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Drogen
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Ich muss mich korrigieren, die Rückfallquote beträgt 97%.
auch wenn die kleine so geschrien hat
sie wird es jetzt besser haben
ich habe riesen respekt vor dir
das du das so durch gezogen hast
echt hut hat
lg
Auch wenn es jetzt schwer für die kleine ist, es ist wirklich das Beste für Sie und wenn die Mama es begreift kann und einsieht wird sie kämpfen!
Da könnte ja theoretisch jeder kommen, einem anderen was anhängen und die "stürmen" quasi direkt die Wohnung.
Wieso wusstest du denn Name und Anschrift nicht? Verstehe ich nicht, dir hätte doch klar sein müssen das die Angaben brauchen.
Bist du sicher das sie die Kleine ins Heim gesteckt haben? So Kleine Kinder kommen doch meistens eher in Pflegefamilien um wieder zur Ruhe zu kommen.
Irgendwie klingt das alles komisch....
> Hmm....wundert mich ehrlich gesagt etwas, das das Jugendamt direkt mit der
> Polizei dahin fährt ohne sich vorher selbst ein Bild gemacht zu haben.
> Da könnte ja theoretisch jeder kommen, einem anderen was anhängen und die
> "stürmen" quasi direkt die Wohnung.
> Wieso wusstest du denn Name und Anschrift nicht? Verstehe ich nicht, dir
> hätte doch klar sein müssen das die Angaben brauchen.
>
> Bist du sicher das sie die Kleine ins Heim gesteckt haben? So Kleine Kinder
> kommen doch meistens eher in Pflegefamilien um wieder zur Ruhe zu kommen.
> Irgendwie klingt das alles komisch....
Hallo Miakaro...!!!
Ja, finde ich auch, dass es sich alles i-wie total komisch anhört....
Ohne Name und Adresse obwohl es eine Freundin ist und dann gleich mit Polizei mit Blaulicht und die Wohnung gestürmt.... Hmmmmm.....
Ganz ganz komisch....
LG
aber: bei gefahr in verzug ist das jugendamt und sonstige personen dazu verpflichtet, dort mit der polizei anzurücken! und wie es ja auch war, war der fall gegeben. wenn die da alleine hin wären und die bude war ja voll...dann weiß man wohl, was mit der jugendamtsmitarbeiterin passiert wäre...
hätte aber auch eher gedacht, dass das jugendamt da erstmal leise anklopft, aber viell. ist durch die vielen negativberichte in der presse das jugenamt bzw.die polizei jetzt alamiert und reagiert nun schneller auf anzeigen. drogenbesitz ist ja nun auch eine straftat und da macht die polizei sicher nicht vorher erst einen termin zum wohnungskontrollieren.
ich finds nicht so fragwürdig. desweiteren find ichs völlig ok. bin zwar nicht so unlocker, war in meiner jugend auch kein kind von traurigkeit, es soll ja auch jeder das aus seinem leben machen, was er für richtig hält. aber bei kindern hört bei mir der spass auf und da mache ich auch keine abstriche. hinterher ist das geschrei dann nämlich wieder gross: warum hat denn nie einer was gesagt?, wenn das kind dann erst tod in der wohnung liegt!!!!!!
liebe grüße
> anisma hat geschrieben :
>
> > aber viell. ist durch die vielen negativberichte in der presse das jugenamt
> > bzw.die polizei jetzt alamiert und reagiert nun schneller auf anzeigen.
> > drogenbesitz ist ja nun auch eine straftat und da macht die polizei sicher
> > nicht vorher erst einen termin zum wohnungskontrollieren.
>
>
> Auch die Polizei darf nicht einfach mal vorbeikommen und die Wohnung stürmen, so wie
> es in dem Bericht klingt. Niemand darf einfach in eine Wohnung. Die Polizei braucht
> da auch nen Durchsuchungsbefehl. Und den bekommt man nicht mal eben so, weil grad
> jetzt jemand beim Jugendamt sitzt und von ner Bekannten berichtet. Und das Jugendamt
> an sich darf schon gar nicht in irgend eine Wohnung rein.
so ganz stimmt das auch nicht, weil wenn die Polizei reingelassen wird dann ist das auch ok. Durchsuchungsbefehl brauchen sie nur, wenn man sich weigert sie reinzulassen.
