Elterngeld
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28. Mai 2011 21:49
Elterngeld
Hallo!
Hab mal ne Frage bezüglich des Elterngelds. Ich bekomme noch bis nächsten Monat das Elterngeld und dann wird mein Sohn ein Jahr alt. Falls ich dann wieder schwanger werden würde, gäbe es dann für das 2.Kind kein Elterngeld mehr, da ich ja nicht arbeiten gehe und somit ja kein Einkommen habe? Und gibt es für das 2.Kind genausoviel Kindergeld wie für das Erste?
Wer weiß darüber Bescheid?
Liebe Grüße
Hab mal ne Frage bezüglich des Elterngelds. Ich bekomme noch bis nächsten Monat das Elterngeld und dann wird mein Sohn ein Jahr alt. Falls ich dann wieder schwanger werden würde, gäbe es dann für das 2.Kind kein Elterngeld mehr, da ich ja nicht arbeiten gehe und somit ja kein Einkommen habe? Und gibt es für das 2.Kind genausoviel Kindergeld wie für das Erste?
Wer weiß darüber Bescheid?
Liebe Grüße
28. Mai 2011 21:53
Re: Elterngeld
Kindergeld ist doch beim zweiten Kind bissl mehr wie vom ersten Kind. Elterngeld glaub ich wird angerechnet, wenn du vor der Geburt vom ersten gearbeitet hast so wird das dann angerechnet. also ich bekomme zwei jahre das elterngeld da ich es aufsplittern hab lassen, werde ich dann wieder schwanger wird das einkommen angerechnet vor der geburt, als ich gearbeitet hab.
liebe grüße
liebe grüße
28. Mai 2011 21:54
28. Mai 2011 21:54
Re: Elterngeld
Hallo Boomer,
also ob du Elterngeld nochmal bekommst weiß ich nicht.
Aber ich glaub schon-meine Freundin hat auch das zweite bekommen und bekommt auch Elterngeld...
Und Kindergeld weiß ich nur,wenn du das zweite irgendwann
bekommen solltest bekommst du ein bisschen mehr Kindergeld....
So hab ich das mal gelesen!!
also ob du Elterngeld nochmal bekommst weiß ich nicht.
Aber ich glaub schon-meine Freundin hat auch das zweite bekommen und bekommt auch Elterngeld...
Und Kindergeld weiß ich nur,wenn du das zweite irgendwann
bekommen solltest bekommst du ein bisschen mehr Kindergeld....
So hab ich das mal gelesen!!
28. Mai 2011 21:54
Re: Elterngeld
ich meine das sie zur berechnung des neuen elterngeldes dein gehalt vor dem ersten kind nehmen. weil bei überschneiden sich auch 1,5 monate mit geld aus alter elternzeit und gehalt vor der jetztigen geburt. und da sagte man mir das die 1,5 monate vom alten gehalt berechnet werden.
28. Mai 2011 22:07
Re: Elterngeld
du bekommst wenn du nicht gearbeitet hast nur den mindestsatz von 300€ plus 75€ wenn dein erstes kind unter drei jahre ist. ist doof aber ist so 

29. Mai 2011 08:02
Re: Elterngeld
hallo!
also, soweit ich weiß, bleibt das kindergeld beim 1. und 2. kind gleichh mit 184€ erst ab dem 3. kind gibts es glaube ich mehr.
das mit dem elterngeld kann ich dir leider gar nicht sagen... aber ich glaube was gehört zu haben, das es einen "bonus" gibt, wenn man 2 unter 3-jährige zuhause hat.
also, soweit ich weiß, bleibt das kindergeld beim 1. und 2. kind gleichh mit 184€ erst ab dem 3. kind gibts es glaube ich mehr.
das mit dem elterngeld kann ich dir leider gar nicht sagen... aber ich glaube was gehört zu haben, das es einen "bonus" gibt, wenn man 2 unter 3-jährige zuhause hat.
29. Mai 2011 08:07
29. Mai 2011 16:06
Re: Elterngeld
Also Elterngeld wird nach Einkommen berechnet. da du nicht gearbeitet hast. kann man nicht von deinem Ursprungsgehalt ausgehen. es zählen die zwölf Monate vor der Geburt des evtl. 2. Kindes. Möglicherwiese rechnet man dann 65 % vom Elterngeld oder den Mindessatz von 300, das weiß ich nicht so genau. Richtig ist, dass es für das zweite Kind unter 3 einen Zuschlag gibt. Kannst dir nen Flyer oder ne Broschüre vom Ministerium für Familie runterladen.
29. Mai 2011 16:45
30. Mai 2011 09:24
Re: Elterngeld
ALSO!!! Diese Frage hat mich nun so brennend interessiert, dass ich meine Sachbearbeiterin vom Elterngeld angereufen habe und sie meinte:
Wenn man innerhalb von 12 Monaten nach Geburt des 1.Kindes ein kind gebärt, dann erhalt man für diese Zeit 65% vom Elterngeld! Wenn man aber nach dem Elterngeld des 1.Kindes nicht arbeitet, dann erhält man nur den Mindestsatz von 300€! Also, wenn z.B. das 1.Kind am 1.12.2010 geboren ist und du nach 18 Monaten dein 2.Kind bekommst, dann erhälts du 65% vom Elterngeld für 6 Monate und die restlichen Monate dann nur das Mindesgeld von 300€ und dies dann durch 12 Monate.
Total kompliziert!!!
Wenn man innerhalb von 12 Monaten nach Geburt des 1.Kindes ein kind gebärt, dann erhalt man für diese Zeit 65% vom Elterngeld! Wenn man aber nach dem Elterngeld des 1.Kindes nicht arbeitet, dann erhält man nur den Mindestsatz von 300€! Also, wenn z.B. das 1.Kind am 1.12.2010 geboren ist und du nach 18 Monaten dein 2.Kind bekommst, dann erhälts du 65% vom Elterngeld für 6 Monate und die restlichen Monate dann nur das Mindesgeld von 300€ und dies dann durch 12 Monate.
Total kompliziert!!!
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