Bin verwirrt!
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8. Sep 2011 14:01
Bin verwirrt!
Hallo ihr Lieben!
Bin grad etwas verwirrt!
Mein kleiner geboren am 3.11.10 -8 Wochen Mutterschutz danach 12 Monate Elternzeit-sprich am 10.01.12 muss ich wieder ran an die Arbeit!
Ich bin davon ausgegangen das ich am 2.11. dieses Jahr wieder los muss,aber war falsches Denken von mir
,aufm Schreiben von der Firma steht 10.1.12!
So,nun meine Frage,warum gehen manche genau 1 Jahr nach der Geburt wieder los? Meine Freundin ihre Maus wurde auch im Nov. geboren und geht auch wieder im Nov. diesen Jahres arbeiten!
Ist was bei mir falsch gelaufen? Bei den anderen?Steh grad etwas aufm Schlauch!
(Wollte nämlich heut den Kita Gutschein beantragen-eingewöhnung halt im Dezember und nicht im Oktober wie ich dachte tsssssssss)
HILFEEEE =)
Danke schon mal!
Bin grad etwas verwirrt!
Mein kleiner geboren am 3.11.10 -8 Wochen Mutterschutz danach 12 Monate Elternzeit-sprich am 10.01.12 muss ich wieder ran an die Arbeit!
Ich bin davon ausgegangen das ich am 2.11. dieses Jahr wieder los muss,aber war falsches Denken von mir

So,nun meine Frage,warum gehen manche genau 1 Jahr nach der Geburt wieder los? Meine Freundin ihre Maus wurde auch im Nov. geboren und geht auch wieder im Nov. diesen Jahres arbeiten!
Ist was bei mir falsch gelaufen? Bei den anderen?Steh grad etwas aufm Schlauch!
(Wollte nämlich heut den Kita Gutschein beantragen-eingewöhnung halt im Dezember und nicht im Oktober wie ich dachte tsssssssss)
HILFEEEE =)
Danke schon mal!
8. Sep 2011 14:06
Re: Bin verwirrt!
Hallo struwwelchen,
vielleicht liegt es daran, dass man das Elterngeld nur für genau 12 Monate erhält, es sei denn, der Vater nimmt die zwei zusätzlichen Monate Elternzeit. Da es sich aber viele nicht leisten können, auf das volle Gehalt des Mannes zu verzichten (ist bei uns auch so), müssen eben einige nach genau 12 Monaten wieder los.
Gruß
Julia Yaël
vielleicht liegt es daran, dass man das Elterngeld nur für genau 12 Monate erhält, es sei denn, der Vater nimmt die zwei zusätzlichen Monate Elternzeit. Da es sich aber viele nicht leisten können, auf das volle Gehalt des Mannes zu verzichten (ist bei uns auch so), müssen eben einige nach genau 12 Monaten wieder los.
Gruß
Julia Yaël
8. Sep 2011 14:16
Re: Bin verwirrt!
Danke erstmal für die flotte Antwort!
Mein süsser hat keine Elternzeit, ich bekomme aber auch nur für 10 Monate Geld!
Mein süsser hat keine Elternzeit, ich bekomme aber auch nur für 10 Monate Geld!
8. Sep 2011 14:19
Re: Bin verwirrt!
Also mein Kleiner ist am 22.11.10 geboren und ich muss am 22.11.11 wieder arbeiten!Mein Freund hatte auch 2 Monate Elternzeit (4. & 5. Monat)!
8. Sep 2011 14:27
Re: Bin verwirrt!
Natürlich kann man trotzdem die Elternzeit für sich beliebig beantragen. Es ist dann eben oftmals nur ein Rechenexempel, ob man es sich leisten kann, länger als für den Elterngeldbezug zuhause zu bleiben. Und manche Firmen machen auch Druck, dass die Mütter früh wiederkommen...
8. Sep 2011 15:18
Re: Bin verwirrt!
huhu
also normalerweise wenn du ein Jahr Elternzeit nimmst (wo ja nur 10 Monate gezahlt wird da die 8 Wochen Mutterschutz mit rein zählen) müsstest du am 03.11. wieder Arbeiten gehen ...
