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Info zum elterngeld und hartz 4
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vorkurzen wurde hier gefragt wie es nun aussieht wegen elterngeld und hartz4
So gestern war ich auf dem arbeitsamt und habe mich noch mals erkundigt.
Die sachlage sieht momentan so aus das dieses gesetz noch NICHT besteht!!!
Allerdings sieht es für die mütter die vor der geburt ihres kindes gut aus den da wird es einen freibetrag geben allerdings ist noch nicht klar ob dieser freibetrag höher gleich oder niedriger ist wie bisher.
Wer elterngeld auf 2 jahre laufen lassen hat und nun auf grund diesen gesetztes sagt er möchte alles ausbezahlt bekommen vor 2011 so ist eure elternzeit beendet und ihr steht dem arbeitsamt wieder zur vollen verfühgung um vermittelt zu werden oder auf seminare zu gehen etc.
So das ist nun der neuste stand der dinge!!
Vielleicht konnte ich damit ja ein paar mamis helfen!!!
Viele liebe grüße Meli
Habe Auszahlung beantragt und bekomme dann wieder knapp 100€ mehr.
> Ja, da ich aber einen Abeitsplatz habe, können die mich mal kreuzweise!!!
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> Habe Auszahlung beantragt und bekomme dann wieder knapp 100€ mehr.
Hallo canaster,
wie meinst du das mit: Habe Auszahlung beantragt???!!!
Ich hätt nämlich auch nen Arbeitsplatz, dort könnte ich sofort anfangen, die warten jetzt nur das ich mit dem Elternjahr fertig werde, des dauert aber noch bis Anfang März...
meine kleine ist am 17.05.2010 geboren und bekommt nur 12 Monate Elterngeld.(pro monat 300€)
Ich habe im Arbeitsamt gesagt das meine kleine erst mit 2 1/2 oder 3 Jahren in den Kindergarten geht und ich bis dahin im sogenannten Mutterschuzt bin.
Was wäre wenn ich mir die restlichen 5Monate wegen dem Gesetz ab.2011 auszahlen lasse? Geht das überhaupt?
wenn du nur ein jahr elterngeld bekommst kannst du dir den rest nicht auszahlen lassen du kannst dir nur auszahlen lassen wenn du dein eltern geld auf zwei jahre laufen lässt!
Weil ich will nicht das die ab 2011 mir sagen neues gesetz sie bekommen das restliche geld nicht mehr
Das elterngeld kannst du soviel ich weiß nun nicht mehr verlängern nur verkürzen wenn du zwei jahre beantragt hast!
Und wenn du vor geburt deines kindes arbeiten warst bekommst du weiterhin einen freibetrag wie bisher auch!Den das elterngeld ist ja eine lohnübergangszahlung somit behälst du deinen freibetrag weiterhin gesetz hin oder her falls es den noch durch kommt!
Wenn du vor geburt arbeitslos oder sonstiges warst wird dir das elterngeld als einkommen zum hartz 4 dazu gerechnet den das amt sagt sich wer arbeitslos war hat keinen lohn bekommen und somit steht dem jenigen eine lohnübergangsleistung (elterngeld) nicht zu und wird somit angerechnet!!
Weisst du vllt. wieviel mir vom hartz4 abgezogen wird?
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> Wer elterngeld auf 2 jahre laufen lassen hat und nun auf grund diesen
> gesetztes sagt er möchte alles ausbezahlt bekommen vor 2011 so ist eure
> elternzeit beendet und ihr steht dem arbeitsamt wieder zur vollen
> verfühgung um vermittelt zu werden oder auf seminare zu gehen etc.
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> Viele liebe grüße Meli
was hat das elterngeld mit elternzeit zu tun??
nur weil das elterngeld abläuft, heißt es doch nicht, das die elternzeit dann auch zu ende ist. elternzeit kann man 3 jahre nehmen, auch wenn man vom amt unterstützung erhält
> Hallo,
> meine kleine ist am 17.05.2010 geboren und bekommt nur 12 Monate
> Elterngeld.(pro monat 300€)
> Ich habe im Arbeitsamt gesagt das meine kleine erst mit 2 1/2 oder 3 Jahren
> in den Kindergarten geht und ich bis dahin im sogenannten Mutterschuzt bin.
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> Was wäre wenn ich mir die restlichen 5Monate wegen dem Gesetz ab.2011
> auszahlen lasse? Geht das überhaupt?
So habe mich bei meiner Elterngeldstelle erkundigt und einen antrag auf auszahlung gestellt und sie meinte ich bekomme das geld so wie es aussieht ende Dez10 ausgezahlt,das wären nochmal 12 Monate da mein sohn heute ein Jahr geworden ist,gilt aber nur für die leute die ihr geld gesplittet haben!!!
Und beim arbeitsamt bin ich auch in Mutterschutz bis der kleine 3 Jahre ist und nicht eher in den Kindergarten geht!!!!!
Ich wollte ihn auch gerne so lange zu hause lassen,es sei denn es ergibt sich vorher was,aber vor 2 Jahren möchte ich den kleinen zu Hause lassen!!!!
Das gesetz ist sicher, ich habe heute ein Brief vom amt,zwecks elterngeld, was sich alles ändert bekommen und inwiefern es mich betrifft... zum glück garnicht
LG
Ich hatte auch einen Antrag gestellt wegen der sofortigen Auszahlung vom Elterngeld das war am 7.12 und ich hatte es sogar schon nach drei Tagen auf meinem Konto ich war völlig erschrocken und überrascht wie schnell das ging. Ich hatte sogar 150 Euro mehr als ich gerechnet hatte. Ich wusste ja auch gar nicht wann ich es bekomme oder ob die mir das überhaupt auszahlen. Aber bei der Elterngeldkasse hatten die mir auch gesagt dass das Gesetz so gut wie sicher ist und ich mir schleunigst das Geld auszahlen lassen sollte, was ich ja getan habe.
Und wie gesagt mütter die vor geburt des kindes arbeitstätig waren bekommen weiterhin einen freibetrag gestattet wie bisher auch nur kann man noch nicht sagen wie hoch dieser freibetrag sein wird da das gesetzt noch nicht gilt bzw noch nicht festgelegt wurde und somit ist dieses gesetzt noch nicht draußen!
Das elterngeld wird bei den jenigen ans hartz 4 komplett angerechnet die vor geburt der kinder nicht arbeiten waren das heißt zb. arbeitslos ..............
Den man sieht es weiterhin so das elterngeld eine lohnersatzleistung ist für mütter die ihre arbeit unterbrechen für das kind, und die da oben sind der meinung wenn einer zb arbeitslos vor geburt des kindes war ( knapp ein jahr lang arbeitslos) und diesen mindestsatz von 300 euro bekommen das es dennen angerechnet wird da die kein lohn bekommen haben sondern arbeitslosen geld oder auch schon hartz 4 und somit eigentlich keinen anspruch auf eine lohnersatzleistung hätten!
Und das mit Hartz4, also sry ,ich finde es richtig...kann ja nicht angehen das sie genausoviel geld haben, wie ich, blos das ich 6Jahre dafür arbeiten war
LG
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