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Scheidung:( habe einige fragen. Hoffe ihr könnt mir helfen!!
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1. Mein Mann hat vorgeschlagen das wir uns zusammen einen Anwalt nehemen. Ist das gut? Was haltet ihr davon????
2. Wieviel Kostet eine Scheidung??? Gibt es da einen pauschalbetrag? Mein mann meint ruf mal da an und frag wer am billigsteb ist. geht das überhaupt???
3. Wisst ihr was man an unterhalt fürs kind bekommt?
4. Bekomme ich überhaupt unterhalt von ihm????
Würde mich sehr über antworten freuen.
lg Jessi
was sind das denn für Fragen? WILLST Du Dich denn auch scheiden lassen??? Lass es doch sein, wenn Du das überhaupt nicht möchtest. Das ist ja schrecklich, wenn er Dich verlassen will und Du sollst Dich auch noch um alles kümmern...
Ich wünsche Euch Dreien, dass es sich irgendwie wieder einrenkt und dass Dein Mann bald mal merkt, was er an seiner Familie hat!
Vielleicht braucht er eine kurze Auszeit, um wieder einen freien Kopf zu bekommen. Mann, wie ich Scheidungen hasse
Auf die Entfernung kann man es zwar nicht beurteilen, aber für mich hört es sich so an, als wollte Dein Mann Dich über den Tisch ziehen! Es ist zwar möglich, einen gemeinsamen Anwalt zu nehmen, um Kosten zu sparen. Dies ist aber nur dann angeraten und sittlich vertretbar, wenn die Ehepartner sich einig sind in allen Punkten; das gilt für 1. Scheidungsabsicht, 2. Unterhalt, 3. Sorge- und Umgangsrecht, 4. Zugewinn etc., 5. Aufteilung von Wohnung, Hausrat, etc.
Im Vorfeld kann man aber für eine erste anwaltliche Beratung einen Beratungsschein im Amtsgericht holen. Und im Anschluss kann man einen Verfahrenskostenhilfeantrag stellen (früher Prozesskostenhilfe, PKH). Dann bekommt man die Kosten vorgestreckt. Je nach Einkommen kann es dann auch sein, dass man die Kosten in Raten abtragen muß. Häufig bekommt man sie aber "erlassen".
In vielen Gemeinden gibt es auch "Frauensprechstunden", wo eine Fachanwältin unentgeltlich eine erste Beratung vornimmt. Ruf einfach mal auf Deiner Gemeinde an (Familien- oder Frauenbüro) und frag nach.
wir sind nicht mal ein jahr verheiratet. Einfach nur heftig das ganze
Also sollte man - Auszüge von sämtlichen Konten, - Gehaltsabrechnungen, - Steuerbescheide der letzten Jahre, - (Lebens-)Versicherungen, -Kapitalunterlagen (Wertpapiere, Schatzbriefe, Aktien, Fondsanteile, ...) und Ähnliches kopieren und zum Anwalt mitnehmen.
endlich kann ich mal aus erster hand hilfe leisten.
als erstes gehst du zum amtsgericht und beantragt einen beratungsschein für einen anwalt. dort mußt du angaben machen zu deinem einkommen und vermögen. beim anwalt kann es sein, dass du 10 euro gebühr bezahlen mußt, was aber nichts ist im vergleich zu dem, was ein anwalt eigentlich kostet.
ein gemeinsamer anwalt würde nur nutzen, wenn ihr euch bei allem einig seid.
solltet ihr vors familiengericht müssen (in allen angelegenheiten, euren sproß betreffend) mußt du verfahrenskostenbeihilfe beantragen. d.h. so viel, wie der staat übernimmt deine gesamten kosten. kann allerdings bis zu fünf jahre ( steht aber auch noch mal im beiblatt) das geld zurückfordern, sollte sich deine finanzielle lage deutlich verbessern.
