Einklagbares Besuchsrecht Großeltern

Das Baby wird mobil
Elternforum
MamaAdrian1310
27. Mai 2011 07:13
Einklagbares Besuchsrecht Großeltern
hallo zusammen, kennt sich von euch jemand mit dem einklagbaren besuchsrecht für großeltern aus? meine mutter hat beim kegelstammtisch groß erzählt, dass sie dies jetzt einklagen will weil sie ihren enkel nicht mehr sehen darf. so ganz ist das nicht richtig. ich hab gesagt sie bekommt ihn nicht mehr allein, da sie sich meinen anweisungen widersetzt hat (erster brei usw.) und nach vielen weiteren streitigkeiten habe ich den kontakt abgebrochen. dadurch wird mein kind wohl in ihren augen nicht mehr artgerecht vorgeführt. wie seht ihr das mit der klage? meine schwiemu als auch ich gehen davon aus, dass sie mir wohl auch in der nächsten zeit das jugendamt auf den hals hetzen wird. bin dankbar für jeden rat bzw. hinweis.
liebe grüße andrea
gast.959823
27. Mai 2011 07:24
Re: Einklagbares Besuchsrecht Großeltern
*looooooooooool*, das ist ja mal cool ^^

Ne,deine mutti hat in dem sinne kein recht das Kind zu sehen, sie kann es auch nicht einklagen. Du hast ja das Bestimmungsaufenthaltrecht und sorgerecht ;) ...da müßte deine mutti sowas einklagen, aber da hat sie keine chance

Es ist das Kind deines Partners und dir und nicht das Kind deiner mutter

LG
gast.960698
27. Mai 2011 07:41
Re: Einklagbares Besuchsrecht Großeltern
muss da mal widersprechen, dass stimmt so nicht ganz...

hab hier mal n link dazu, da steht einiges drin, sogar mit az von gerichten

http://www.gutefrage.net/frage/duerfen- ... -einklagen
MamaAdrian1310
27. Mai 2011 07:45
Re: Einklagbares Besuchsrecht Großeltern
danke suni, das ist leider das problem. ich habe bereits schon viel im netz gegooglt und mich auch belesen. es geht um das wohl des kindes, nur wie soll man das nachweisen. ich kann nur so viel sagen, jedesmal wenn wir uns streiten (nicht vor ihm) ist er natürlich wie ausgewechselt. er bekommt die anspannung genauso mit.

werde mir deinen link mal zu gemüte ziehen. danke vielmals
gast.1076664
27. Mai 2011 08:16
Re: Einklagbares Besuchsrecht Großeltern
du mußt doch nur sagen das deine Mutter jederzeit unter deiner oder deines Mannes Aufsicht das Kind sehen kann. und schon ist der Fall erledigt.
Ich würde ihr halt mal sagen das dein Kind wenn es etwas älter ist sie bestimmt nicht leiden kann wenn es erfahrt wie sie dich behandelt hat.
MamaAdrian1310
27. Mai 2011 08:21
Re: Einklagbares Besuchsrecht Großeltern
es tut mir weh das zu sagen, aber das reicht ihr nicht. sie WILL ihn und zwar mind. über die nacht. sie hat meinem mann bereits geschrieben, dass sie mit mir ja keinen kontakt mehr haben wird, außer wenn sie adrian holt.
ich würde mein kind vernachlässigen, ihm nichts zu essen geben und lauter so charmante dinge. :(
MaggyH
27. Mai 2011 08:26
Re: Einklagbares Besuchsrecht Großeltern
das ist ja mal frech, also sowas habe ich noch nie gehört! Lass Dich auf keinen Fall einschüchtern oder verunsichern! Das Recht ist auf Deiner Seite, denn Du hast nichts falsch gemacht. Soll sie doch das Geld für Gericht und Anwalt aus dem Fenster werfen. Sei Du nur ruhig und harre der Dinge. Biete ihr doch an, den Enkel alle zwei Wochen bei Dir zuhause besuchen zu dürfen. z. B. jeden zweiten Sonntag. Das kannst Du ihr schriftlich schicken, dann hast Du auch gleich etwas, was Du dem Gericht vorlegen kannst. Dann nimmst Du ihr erstmal den Wind aus den Segeln. Sie kann auf keinen Fall verlangen, das Kind ohne Dich an sich nehmen zu dürfen - wo sind wir denn hier?? Da wird doch jede Mutter zur Löwin, wenn jemand droht ihr das Kind wegnehmen zu wollen und seis nur für ein paar Stunden :x
gast.1068841
27. Mai 2011 09:02
Re: Einklagbares Besuchsrecht Großeltern
also, sowas hab ich ja auch noch nie gehört!!!!

