeld oder kindergeldzuschlag. ich
> würde aber wohngeld nehmen, ist mehr. kinder zuschlag sind 140 euro. wobei,
> wenn ich richtig gelesen habe, bekommt man den kindergeldzuschlag wenn man
> nicht mehr als 1200 euro netto hat....
>
Mir wurde aber damals gesagt man müsse beides parallel beantragen, kam aber bei uns nicht in frage daher kann ichs genau nicht sagen.
Mir wurde es nur so erklärt, dass wenn der Wohngeldantrag abgelehnt wird du dann halt diesen Kinderzuschlag bekommst, aber beantragen müsste man beides parallel
Ich kann nur einen Beitrag zum Thema Krankenversicherung abgeben, mit ALG 1 und so habe ich keine Ahnung.
Bei der Krankenversicherung ist es so, das du drei Jahre nach der Geburt deines Kindes breitragsfrei versichert bleiben kannst, ohne bei deinem Mann krankenversichert zu sein, wenn man vorher gearbeitet hat und auch alleine versichert war.
Ich glaube einbischen kompliziert geschrieben, ich hoffe ihr versteht es.
Liebe Grüße
Bitte beachten: Dieses Forum bildet nur allgemeine Informationen zum Inhalt der Fragen ab. Die Antworten sind unverbindlich und können aufgrund der räumlichen Distanz keinesfalls eine Diagnose oder Beratung für den Einzelfall darstellen oder einen Arztbesuch ersetzen.