mit dem unterhalt ist es so: es gibt eine düsseldorfer tabelle, dort kannst du dir einen eventuellen anhaltspunkt holen.
der anwalt wird dann deinen mann auffordern sein einkommen des letzten jahres vorzuweisen (bei meinem mußte ich das einklagen, das dauert ewig sag ich dir)
da du auf Grund seines kindes zur zeit nicht arbeitsfähig bist, kannst du für dich auch unterhalt fordern.
wenn sich dein mann quer stellt, geh auf jeden fall zum jugendamt und beantrage unterhaltsvorschuß. das sind 133 euro (ich nehme an dein kind ist auch noch recht klein, bei älteren ist es etwas mehr). das ist zwar nur ein geringer teil dessen, was ein vater zahlen muß, aber das kriegst du sicher, sollte er nicht zahlen wollen. die holen sich das dann auch von ihm.
solltet ihr euch wirklich für eine trennung entscheiden, und weiterhin zusammen wohnen, ist das zwar möglich aber du darfst nicht mehr für ihn kochen oder einkaufen. er muß einen eigenen haushalt führen.
wenn du für dich zu dem gleichen schluß kommst und ihr die sache anfangt müßt ihr euch natürlich klar sein, dass das eigentlich nicht wieder rückgängig gemacht werden kann. sicher geht das immer, aber das ganze ist mit großem aufwand verbunden, dass es nicht aus einer laune heraus gemacht werden sollte (das wird dir vielleicht auch der richter vorhalten, wie er es bei mir gemacht hat).
wenn ihr euch über das umgangsrecht einig seid, sollte das auf jeden fall auch schriftlich zwischen den anwälten festgehalten werden.
bei uns ist das so, wir haben zwar immernoch das gemeinsame sorgerecht, aber ich habe das aufenthaltsbestimmungsrecht.
mein nochehemann ist sogar so gegen alles, was ich mache und möchte für unsere tochter, dass ich sogar das recht einklagen mußte, dass ich mia taufen lassen darf.
sorry bin heute ziemlich sauer auf ihn, da er eigentlich besuchstag hat, aber wie immer ein idiot sein muß. erst anrufen er kommt um 16 uhr (eigentlich zwischen 11 und 15 uhr für zwei stunden) und dann um 16.15 uhr absagen, das auto wäre kaputt. er hat eine knapp 3 stündige fahrt hierher. GRRRRRRR
wollt ihr nicht mal eine Familientherapie machen? Also ca 7-12 Monate seit der Kleine da ist geht das so? Vorher war alles okay?
Versucht doch erstmal ne Therapie zusammen, dem kleinen Fynn zu liebe. Ach wenn ich sowas nur lese könnt ich heulen .....
LG
ich kenne mich zwar nicht so genau aus, aber nimm dir auf jeden fall einen eigenen Anwalt und fertige Kopien von allen unterlagen wie versichungen, Rechnungen,verdienstbescheinigungen, lohnsteuerbeischeide etc, an, ALLES, was irgendwie zusammen angeschafft wurde, auf einen von euch beiden läuft, finanziell rein kommt etc.
hier wurde schon öfter gesagt, das du prozeßkostenbeihilfe beantragen kannst, das würde ich auf jeden fall machen.
dein mann ist für dich unterhaltspflichtig, solange dein kind noch keine 3 Jahre alt ist, bzw du keine Kinderbetreuung hast und oder aus anderen gründen nicht in der Lage bist, für deinen Lebensunterhalt aufzukommen, dann evtl sogar länger.
der unterhalt fürs kind ist nach der Düsseldorfer Tabelle gestaffelt, der unterhalt für dich hängt von seinem einkommen ab.
wenn ihr ein haus oder eine Eigentumswohnung habt, sollte geklärt werden, wer dort wohnen bleiben darf und wie das mit dem abbezahlen weiter geht.
nun zu deinem Spatz.