man man, leute gibts, die gibts gar nicht.

nein, mal im ernst... versuche wirklich ruhig zu bleiben. selbst wenn sie dir das JA "auf den hals hetzt". hast du denn was zu verbergen? ich denke nicht... und wenn die sehen, das die wohnung kindgerecht ist, der zwerg sich gut entwickelt, usw. bist du die schneller wieder los, als deine mutter schauen kann.
mein gott, lass die, wenn die vor der tür stehen, rein, biete ihnen einen kaffee an, und meist hast du so ne leute dann ganz schnell auf deiner seite. ;)

so, und wenn deine mutter der meinung ist, klagen zu wollen, dann soll sie das tun, (wobei sie ja von dem geld ihrem enkel was schönes kaufen könnte).

mit dem brief, was hier erwähnt wurde, ist doch ne gute idee, wenn du den allerdings losschickst, dan mach das lieber mit einschreiben/rückschein, dann hast du nämlich den beweis, das deine mutter diesen auch erhalten hat.

ich wünsche dir auf alle fälle viel kraft und glück, das ihr das allles irgendwie in die reihe bekommt.
gast.1609986
27. Mai 2011 09:16
Re: Einklagbares Besuchsrecht Großeltern
man das ist echt der Hammer ... ich hab das ja nun schon ne Weile mit verfolgt was du so schreibst ... krass ... deine Mutter hat wohl sonst keine Hobbys oder wie ??

Also ich denke selbst wenn sie dir das Jugendamt auf den Hals hetzen will hast du doch sicherlich genug Leute in deinem Umfeld (Schwiegereltern, Freunde und Verwandte) die bestätigen können das du eine gute Mama bist und das deine Mutter die jenige ist die bissel am Rad dreht ...

Es tut mir leid das ich dir da nicht mehr helfen kann ausser dir gut zu reden ... ich drück dir die Daumen das alles gut geht und die Hexe sich vielleicht doch wieder fängt :evil:
gast.953619
27. Mai 2011 09:26
Re: Einklagbares Besuchsrecht Großeltern
hab dir auf fb geantwortet dazu. mein mann ist jurist und war sich mit seiner antwort ziemlich sicher, obwohl sein studium schon etwas länger her ist.

und jugendamt, meinte er das man da schon sehr gute beweise braucht um da irgendwas ins rollen zu bringen... sprich alkohol oder dorgenprobleme der kindseltern, verwahrlosung des kindes, und da wird auch erstmal eine familienhelferin in die famillie geschickt!
gast.1076664
27. Mai 2011 10:20
Re: Einklagbares Besuchsrecht Großeltern
MaggyH hat geschrieben :
> das ist ja mal frech, also sowas habe ich noch nie gehört! Lass Dich auf
> keinen Fall einschüchtern oder verunsichern! Das Recht ist auf Deiner
> Seite, denn Du hast nichts falsch gemacht. Soll sie doch das Geld für
> Gericht und Anwalt aus dem Fenster werfen. Sei Du nur ruhig und harre der
> Dinge. Biete ihr doch an, den Enkel alle zwei Wochen bei Dir zuhause
> besuchen zu dürfen. z. B. jeden zweiten Sonntag. Das kannst Du ihr
> schriftlich schicken, dann hast Du auch gleich etwas, was Du dem Gericht
> vorlegen kannst. Dann nimmst Du ihr erstmal den Wind aus den Segeln. Sie
> kann auf keinen Fall verlangen, das Kind ohne Dich an sich nehmen zu dürfen
> - wo sind wir denn hier?? Da wird doch jede Mutter zur Löwin, wenn jemand
> droht ihr das Kind wegnehmen zu wollen und seis nur für ein paar Stunden :x

Wem hat sie das gesagt??? Anzeigen wegen verleugnung, wird zwar nicht viel bringen aber du wehrst dich wenigstens.

