Frage bzgl. Unterhaltsvorschuss

Das Baby wird mobil
Elternforum
gast.1139597
7. Feb 2012 22:42
Frage bzgl. Unterhaltsvorschuss
Ein Freund von mir hat folgendes Problem - er hat mit seiner Ex-Frau einen Sohn (6 Jahre). Sie haben sich vor 3 Jahren getrennt, sie lebt mittlerweile mit einem anderen Mann zusammen. Dieser setzt sich als Stiefvater ein, also passt auf den Kleinen alleine auf etc.
Sie geht nicht arbeiten und macht auch keine großen Anstalten. Trotz Ganztagsschule (Niedersachsen) meint sie, sie kann nicht gehen. Wegen fehlender Betreuung... gleichzeitig verneint sie aber jedes Treffen/Aufpassen außerhalb der Besuchszeiten. Krasser noch: sie ändert es ständig wie sie es gerne hätte...

Jetzt kam ein Brief, das er (trotz Weiterbildung in der er fast nichts verdient) nochmal 180 Euro Unterhaltsvorschuss zu zahlen hat, da sie es eingereicht hat. Er hat jedoch neben dem geringen Verdienst seine neue Familie zu versorgen und somit nichts übrig.

Jetzt fragen wir uns - kann er da was tun? Wir findens bisschen merkwürdig das seine Ex-Frau das Geld kassieren kann (was sie nachweislich nicht fürs Kindeswohl einsetzt, der Kleine rennt mit Flohmarktsachen rum, während sie das Geld zum Rauchen und Feiern ausgibt) und seine neue Familie jetzt drunter leiden muss?! Es geht dabei nicht darum das er dem Kleinen nichts gönnt, aber wie gesagt... sie nimmt das Geld für sich
gast.917724
8. Feb 2012 06:29
Re: Frage bzgl. Unterhaltsvorschuss
Er kann eigentlich nur den Weg zum Anwalt gehen und dort ausrechnen lassen, wieviel er tatsächlich zahlen kann/muss. Zum Einen steht ihm ein Selbstbehalt von ca. 900 € zu und zum Anderen sind sowohl die neue Frau/Freundin (mindestens bis zum 3. Geburtstag des Kindes) als auch das neue Kind unterhaltsberechtigt, wobei die Kinder gleichberechtigt im Rang sind.

Leider kann und darf man die Unterhaltszahlungen nicht davon abhängig machen, ob und wie das Umgangs- bzw. Besuchsrecht ausgestaltet ist. Auch hat mein kein Recht auf "Kontrolle", wie das Geld tatsächlich verwendet wird. Das liegt voll im Ermessen des betreuuenden Elternteils.

Nicht ganz verstehen kann ich Deine Formulierung "Unterhaltsvorschuß". Der wird i. d. Regel vom Jugendamt gezahlt, wenn der Kindesvater (oder Kindesmutter, gibt es ja auch ;) )nicht zahlen kann oder will. Natürlich laufen dabei Schulden auf, die irgendwann auch beigetrieben werden...
gast.369637
8. Feb 2012 06:42
Re: Frage bzgl. Unterhaltsvorschuss
Ja ich würde auch nen Anwalt kontaktieren bei dem ganzen Theater.

Von wo kam der Brief? Von seiner Ex oder vom Jugendamt? Denn solche Forderungen kommen eigentlich vom Jugendamt. Unser Jugendamt hat auch den Unterhalt ausgerechnet den mein Mann hätte damals zahlen müssen vor einigen Jahren Aufgrund seines Verdienstes. Und wie Yuael schon geschrieben hat, gibts auch noch die Selbsterhaltungsgrenze von 900 € (kann varieren je nach Bundesland).
Und das Umgangs und Besuchsrecht kann er sich auch einklagen. Er muß aber Nachweisen das sie es teilweise verhindert und er sich immer bemüht hat.

lg
gast.1139597
8. Feb 2012 09:21
Re: Frage bzgl. Unterhaltsvorschuss
Er macht zur Zeit eine berufliche Weiterbildung über das Arbeitsamt, bekommt daher nur den Regelsatz und Fahrtkosten erstattet.
Der Brief kam vom Jugendamt. Die Dame meinte er hätte mit dem Bescheid nicht ausreichend nachgewiesen, das er nicht zahlen kann und soll ab dem 01.02. das Geld an den Landkreis direkt überweisen.

