schnelle antwort bitte Danke
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26. Mai 2011 19:11
schnelle antwort bitte Danke
Hallo Brauche da mal rat meine schwester 15 ist auch schwanger sie will ihre schule beende und meine mutter würde gerne das baby jahr übernehmen da sie zur zeit arbeitslos ist.
Allerdings wissen wir nicht ob das möglicht ist und ob sie weiter gezahlt bekommt weil sie dann ja nicht vermittelbar ist aber sie hat ja auch das sorgerrecht für den wurm wenn er den da ist.
hat damit jemand erfahrung und kann mir helfen wollten uns vorher informieren weil die vermittlerin von meiner mutti total doof ist
danke schon mal
Allerdings wissen wir nicht ob das möglicht ist und ob sie weiter gezahlt bekommt weil sie dann ja nicht vermittelbar ist aber sie hat ja auch das sorgerrecht für den wurm wenn er den da ist.
hat damit jemand erfahrung und kann mir helfen wollten uns vorher informieren weil die vermittlerin von meiner mutti total doof ist
danke schon mal
26. Mai 2011 19:15
Re: schnelle antwort bitte Danke
Da kann ich dir nicht weiter Helfen,aber wenn deine Schwester so Jung ist und das Sorgerecht deine Mutter bekommt,müsste das eigentlich übers Jugenamt laufen.Zumindestens war das bei einer Klassenkameradin meiner Schwester so.Die ist mit 16 Mutter geworden und das Sorgerecht für ihren Sohn hat die Mutter.
Also am besten mal aufn Jugendamt ein Termin vereinbaren.
Weiß nicht ob es das bei euch in der Nähe ein DRK oder eine Diakoni gibt.Die kennen sich mit sowas auch aus.
Hoffe ich konnt dir helfen.
LG Sarah & Melina
Also am besten mal aufn Jugendamt ein Termin vereinbaren.
Weiß nicht ob es das bei euch in der Nähe ein DRK oder eine Diakoni gibt.Die kennen sich mit sowas auch aus.
Hoffe ich konnt dir helfen.
LG Sarah & Melina
26. Mai 2011 19:19
Re: schnelle antwort bitte Danke
Deine Mutter kann den wurm zu sich nehmen,am besten holt ihr euch ein beratungsgespräch beim Jugendamt,mit denen könnt ihr die zeit aus machen.
Da wird vor allem drauf geachtet wie weit deine schwester ist vom kopf her und ob sie eine eigene wohnung hat oder generell wo sie wohnt ect pp.
Ihr braucht euch da keine sorgen machen das klappt aber automatisch ist auch die vormundschaft bei deiner mutter und nicht bei deiner Tochter aber das erklärt euch alles das Jugendamt.
Ich glaube von vorne rein darf ein Mädchen mit 15 ihr kind nicht behalten außer es wohnt bei den eltern und bekommt unterstützung oder wohn alleine aber nur in speziellen gründen oder in ein Mutterkindwohnhaus.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen,bei fragen gerne mit ne pn schicken
Da wird vor allem drauf geachtet wie weit deine schwester ist vom kopf her und ob sie eine eigene wohnung hat oder generell wo sie wohnt ect pp.
Ihr braucht euch da keine sorgen machen das klappt aber automatisch ist auch die vormundschaft bei deiner mutter und nicht bei deiner Tochter aber das erklärt euch alles das Jugendamt.
Ich glaube von vorne rein darf ein Mädchen mit 15 ihr kind nicht behalten außer es wohnt bei den eltern und bekommt unterstützung oder wohn alleine aber nur in speziellen gründen oder in ein Mutterkindwohnhaus.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen,bei fragen gerne mit ne pn schicken