Kia termin machen und gesunde Entwicklung deines Kindes attestieren
lassen

Ach ja und das recht auf übernachtung hat sie auf keinen Fall!!!!
gast.916211
27. Mai 2011 11:20
Re: Einklagbares Besuchsrecht Großeltern
das ist ja wohl echt mal der hammer!
ich glaub aber nicht das sie da aussicht auf erfolg hat. du bist ja nicht minderjährig und so einfach ist es dann ja wohl nicht einem ein kind weg zu nehmen! geh doch am besten selbst erst mal den weg zum jugendamt und sprich mit denen über dein problem. das mit dem nicht genug essen kann ja dein kinderarzt wiederlegen und deine freunde und deine anderen familienmittglieder sind ja auch noch da um alles zu wiederlegen. sie wird sich da wohl selber keinen gefallen tun mit solchen actionen.
drück dir auf jeden fall die daumen das alles schnell wieder zur ruhe kommt. bin echt geschockt über so ein verhalten :evil:
gast.977221
27. Mai 2011 12:06
Re: Einklagbares Besuchsrecht Großeltern
hmm also es ist doch so das die großeltern das recht auf ihren enkel einklagen können...ich würde mir da ein guten anwalt nehmen und ihm das alles so erzählen wie es war und ist und dann eben hoffen das es gut ausgeht für euch...
hab mich auch mal gedanken drum machen müssen wegen meiner mutter...
gast.1010825
27. Mai 2011 12:44
Re: Einklagbares Besuchsrecht Großeltern
Also im Grunde haben auch die Großeltern ein Besuchsrecht - ähnlich wie die Väter (oder auch mütter) bdamit sie Ihre Enkel regelmäßig sehen könne. Voraussetzung ist vor dem Streit ein regelmäßiger Umgang mit den Enkeln.
Ist das Kindswohl allerdings bei Oma und Opa gefährdet, dann wird wohl betreuter Umgang gewährleistet.
Nimm dir nen guten Anwalt und stell sich auf eine langwirige Sache ein.
Viel Erfolg!!! Und alles Gute für dein Kleines.
MamaAdrian1310
27. Mai 2011 14:57
Re: Einklagbares Besuchsrecht Großeltern
danke für eure lieben worte und tipps. ich werde am montag einen beratungstermin vereinbaren und bis dahin versuchen ruhig zu bleiben.
das sie ihn besuchen kann, dass hat sie ja bereits schon vor ein paar wochen schriftlich per email erhalten. mir geht es hauptsächlich nur darum, dass endlich ruhe einkehrt. bis vor 2 wochen war geplant, dass wir in eine wohnung meiner oma einziehen und endlich haben wir eine neue wohnung gefunden und gestern den mietvertrag unterschrieben. die antwort darauf war ziemlich simple und sie waren froh, dass wir nicht einziehen. im selben atemzug wurde allerdings sofort gefragt wann sie adrian besuchen können.
es tut mir leid, aber derzeit geht es einfach nicht und das liegt nicht daran, dass ich ihnen adrian nicht zeigen möchte. es ist mir nur einfach zu viel und ich kann irgendwann auch nicht mehr. zuerst die frühgeburt, dann der ärger mit der jetzigen wohnung, der ärger mit meiner mutter, die wohnungssuche und jetzt geht der ärger weiter. ich brauch wirklich irgendwann zeit zu verschnaufen und einfach kraft zu sammeln. hoffe das ist nachvollziehbar...
21 Beiträge

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