ihr solltet euch Gedanken machen, wie ihr den Umgang gestalten wollt.
du schreibst ja, das dein mann kein Interesse an dem kleinen hat, also wird der kleine wohl bei dir bleiben, außer dein mann kommt auf die Idee, das er dann ja den unterhalt sparen kann, darauf solltest du gefasst sein.
aber in der Regel bleiben gerade sehr kleine Kinder bei der Mutter.
trotzdem müßt ihr euch beraten, wie oft der Umgang statt finden soll, also, wie es das familiengericht festlegen kann, alle 14 tage ein Wochenende, die hälfte der Ferien, jedes zweite weihnachten und Ostern bei einem Elternteil etc, oder ob ihr beide wollt, das dein Spatz den Papa öfter sieht und somit die chance erhält, eine echte Beziehung zu Papa aufzubauen.
ich persönlich habe mit meinem mann besprochen, sollten wir uns jemals trennen, das er die Jungs sehen kann, so oft er will, weil eine Trennung eine Sache der Eltern und nicht die der Kinder sein sollte.
nun zur Trennung allgemein.
ihr müßt ein trennungsjahr einhalten, das heißt, getrennt von Tisch und Bett.
du darfst - wie hier auch schon beschrieben - dann nichts mehr für deinen mann machen, nicht kochen, putzen, Wäsche machen, einkaufen nix.
idealer weise trennt man sich dann auch schon räumlich, weil es sonst schwer nachzuweisen ist, das das trennungsjahr vollzogen wurde.
in diesem Jahr sollen sich beide Ehepartner darüber im klaren werden, ob sie die Scheidung wirklich wollen.
du hast gefragt, wie teuer eine Scheidung ist.
das variiert.
wenn schmutzige Wäsche gewaschen wird und sich wegen materieller dinge sowie dem sorge- und umgangsrecht für das kind nicht geeinigt werden kann, kann eine Scheidung sehr langwierig werden und teuer dazu, das geht dann schon mal in die tausende, oder wie ein Mentor von mir mal sagte, ich sollte erst heiraten, wenn ich das geld für die Scheidung schon gespart habe.
da heute nicht mehr nach dem schuldprinzip geschieden wird, muß - soweit ich das weiß - jeder für seinen Anwalt selbst aufkommen und die Gerichtskosten werden, wenn beide die Scheidung wollen, geteilt, will sie nur einer, kann es sein, das derjenige dann auch die Gerichtskosten zahlen muß, aber das weiß ich nicht so genau, allerdings wird dich da ein Anwalt beraten können.
mir tut das so leid für dich.
ich wünsche dir ganz viel kraft und vll überlegt es sich dein mann ja noch, ob er dich wirklich nicht mehr liebt und das durchziehen will.
eines noch.
er will die scheidung, er soll sich um alles kümmern, was ihn betrifft.
du solltest dich jetzt wirklich nur um deine und fynn`s Sachen kümmern und evtl auch beim Jugendamt vorstellig werden, wegen dem Sorgerecht etc.
habe schon im Bekanntenkreis einiges zu dem Thema Scheidung mit Kindern mitbekommen und manchmal geht das echt heftig ab, da sollte man selbst lieber vorbeugen und sich von allen stellen beraten lassen, die es evtl mitbetroffen kann.
ganz liebe grüße
noroelle
Nun aber mal zu dir selbst:
Ich drück dich jetzt mal ganz doll und wünsche dir und deinem Spatz alles, alles erdenklich Liebe! So eine Zeit ist hart und ich hoffe du hast gute Freunde und eine Familie, die dich auffangen können wenn du es brauchst und die dir zuhören wenn du Wut und kummer rauslassen musst. Es ist einfach nur Schade wenn eine so junge Familie vor den Scherben ihres Lebens steht, aber es geht auch danach weiter- selbst wenn es Anfangs nicht so scheint!
Wie gesagt- alles erdenklich Gute *drück*
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