26. Mai 2011 19:20
Re: schnelle antwort bitte Danke
auf jeden fall beim jugendamt oder pro familia nachfragen, das denk ich auch ist das vernünftigste
oder mal bei einer elterngeldstelle anrufen
ich würd ja denken, die mutti(also omi) bekommt kein arbeitslosengeld, sondern elterngeld..... und kindergeld
da ja die mami (tochter) ja nicht kann wegen dem alter
hmmm schwieriges thema, aber sehr interessant
ich weiß nur, wenn die tochter mit 15 in eine einrichtugn geht, bekommt sie alles gezahlt vom jugendamt und später eine eigene wohnung die auch bezahlt wird....das wurde uns gesagt, weils bei meiner großen mal so ein spleen war, sie will ein kind und ich auf keinen fall sie mit noch nem baby hier haben wollte
nicht falsch verstehen, klar ich bin die omi, aber ich hab selbst nochn baby und ich bin nicht gott, dass ich alles kann
oder mal bei einer elterngeldstelle anrufen
ich würd ja denken, die mutti(also omi) bekommt kein arbeitslosengeld, sondern elterngeld..... und kindergeld
da ja die mami (tochter) ja nicht kann wegen dem alter
hmmm schwieriges thema, aber sehr interessant
ich weiß nur, wenn die tochter mit 15 in eine einrichtugn geht, bekommt sie alles gezahlt vom jugendamt und später eine eigene wohnung die auch bezahlt wird....das wurde uns gesagt, weils bei meiner großen mal so ein spleen war, sie will ein kind und ich auf keinen fall sie mit noch nem baby hier haben wollte
nicht falsch verstehen, klar ich bin die omi, aber ich hab selbst nochn baby und ich bin nicht gott, dass ich alles kann

26. Mai 2011 19:23
Re: schnelle antwort bitte Danke
beim jugenamt waren wir schon und die sagen grundsätzlich ist es möglich für großeltern zu übernehmen aber ob meine mutti dann weiter geld bekommt konnte die uns nicht sagen und wir wollten vorher mal schaun weil die vermittlerin so doof ist und schon mal gesagt hat meine mutti soll meine schwester doch ins mutterkindheim geben
also echt nicht ganz dicht die alte
aber danke trotzdem
naja sie wohnt ja bei meiner mutter und die vormundschaft vor dem wurm hat sie auch wie bei dem sorgerrecht auch bis sie 18 ist und dann wird erneut endschieden und das ist alles beim jugenamt schon klar gestellt aber da konnte uns keiner sagen ob arbeitsamt dann weiter zahlen muss
naja mal schaun morgen haben wir termin was die alte sagt wenn nicht melden wir uns beim teamleiter dann soll der mal schaun falls die ablehnen und wenn das nicht hilft nehmen wiur uns nen rechtsanwalt den ihrgend was muss da ja möglich sein man kann so einen kleinen wurm nicht gleich in die kita geben
danke trotzdem
also echt nicht ganz dicht die alte
aber danke trotzdem
naja sie wohnt ja bei meiner mutter und die vormundschaft vor dem wurm hat sie auch wie bei dem sorgerrecht auch bis sie 18 ist und dann wird erneut endschieden und das ist alles beim jugenamt schon klar gestellt aber da konnte uns keiner sagen ob arbeitsamt dann weiter zahlen muss
naja mal schaun morgen haben wir termin was die alte sagt wenn nicht melden wir uns beim teamleiter dann soll der mal schaun falls die ablehnen und wenn das nicht hilft nehmen wiur uns nen rechtsanwalt den ihrgend was muss da ja möglich sein man kann so einen kleinen wurm nicht gleich in die kita geben
danke trotzdem
26. Mai 2011 19:25
Re: schnelle antwort bitte Danke
nja hmmm das ist das nächste ding elterngeldstelle sagt das elterngeld bekommt meine schester und nicht meine mutter aber dsas reicht ja trotzdem nicht um miete und alles zu zahlen naja ich informiere morgen aufjedenfall was raus gekommen ist
26. Mai 2011 19:27
Re: schnelle antwort bitte Danke
deshalb: ruft bei der elterngeldstelle an..... die wissen am besten wer das geld bekommt
und wenn die omi das bekommt, ist doch alles geritzt

