Hast du Fragen? Wir sind für dich und deinen Liebling da!
Nach vielen gemeinsamen Jahren betreuen wir unser HiPP Forum nicht mehr aktiv. Neue Beiträge oder Antworten sind nicht mehr möglich. Die zahlreichen, wertvollen Beiträge der Mamas und Experten bleiben jedoch bestehen und sind weiterhin für dich zugänglich. Damit du auch künftig die bestmögliche Beratung bekommst, steht dir unser HiPP Elternservice über verschiedene Kanäle jederzeit gerne zur Seite.
Verlängern der elternzeit
Hier findest du Erfahrungen anderer Mamas und Papas. Bei weiteren Fragen, wende dich gerne an unseren Elternservice. Zum Expertenforum wechseln.
Sagt mal wisst ihr wie das ist wenn man die elternzeit verlängern will????hab nur ein Jahr beantragt und môchte doch noch ein zweites dranhängen!ich hoffe das geht???:/ wäre über Erfahrungen von euch froh!glg
Also, soweit ich mich da auskenne
Aber Anspruch hast du glaub ich nicht.
Wenn nicht ruf mal bei der Stelle, wo du dein Elterngeld beziehst, an. Die kennen sich da auch aus.
Leider ist das nicht jedem vergönnt.
> Das ist echt doof! Man denkt gar nicht wenn man schwanger ist, wie schnell
> doch so ein Jahr rum ist. Die Würmer sind mit nem Jahr noch so auf ihre
> Mama angewiesen und ich kann jeden verstehen, der sich danach seht ein oder
> 2 weitere Jahre mit seinem Kind zu verbringen.
>
> Leider ist das nicht jedem vergönnt.
Ja da hast du recht!!!die zeit vergeht so schnell!vorher denkt man sich auch vieles leichter mit abstillen etc. Ich Stille immernoch fast voll und es sieht noch nicht na einem Ende aus. Außerdem sind sie ja wirklich noch so klein. Es ist so blöd das man sich da vorher festlegen muss. Ich finde beim ersten Kind hat man einfach auch echt keine Ahnung was auf einen zukommt:( die zeit ist zu schön mit den Würmern als das man gleich wieder durchstarten will.
3 Jahre Elternzeit beantragt/genommen = kein Anspruch auf weitere Elternzeit
2 Jahre Elterzeit beantragt/genommen = Anspruch auf ein weiteres Jahr Elternzeit (zu nehmen bis zum 9. Lj)
1 Jahr Elternzeit beantragt/genommen = Anspruch auf ein weiteres Jahr Elternzeit (zu nehmen bis zum 9. Lj), 2 weitere Jahre nur, wenn der AG zustimmt
D.h. du hast ein Recht auf 2 Jahre, die du bist zur Vollendung des 8. Lebensjahres genommen haben musst.
...alle Angaben ohne Gewähr, dies ist keine Rechtsauskunft
Bin nämlich auch nicht so sicher, ob die mir das Richtige erzählt haben, aber das spielt für mich keine Rolle.
Ich, an deiner Stelle, würde bei meinem AG ein 2. Jahr schriftlich beantragen und mich bei Amt für soziale Dienste (oder wer auch immer Zuständig ist, bei euch) erkundigen
Das ist ein Durcheiander...
Bezeichnet man die Elternzeit nicht als die Zeit in der man auch Elterngeld bekommt?
und ist alles andere nicht Erziehungzeit (bis zu 3 Jahre frei Anrechnungszeit auf die Rentenversicherung)
Man kann aber ja auch 3 Jahre Elternzeit beantragen und bekommt
a) im 1. Jahr 65% vom letzten Gehalt
oder
b) die ersten 2 Jahre 32,5% vom letzten Gehalt
das 3. Jahr geht immer leer aus... Oder???
Ich weiss schon, warum meine Arbeit nichts mit Gesetzten etc. zu tun hat, blöder Kram!
Muss aufpassen, dass ich mir keinen Porsche von der kaufe
Also, ich habs so gemacht, das ich das Elterngeld auf 2 Jahre ausbezahlen lasse. Bekomme jetzt im MOnat 32,5% vom Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate. Aber es sind ja keine 2 Jahre die ich bekomme, weil ja Mutterschaftsgeld angerechnet wird. D.h. ich habe im Okt.11 entbunden und bekomme im Juli´13 mein letztes Elterngeld. Mir fehlen dann praktisch 4 Monate. Hm, versteht man das jetzt, wenn ich es so schreib???
Alles ziemlich kompliziert wie ich finde.
@cyborg: Was machst du mit deinem Kind wenn du wieder Vollzeit arbeitest? Hast du nen Krippenplatz oder passt Mama/Schwiegermama auf?
hab jetzt 2 jahre beantragt, bekomme das erste jahr mein normales elterngeld und im 2. jahr so wie ich das verstanden habe dieses bayernerziehungsgeld, wo ich aber nebenbei ohne anrechnung auf 400euro-basis arbeiten kann.
und dann überhaupt mal sehen, ob die für mich einen ordentlichen arbeitsplatz haben, denn die krippe ist nur von 6.30-17.30uhr geöffnet, aber die schichten beginnen schon um 5.00 bzw abends bis 20.30 uhr
ja ja die herdprämie, is ja auch lächerlich, als ob mir 150euro reichen würden, dass ich daheim bleiben kann
> Herdprämie?
Das Betreuungsgeld, das gerade heiß diskutiert wird. 150 €, wenn du dein Kind zu Hause betreust, anstatt es in eine Krippe zu geben.
> Also, ich habs so gemacht, das ich das Elterngeld auf 2 Jahre ausbezahlen
> lasse. Bekomme jetzt im MOnat 32,5% vom Durchschnittsgehalt der letzten 12
> Monate. Aber es sind ja keine 2 Jahre die ich bekomme, weil ja
> Mutterschaftsgeld angerechnet wird. D.h. ich habe im Okt.11 entbunden und
> bekomme im Juli´13 mein letztes Elterngeld. Mir fehlen dann praktisch 4
> Monate. Hm, versteht man das jetzt, wenn ich es so schreib???
> Alles ziemlich kompliziert wie ich finde.
Hab ich verstanden
> @cyborg: Was machst du mit deinem Kind wenn du wieder Vollzeit arbeitest?
> Hast du nen Krippenplatz oder passt Mama/Schwiegermama auf?
Wir haben einen Krippenplatz. Im Februar 2011 haben wie sie angemeldet, im Juli 2011 kam sie zur Welt
Ich geh um 5.45 Uhr aus dem Haus. Mein Mann bringt die zur Krippe und kann sie jederzeit abholen. Er arbeitet halbtags und ist sehr flexibel.
Bitte beachten: Dieses Forum bildet nur allgemeine Informationen zum Inhalt der Fragen ab. Die Antworten sind unverbindlich und können aufgrund der räumlichen Distanz keinesfalls eine Diagnose oder Beratung für den Einzelfall darstellen oder einen Arztbesuch ersetzen.