Was mich an der ganzen Sache ja am meisten wurmt - seine Ex hat keine Lust zu arbeiten und sagt einfach, das keine Betreuung gegeben ist trotz Ganztagsschule (in den Ort ist sie im November letzten Jahres gezogen (natürlich ohne Absprache) wegen neuem Partner).
Sie wohnt mit ihrem neuen Lebensgefährten zusammen, der sich wie der neue Papa benimmt (geht zum Elternabend, macht mit ihm allein Unternehmungen, etc.) und trotzdem gilt sie als allein erziehend und darf das Geld einstreichen?

Der Grund für das Umgangsverbot ihrerseits, sollen aggressive Aubrüche des Kleinen gewesen sein. Die kamen immer nach den Wochenenden vor, wo er beim Papa war. Laut ihrer Aussage hatte sie keine Lust mehr auf "das ständige Theater" und hat die Zeiten um die Hälfte gekürzt.
Ein Anruf in der Schule des Kleinen brachte irgendwie garnichts. Zwar ging direkt der Klassenlehrer ans Telefon, aber dem war nicht mal bekannt das ein gemeinsames Sorgerecht vorliegt. Da scheint sie wohl im Schulantrag gelogen zu haben?!
gast.369637
8. Feb 2012 09:31
Re: Frage bzgl. Unterhaltsvorschuss
Er soll sich nen Anwalt nehmen und zwar ganz dringend. Und er muß alle Unterlagen beim Jugendamt einreichen und den nochmal auf den Zahn fühlen ob das so alles richtig ist.

Übrigens sollte es wirklich noch ein gemwinsames Sorgerecht geben darf die Mutter nix im Alleingang entscheiden ohne die Zustimmung des Vaters.

Ja und das sich der neue Lebensgefährte wie ein Papa aufspielt ist normal. Der will ja auch ne gute Beziehung zu seinem Stiefsohn. Das kann man nicht verübeln. Aber tut halt als leiblicher Papa schon ganz schön weh.
gast.1139597
8. Feb 2012 09:33
Re: Frage bzgl. Unterhaltsvorschuss
Darum gehts ihm nicht mal direkt. Er findet den neuen Lebensgefährten ok und lobt es sogar das er sich mit um den Kleinen kümmert. Nur ist es in seinen Augen (und meinen auch) dann keine alleinerziehende Mutter mehr.

Und das nur anhand einer Heirat festzumachen ob da Geld gezahlt wird oder nicht, find ich doch arg ungerecht. Das heisst für die Ex: einfach nicht heiraten, Geld kassieren?
gast.369637
8. Feb 2012 09:42
Re: Frage bzgl. Unterhaltsvorschuss
Ja leider gibts so ne Mütter die alles zu ihren Gunsten möchten. Deswegen sollte man sowas echt über nen Anwalt laufen lassen, damit man nicht übern Tisch gezogen wird.
Und über das Umgangsrecht entscheidet ja auch das Familiengericht, sie kann da eigentlich nix gegen machen. Man muß und sollte seine Rechten,natürlich auch Pflichten, durch setzten, egal wie.
Sowas sollte man sich nicht gefallen lassen.

Finde sone Mütter persönlich total.............nein das schreib ich lieber nicht.

lg
gast.1231958
8. Feb 2012 11:12
Re: Frage bzgl. Unterhaltsvorschuss
Also wenn der neue Mann mit ihr zusammenwohnt, dann hat sie kein Recht mehr auf Ex-Ehegattenunterhalt.
Für das Kind muss dein Mann ganz normal laut Düsseldorfer Tabelle zahlen. Steht im Internet. Der Selbstbehalt ist 950 EUR. Mein Mann muss auch zahlen - sogar für zwei Kinder. Und für was die Ex das Geld ausgibt ist wirklich komplett egal. Der Unterhalt für die Kinder ist nämlich kein "Kindergeld", sondern wirklich für denjenigen bestimmt, bei dem die Kinder wohnen. D.h. sie muss ja auch die Wohnung bezahlen, Strom, Nebenkosten...etc.
gast.1139597
8. Feb 2012 11:25
Re: Frage bzgl. Unterhaltsvorschuss
Sie muss die Wohnung ja garnicht zahlen, das tut ihr neuer Lebensgefährte?!