Ich würde an deiner Stelle mal nachfragen ... nicht das du dann noch bis Januar zu Hause sitzt und dann kein Geld bekommst oder aber im schlimmsten Falle du Geld beziehst die aber merken das da was falsch gelaufen ist und du es zurück zahlen musst ...
Frag mal bei deinem Arbeitgeber nach und wenn du ganz auf Nummer sicher gehen willst dann ruf einfach mal aufm Amt an wegen dem Elterngeld ...
LG Sanny
also normalerweise wenn du ein Jahr Elternzeit nimmst (wo ja nur 10 Monate gezahlt wird da die 8 Wochen Mutterschutz mit rein zählen) müsstest du am 03.11. wieder Arbeiten gehen ...
Ich würde an deiner Stelle mal nachfragen ... nicht das du dann noch bis Januar zu Hause sitzt und dann kein Geld bekommst oder aber im schlimmsten Falle du Geld beziehst die aber merken das da was falsch gelaufen ist und du es zurück zahlen musst ...
Frag mal bei deinem Arbeitgeber nach und wenn du ganz auf Nummer sicher gehen willst dann ruf einfach mal aufm Amt an wegen dem Elterngeld ...
LG Sanny
8. Sep 2011 19:37
Re: Bin verwirrt!
Hallo,
das liegt vermutlich daran, dass du in deinem Antrag an deinen Arbeitgeber geschrieben hast, dass du nach dem Mutterschutz (denn erst danach fängt der eigentliche Urlaub an) "12 Monate Erziehungsurlaub" nimmst, und nicht "bis zum 02.11.2011". Theoretisch geht das, man kann bis zum 3. Geburtstag Erziehungsurlaub nehmen bzw. bis zu einem beliebig früheren Datum. Man ist ja nicht gezwungen, genau 1, 2 oder 3 Jahre zu nehmen. Ich musste auf dem Formular von meinem Arbeitgeber das genaue Datum angeben, und keine Monatsanzahl.
Bei den "üblichen" 12 Monaten zählt man den Mutterschutz mit, deswegen gehen "die anderen" bereits ab dem 1. Geburtstag wieder arbeiten. Genau wie bei den 12 Monaten Elterngeld die Zeit des Mutterschutzes mitzählt, obwohl man in dieser Zeit das Elterngeld gar nicht bekommt. (Ist schon blöd, dass man dann genau an dem Geburtstag des Kindes wieder arbeiten gehen muss
).
Schau dir mal deine Kopie von deinem Antrag an, was da drin steht. Vielleicht lässt ja dein Arbeitgeber mit sich reden und du kannst das nochmal ändern (er ist aber nicht verpflichtet, sich darauf einzulassen, kann ja sein, dass er schon eine Vertretung für diese Zeit eingestellt hat).
Tücken der Bürokratie...
das liegt vermutlich daran, dass du in deinem Antrag an deinen Arbeitgeber geschrieben hast, dass du nach dem Mutterschutz (denn erst danach fängt der eigentliche Urlaub an) "12 Monate Erziehungsurlaub" nimmst, und nicht "bis zum 02.11.2011". Theoretisch geht das, man kann bis zum 3. Geburtstag Erziehungsurlaub nehmen bzw. bis zu einem beliebig früheren Datum. Man ist ja nicht gezwungen, genau 1, 2 oder 3 Jahre zu nehmen. Ich musste auf dem Formular von meinem Arbeitgeber das genaue Datum angeben, und keine Monatsanzahl.
Bei den "üblichen" 12 Monaten zählt man den Mutterschutz mit, deswegen gehen "die anderen" bereits ab dem 1. Geburtstag wieder arbeiten. Genau wie bei den 12 Monaten Elterngeld die Zeit des Mutterschutzes mitzählt, obwohl man in dieser Zeit das Elterngeld gar nicht bekommt. (Ist schon blöd, dass man dann genau an dem Geburtstag des Kindes wieder arbeiten gehen muss

Schau dir mal deine Kopie von deinem Antrag an, was da drin steht. Vielleicht lässt ja dein Arbeitgeber mit sich reden und du kannst das nochmal ändern (er ist aber nicht verpflichtet, sich darauf einzulassen, kann ja sein, dass er schon eine Vertretung für diese Zeit eingestellt hat).