Und sie dürfen auch rein, wenn sie jemanden bei einer Straftat erwischen sprich die Tür wird geöffnet und man richt z.B. das hier gerade Drogen konsumiert werden, dann dürfen sie auch rein.
> also, dass mit dem namen und der adresse versteh ich auch nicht so ganz Oo
>
> aber: bei gefahr in verzug ist das jugendamt und sonstige personen dazu
> verpflichtet, dort mit der polizei anzurücken! und wie es ja auch war, war
> der fall gegeben. wenn die da alleine hin wären und die bude war ja
> voll...dann weiß man wohl, was mit der jugendamtsmitarbeiterin passiert
> wäre...
Klar, bei Gefahr sollte immer die Polizei eingeschaltet werden. Aber woher sollte die Frau vom Jugendamt wissen das alles stimmt was ihr da "aufgetischt" wird? Sie ist verpflichtet der Sache nachzugehen und genau das hätte als erstes passieren müssen.
Sie kann nicht einfach auf gut Glück die Polizei anrufen und dahin fahren. Und ganz spontan nimmt man die Anzeigestellerin natürlich noch mit, warum auch nicht, wohnt ja sicher in der Nähe, dann braucht sie nicht laufen.
Ich möchte auch niemanden was Unterstellen aber es fällt ja nicht nur mir auf das da irgendwas nicht stimmen kann.
Sie hat auch geschrieben das es eine Ehemalige Freundin ist, da sollte man wenigstens den Nachnamen kennen. Ein Blick auf das Namensschild hätte da ausgereicht um sich zu informieren und bei ihr zuhause wird sie ja wohl gewesen sein.
in der regel sieht man doch jemandem an, ob er was konsumiert hat, denk ich zumindest ( kenn mich mit drogenzeugs eh nicht so aus)
und da brauch die polizei keinen durchsuchungsbeschluss/-anordnung ( nicht befehl...)...ob die das nu riechen oder nicht.
immerhin geht es ja darum, dass da ein baby in der wohnung war, mit anderen konsumenten - kindeswohlgefährdung einschl. missbrauch ( missbrauch ist mehrfach zu definieren und es ist hierbei der seelische missbrauch vorhanden)
" Jugendamt - SGB VIII
Angesichts der sich häufenden Fälle von Kindesvernachlässigungen ist der Schutzauftrag der Jugendämter gemäß § 8a SGB VIII nunmehr konkret formuliert: Werden danach dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindes- bzw. Jugendlichenwohlgefährdung bekannt, so hat das Amt das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mit Fachkräften abzuschätzen, ggf. sind das Familiengericht, andere Leistungsträger, Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder der Polizei einzuschalten.
Daneben ist das Jugendamt gemäß § 42 SGB VIII bei Vorliegen der Voraussetzungen zur Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen verpflichtet."
> Klar, bei Gefahr sollte immer die Polizei eingeschaltet werden. Aber woher sollte die
> Frau vom Jugendamt wissen das alles stimmt was ihr da "aufgetischt" wird?
Die MÜSSEN grundsätzlich davon ausgehen, das der sachverhalt stimmt. und die polizei haben sie sicher gleich eingeschalten, weil ein kongreter drogenmissbrauch vorliegt, das ist ein straftatbestand und dafür braucht man keinen durchsuchungsbefehl, weil man die drogen ja sonst vorher aus der wohnung schaffen könnte. ertappt man jemanden bei frischer tat, dann ist das schon alles richtig so. nun zerbrecht euch mal nicht die köpfe ob DAS nun stimmt oder nicht, viel wichtiger ist doch, das bei solchen fällen kongret was unternommen wird und das kind erstmal irgendwo untergebracht ist, wo nicht den ganzen tag drogenabhängige abhängen!!!
Ein sonniges wochenende euch allen
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