Und sorry, wieso braucht sie mehr als die neue Familie von ihm? Er hat nach der Weiterbildung ca. 1500 Euro im Monat, wird seine jetzige Freundin heiraten wegen dem gemeinsamen Kind. Was bleibt denn da noch übrig, wenn er der Ex was zahlen muss?
Vor allem - was passiert mit dem Gehalt der Freundin nach der Heirat? Wird ja auch zusammengerechnet, bzw. der Selbsterhalt sinkt auf 700. Wieso wird dann der Ex nicht auch angerechnet das sie nen neuen Lebensgefährten hat und sie in eheähnlicher Gemeinschaft lebt?
gast.1231958
8. Feb 2012 11:58
Re: Frage bzgl. Unterhaltsvorschuss
Also: Ein Mann muss für all seine Kinder Unterhalt gem. Düsseldorfer Tabelle bezahlen. Je nachdem wieviel er monatlich verdient muss er für jedes einzelne Kind bezahlen (und oft auch für die Ex-Ehefrau).
Nach Abzug aller Unterhaltskosten darf er 950 EUR behalten. Davon muss er seinen kompletten Lebensunterhalt bestreiten.
Bsp.:
Ein Mann verdient 2100 EUR und hat aus der 1. Ehe zwei Kinder,
die angenommen 6 und 8 Jahre alt sind.
Mittlerweile ist der Mann wieder glücklich verheiratet und hat ein gemeinsames Baby mit seiner neuen Frau

D.h. er muss seiner Exfrau Kindesunterhalt in Höhe von 383 EUR pro Kind zahlen (=gesamt 766 EUR) und seiner neuen Frau theoretisch 333 EUR Kindesunterhalt (macht natürlich keiner - man hat ja ne gemeinsame Haushaltskasse)
Und für was die Exfrau das Geld nimmt bleibt ihr wirklich selbst überlassen. Wenn die Kinder verwahrlosen kann der Mann das natürlich dem Jugendamt weitermelden, aber Flohmarktklamotten sind, denke ich, kein Grund dafür.
Stellt sich abschließend die Frage, wie die neue glückliche Familie mit 1334 EUR + Kindergeld monatlich auskommen soll - abzüglich Miete, Versicherungen....etc.
Aber darüber hat sich unser Vater Staat leider noch keine Gedanken gemacht... :(
gast.1240750
8. Feb 2012 12:16
Re: Frage bzgl. Unterhaltsvorschuss
Das sollte er tatsächlich mit einem Anwalt klären lassen.
Es laufen übrigens nicht zwangsläufig Schulden beim Jugendamt auf, wenn das Kind Unterhaltsvorschuss bekommt. Aber das kommt immer auf das Jugendamt an.
Und leider ist es auch scheissegal, ob die Alte sich zu Hause ihren Arsch platt sitzt, oder ob sie arbeiten geht. Sie leistet Betreuungsunterhalt, der Mann den Barunterhalt. Und solange keine Verwahrlosung zu sehen ist, wird sich auch keiner drum kümmern, ob sie das Geld für Assitoaster, Fingernägel und Friseur ausgibt, oder dem Kind davon z. B. Schuhe kauft.
gast.1231958
8. Feb 2012 12:27
Re: Frage bzgl. Unterhaltsvorschuss
Was ist denn ein Assitoaster :lol:
gast.776444
8. Feb 2012 12:30
Re: Frage bzgl. Unterhaltsvorschuss
:lol: :lol: :lol: ich glaub sie meint mit assitoaster das solarium
gast.1240750
8. Feb 2012 12:36
Re: Frage bzgl. Unterhaltsvorschuss
ja :lol: :lol: :lol: :lol:

Solarium :lol: :lol:

Also... nicht falsch verstehen... natürlich kann man ins Solarium gehen. Wenn man das Geld dafür hat ;)
gast.1231958
8. Feb 2012 13:08
Re: Frage bzgl. Unterhaltsvorschuss
:lol: :lol: :lol: Assitoaster :lol: :lol: :lol:

hab ich ja noch nie gehört - echt supi :lol: :lol: :lol:
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