Tücken der Bürokratie...
8. Sep 2011 20:45
Re: Bin verwirrt!
Also da bin ich mir auch sicher das da was falsch gelaufen ist...also ich kann dir sagen das du das letzte mal für den 03.11. Geld bekommst und dann net mehr bis 4Wochen nach deinem Arbeitsbeginn im Januar wie du ja geschrieben hast...also klar das Kindergeld bekommste aber net das Erziehungsgeld mehr...
Ich denke auch das du da wahrscheinlich ein fehler beim schreiben an den Arbeitgeber gemacht hast, oder dein Chef einen fehler beim Steuerberater gemacht hat...
Ich denke auch das du da wahrscheinlich ein fehler beim schreiben an den Arbeitgeber gemacht hast, oder dein Chef einen fehler beim Steuerberater gemacht hat...
8. Sep 2011 20:53
Re: Bin verwirrt!
also mein sohn ist am 15.09.09 geboren, ich habe ein jahr elternzeit gehabt, die genau am 15.09.10 geendet hat. ich habe das letze mal am 15.08.10 elterngeld bekommen.
da jahr gilt ab dem tag der geburt. ich hätte somit am 16.09 wieder los gemußt, hab aber bei meinem ag beantragt erst am 01.10 wieder zu starten!
und so kenn ich da auch von allen meinen freundinen ect. und ich arbeite in einem sehr großen unternehmen mit vieeeelen frauen. kann mir nicht vorstellen das die einen fehler machen bei der berechnung.
da jahr gilt ab dem tag der geburt. ich hätte somit am 16.09 wieder los gemußt, hab aber bei meinem ag beantragt erst am 01.10 wieder zu starten!
und so kenn ich da auch von allen meinen freundinen ect. und ich arbeite in einem sehr großen unternehmen mit vieeeelen frauen. kann mir nicht vorstellen das die einen fehler machen bei der berechnung.
8. Sep 2011 22:00
Re: Bin verwirrt!
Hallo,
ich hab auch 1 Jahr Elternzeit beantragt. meiner ist am 9.11 geboren und der 9.11 wäre dieses Jahr auch mein 1. Arbeitstag. Vielleicht hast du ja deinen Resturlaub von 2010 mitbeantragt und deshalb erst der Januar.
ich hab auch 1 Jahr Elternzeit beantragt. meiner ist am 9.11 geboren und der 9.11 wäre dieses Jahr auch mein 1. Arbeitstag. Vielleicht hast du ja deinen Resturlaub von 2010 mitbeantragt und deshalb erst der Januar.
9. Sep 2011 06:56
Re: Bin verwirrt!
Huhu!
Danke euch allen =)
Stimmt alles!Kein Fehler kein versehen nix! Also alles guddi und richtig!
Mach ich halt etwas länger Pause!
Bekomme aber nur für 10 Monate Geld!
Hatte mich nur n bissi duselig gemacht das alles,weil es bei dem einen so ist bei dem anderem so,meine Firma ist auch glücklicher wenn ich länger nicht da bin ,aus Kostengründen!
Habs mir eigentlich auch schon gedacht,aber man kann ja mal auf doof Nachfragen!
LG
Danke euch allen =)
Stimmt alles!Kein Fehler kein versehen nix! Also alles guddi und richtig!
Mach ich halt etwas länger Pause!
Bekomme aber nur für 10 Monate Geld!
Hatte mich nur n bissi duselig gemacht das alles,weil es bei dem einen so ist bei dem anderem so,meine Firma ist auch glücklicher wenn ich länger nicht da bin ,aus Kostengründen!
Habs mir eigentlich auch schon gedacht,aber man kann ja mal auf doof Nachfragen!
LG
9. Sep 2011 13:30
Re: Bin verwirrt!
Könntest aber Schwierigkeiten mit dem Kitagutschein bekommen. Den bekommst Du dann auch nur 4 Wochen bevor Du wieder arbeitest. 

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