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mal ne frage weiß nicht ob sich wer auskennt.
ich will ab februar wieder arbeiten gehen da is mein kleiner 1jahr und geht dann in die Kita. würde zwar lieber zuhause noch bleiben aber das liebe geld is etwas wenig.
nun ich bin noch angestellt bei mein arbeitgeber bei den ich aber nicht wieder andangen will bzw da schichtarbeit is und das will ich nicht mit nen kleinen kind.
nun zu meiner frage:
wenn ich jetzt kündige bzw anfang januar, das ich dann im februar wo anderes arbeiten kann aber im moment noch nichts hab, hab ich ne sperfrist dann wegen abreitslosengeld?
lg
also soweit ich Bescheid weiss ist es, dass wenn der Arbeitnehmer von sich aus kündigt, in diesem Falle du, dieser für 3 Monate kein Arbeitslosengeld/Hartz IV bekommt.
Es sei denn, man hat gekündigt, weil ganz heftige Umstände auf der Arbeit passieren/passiert sind. (sexuelle Belästigung o.ö.)
Hast du einen befristeten/unbefristeten Arbeitsvertrag?
Aber wenn dir gekündigt wird, dann hast du trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld...
Ich glaube so in etwa ist das.
Vllt konnt ich dir weiterhelfen oder auch nicht, ansonsten kannst du ja bissl googlen, da steht bestimmt auch das ein oder andere drinn
lg Nicol
also wenn du von dir aus kündigst dann hast du eine speerzeit von 3monaten außer du hast einen bestimmt grund warum du kündigst was du aber schriftlich von deinem hausartzt oder einem anderen bestätigen läst.
wenn du aber von ihm gekündigt wirst hast du sofort anspruch darauf!
lg steffi
ich glaub ich fahr einfach mal aufs amt und frag da nach aber danke,...
vielleicht hab ich ja glück und mein arbeitgeber muss bis zum 31.12 seinheim schließen hatne verwahnung bekommen
danke nochmal
das reicht als Grund leider nicht aus.
wenn du von dir aus kündigst, hast du die Sperrfrist von 3 Monaten und danach - je nach Sachbearbeiter- können die dir das leben echt schwer machen, hab das selbst schon durch, als mein großer ein Jahr alt war.
mein tip:
frag deinen Arbeitgeber, ob er dir kündigen kann, es darf aber nicht drin stehen, das es auf beiderseitigem einvernehmen ist - dann gibst es wieder die Sperrfrist - oder auf deinen Wunsch.
tip 2:
such dir jetzt eine neue Arbeit und kündige dann deine alte stelle.
du kannst das bei jedem potentiellen neuem Arbeitgeber mit anführen, wenn die frage kommt, wann du anfangen kannst, das du deine alte stelle noch kündigen mußt, das ist meist kein großes problem.
tip 3:
Schichtarbeit mit kleinem kind ist immer sch.... .
wenn dein freund aber ebenfalls im schichtbetrieb arbeitet, könntest du schauen, ob du nicht, bis du was anderes gefunden hast, entgegengesetzt zu seinen schichten arbeitest, so habe ich das vom 1 Geburtstag bis kurz vor dem 2 Geburtstag von meinem großen gemacht.
daür ist natürlich Vorraussetzung, das dein freund damit klar kommt und dein kleiner muß damit auch zurecht kommen.
mein großer hatte damit Probleme, aber nicht wegen der Schichtarbeit, sondern weil ich immer noch Rufbereitschaft machen mußte und mehrmals nachts weg war.
ansonsten kann Schichtarbeit so recht gut klappen.
ich hoffe, das du eine gute Lösung findest.
alles gute
deine noroelle
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