und wenn die omi das bekommt, ist doch alles geritzt
26. Mai 2011 19:29
Re: schnelle antwort bitte Danke
ja da waren wir ja schon und die sagten meine mutter nicht das kann nur meine schwester bekommen hmmm alles kompieziert und doof zum glück bin ich alt genug um meine kleine alleine zu beaufsichtigen sie ist jetzt 2 monate alt und deswegen interessiert mich das ja auch ist ja meine schwester
26. Mai 2011 19:48
Re: schnelle antwort bitte Danke
hiho!
klingt echt kompliziert. also, ich weiß zwar nicht, ob ich richtig liege, aber wenn deine mutter hartz IV bezieht, dann hätte sie glaube gar kein anrecht mehr auf das elterngeld.
die haben das doch jetzt gestrichen für die hartz IV empfänger.
ansonsten weiß ich nicht, wie das mit dem elterngeld überhaupt bei minderjährigen schülern aussieht, da es ja eigentlich "nur" dafür da sein soll, um eben den arbeitnehmern eine unterstützung zu sein. aber leider kenne ich mich da nicht richtig aus...
ansonsten frag doch mal bei pro familia nach. die sollen echt gut sein, was ich bisher so gehört habe, und die kämpfen soweit ich weiß, auch mit euch gemeinsam, wenn es dazu kommen muß.
viel glück morgen beim termin, und ja, lass uns mal bitte wissen, was bei raus gekommen ist.
klingt echt kompliziert. also, ich weiß zwar nicht, ob ich richtig liege, aber wenn deine mutter hartz IV bezieht, dann hätte sie glaube gar kein anrecht mehr auf das elterngeld.
die haben das doch jetzt gestrichen für die hartz IV empfänger.
ansonsten weiß ich nicht, wie das mit dem elterngeld überhaupt bei minderjährigen schülern aussieht, da es ja eigentlich "nur" dafür da sein soll, um eben den arbeitnehmern eine unterstützung zu sein. aber leider kenne ich mich da nicht richtig aus...
ansonsten frag doch mal bei pro familia nach. die sollen echt gut sein, was ich bisher so gehört habe, und die kämpfen soweit ich weiß, auch mit euch gemeinsam, wenn es dazu kommen muß.
viel glück morgen beim termin, und ja, lass uns mal bitte wissen, was bei raus gekommen ist.
26. Mai 2011 19:53
Re: schnelle antwort bitte Danke
also elterngeld kriegt man wenn man arbeitlosengeld 1 bekommt und meine schwester weil sie halt noch schülerin ist das ist ja schon geklärt und ob meine mutter da jetzt irgend wie mit einbezogen wird wehre ja ok also wenn sie das geld bei ihr abziehen beim harz 4 aber sie kriegt ja auch miet zuschuss und für meine schwester hilfe naja mal schaun was morgen raus kommt
ich dachte halt das irgendwer damit erfahrung hat und vll helfen kann
ich dachte halt das irgendwer damit erfahrung hat und vll helfen kann
26. Mai 2011 20:41
26. Mai 2011 21:24
Re: schnelle antwort bitte Danke
Das hat absolut nichts mit den mietzuschuß zu tun, also elterngeld+H4 ... ganz im gegenteil, jetzt ist ja ei9n Kind mehr da und man könnte sogar eine größere wohnung nehmen 

27. Mai 2011 06:45
Re: schnelle antwort bitte Danke
NA DIE wohnung ist ja groß genug weil ich mit meiner kleinen ja ne eigene wohnung jetzt habe aber die frage ist ja wenn meine mutti das babyjahr macht ob sie dann weiter harz4 bekommt weil sie ja nicht mehr auf dem arbeitsmarkt zur verfügung steht
27. Mai 2011 07:26
Re: schnelle antwort bitte Danke
Harz4 ist das geld,was man bekommt wenn das eigene nicht reicht...sozusagen die grundsicherrung
... Das bekommen sogar rentner deren rente nicht ausreicht 
LG


LG
27. Mai 2011 08:34
Re: schnelle antwort bitte Danke
Wenn H4 bezogen wird, hat man keinen Anspruch auf Elterngeld. Da deine Schwester noch bei deiner Mutter lebt, muss deine Mutter das Kind deiner Schwester beim Amt (leben ja in einer Bedarfsgemeinschaft) mit angeben und erhält dann für das Baby den berechneten H4-Satz, abzüglich des Kindergelds. Kindergeld wird ja als Einkommen gerechnet und vom H4 abgezogen. Kindergeld muss deine Schwester beantragen.
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