Einklagbares Besuchsrecht Großeltern
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27. Mai 2011 19:28
Re: Einklagbares Besuchsrecht Großeltern
Vielleicht solltest du mal ne Mutter-Kind-Kur beantragen. Da kannst du dann richtig abschalten, weit weg vomÄrger und mal Krafttanken.
27. Mai 2011 19:33
Re: Einklagbares Besuchsrecht Großeltern
oh das wäre mal toll, aber jetzt ziehen wir erst einmal um
du siehst also bei uns ist immer irgendwas los 


27. Mai 2011 20:03
Re: Einklagbares Besuchsrecht Großeltern
Hallo MamaAdrian1310,
deine Mutter kann das Besuchsrecht/Umgangsrecht einklagen, aber auch nur das. Das bedeutet, dass sie ihren Enkel sehen kann, aber nicht, dass er bei ihr übernachten muss oder ohne dich bzw. euch bzw. deinen Mann zu ihr gehen muss. Du hast ihr das Angebot gemacht, dass sie ihn bei euch besuchen kann und mehr kann sie nicht erwarten und wird ihr auch das Gericht nicht zugestehen, wenn es denn dazu kommen sollte. Wenn sie diesen Kompromiss nicht eingehen will, dann hat sie Pech gehabt. Wo kommen wir denn hin, wenn hier Großeltern Rechte an unseren Kindern geltend machen bzw. einklagen!!!
Alles Gute für euch und wirklich starke Nerven. Für den Umzug wünsche ich euch tatkräftige Hilfe und Unterstützung und dann ein schönes Einleben im neuen Zuhause.
Viele Grüße
Bossy2010
deine Mutter kann das Besuchsrecht/Umgangsrecht einklagen, aber auch nur das. Das bedeutet, dass sie ihren Enkel sehen kann, aber nicht, dass er bei ihr übernachten muss oder ohne dich bzw. euch bzw. deinen Mann zu ihr gehen muss. Du hast ihr das Angebot gemacht, dass sie ihn bei euch besuchen kann und mehr kann sie nicht erwarten und wird ihr auch das Gericht nicht zugestehen, wenn es denn dazu kommen sollte. Wenn sie diesen Kompromiss nicht eingehen will, dann hat sie Pech gehabt. Wo kommen wir denn hin, wenn hier Großeltern Rechte an unseren Kindern geltend machen bzw. einklagen!!!
Alles Gute für euch und wirklich starke Nerven. Für den Umzug wünsche ich euch tatkräftige Hilfe und Unterstützung und dann ein schönes Einleben im neuen Zuhause.
Viele Grüße
Bossy2010
28. Mai 2011 13:14
Re: Einklagbares Besuchsrecht Großeltern
Wenn du ja sooooo ein schlechte Mutter WÄRST....
Hätte euer Kinderarzt schon irgendwas dem Jugendamt gemeldet von wegen verhungert bis auf die knochen oder sonst was, und auch vom kinderarzt kannste dir ne bescheinung schreiben lassen wir gut dein Kind entwickelt und Gesund ist.
halte durch
Hätte euer Kinderarzt schon irgendwas dem Jugendamt gemeldet von wegen verhungert bis auf die knochen oder sonst was, und auch vom kinderarzt kannste dir ne bescheinung schreiben lassen wir gut dein Kind entwickelt und Gesund ist.
halte durch

29. Mai 2011 19:29
Re: Einklagbares Besuchsrecht Großeltern
bossy2010 hat geschrieben :
> Hallo MamaAdrian1310,
>
> deine Mutter kann das Besuchsrecht/Umgangsrecht einklagen, aber auch nur
> das. Das bedeutet, dass sie ihren Enkel sehen kann, aber nicht, dass er bei
> ihr übernachten muss oder ohne dich bzw. euch bzw. deinen Mann zu ihr gehen
> muss. Du hast ihr das Angebot gemacht, dass sie ihn bei euch besuchen kann
> und mehr kann sie nicht erwarten und wird ihr auch das Gericht nicht
> zugestehen, wenn es denn dazu kommen sollte. Wenn sie diesen Kompromiss
> nicht eingehen will, dann hat sie Pech gehabt. Wo kommen wir denn hin, wenn
> hier Großeltern Rechte an unseren Kindern geltend machen bzw. einklagen!!!
>
> Alles Gute für euch und wirklich starke Nerven. Für den Umzug wünsche ich
> euch tatkräftige Hilfe und Unterstützung und dann ein schönes Einleben im
> neuen Zuhause.
>
> Viele Grüße
> Bossy2010
meine Rede... keine Panik MamaAdrian, lass Dich beim Rechtsanwalt beraten und bleibe ganz ruhig! Ganz lieben Gruß
Maggy
> Hallo MamaAdrian1310,
>
> deine Mutter kann das Besuchsrecht/Umgangsrecht einklagen, aber auch nur
> das. Das bedeutet, dass sie ihren Enkel sehen kann, aber nicht, dass er bei
> ihr übernachten muss oder ohne dich bzw. euch bzw. deinen Mann zu ihr gehen
> muss. Du hast ihr das Angebot gemacht, dass sie ihn bei euch besuchen kann
> und mehr kann sie nicht erwarten und wird ihr auch das Gericht nicht
> zugestehen, wenn es denn dazu kommen sollte. Wenn sie diesen Kompromiss
> nicht eingehen will, dann hat sie Pech gehabt. Wo kommen wir denn hin, wenn
> hier Großeltern Rechte an unseren Kindern geltend machen bzw. einklagen!!!
>
> Alles Gute für euch und wirklich starke Nerven. Für den Umzug wünsche ich
> euch tatkräftige Hilfe und Unterstützung und dann ein schönes Einleben im
> neuen Zuhause.
>
> Viele Grüße
> Bossy2010
meine Rede... keine Panik MamaAdrian, lass Dich beim Rechtsanwalt beraten und bleibe ganz ruhig! Ganz lieben Gruß
Maggy
29. Mai 2011 23:38
Re: Einklagbares Besuchsrecht Großeltern
danke für die lieben worte. ich werde jetzt einfach mal bei profamilia einen termin vereinbaren und mich in der zwischenzeit auf unseren umzug konzentrieren (haben nur noch 4 wochen). denn ich hab ihr ja den besuch nicht verboten. sondern nur geschrieben, dass sie den kleinen ohne uns nicht mehr sieht. 

21 Beiträge
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