Sorgerecht
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17. Aug 2011 13:40
Sorgerecht
Hallo Mädels,
ich habe mal eine frage:
wie verhält sich das sorgerecht innerhalb einer beziehung, nicht bei verheirateten menschen??
also, was ich meine, ich bin sehr glücklich mit meinem freund! heute habe ich heute gehört, das die frau, nach der geburt, wenn man nicht verheiratet ist, sie das alleinige sorgerecht hat, selbst wenn eine vaterschaftsanerkennung vorliegt...weil das gesetz für die väter noch nicht raus ist...das man das gemeinsame sorgerecht erst beantragen muss und das die frau "automatisch" das alleinige von geburt an hat...
stimmt das????
ich kann mir das schwer vorstellen, deswegen meine frage...
ja, ich könnte zum jugendamt gehen und da nachfragen, aber das wollte ich eigentlich nicht gleich machen, deswegen frage ich euch! kennt sich jemand vielleicht damit aus??
liebe grüße
ich habe mal eine frage:
wie verhält sich das sorgerecht innerhalb einer beziehung, nicht bei verheirateten menschen??
also, was ich meine, ich bin sehr glücklich mit meinem freund! heute habe ich heute gehört, das die frau, nach der geburt, wenn man nicht verheiratet ist, sie das alleinige sorgerecht hat, selbst wenn eine vaterschaftsanerkennung vorliegt...weil das gesetz für die väter noch nicht raus ist...das man das gemeinsame sorgerecht erst beantragen muss und das die frau "automatisch" das alleinige von geburt an hat...
stimmt das????
ich kann mir das schwer vorstellen, deswegen meine frage...
ja, ich könnte zum jugendamt gehen und da nachfragen, aber das wollte ich eigentlich nicht gleich machen, deswegen frage ich euch! kennt sich jemand vielleicht damit aus??
liebe grüße
17. Aug 2011 13:52
Re: Sorgerecht
ja da hast du richtig gehört!
mein mann (inswischen) und ich waren bei der geburt von jona auch noch nicht verheiratet und mußten zum jugendamt.
dort hat er die vaterschaft anerkannt und ich mußte bestätigen das er der vater ist. und das wir ein gemeinsames sorgerecht haben wollen und da mein sohn gleich seinen nachnamen tragen sollte das auch.
das wurde dann beglaubigt festgehalten und das wars.
brauchst einen termin dafür, weil ein paar minuten dauert bis das ganze prozedere durch ist. ah ja ist kostenlos soweit, ich glaub wir mußten nur für eine beglaubigte kopie fürs kkh was zahlen aber waren nur 10€ oder so.
mein mann (inswischen) und ich waren bei der geburt von jona auch noch nicht verheiratet und mußten zum jugendamt.
dort hat er die vaterschaft anerkannt und ich mußte bestätigen das er der vater ist. und das wir ein gemeinsames sorgerecht haben wollen und da mein sohn gleich seinen nachnamen tragen sollte das auch.
das wurde dann beglaubigt festgehalten und das wars.
brauchst einen termin dafür, weil ein paar minuten dauert bis das ganze prozedere durch ist. ah ja ist kostenlos soweit, ich glaub wir mußten nur für eine beglaubigte kopie fürs kkh was zahlen aber waren nur 10€ oder so.
17. Aug 2011 13:56
Re: Sorgerecht
Hallo,
als unsere Tochter Svea-May geboren wurde,hatte ich das alleinige Sorgerecht.
Wir sind dann ohne Termin zum Jugendamt gegangen,dort hat mein Schatz die Vaterschaftsanerkennung anerkannt und Unterschreiben und danach haben wir dann das gemeinsame Sorgegrecht beantragt und wurde auch vor Ort gleich mit Urkunden beglaubigt...
Alles kostenlos,nur ein wenig zeit mitbringen.
Liebe Grüße
als unsere Tochter Svea-May geboren wurde,hatte ich das alleinige Sorgerecht.
Wir sind dann ohne Termin zum Jugendamt gegangen,dort hat mein Schatz die Vaterschaftsanerkennung anerkannt und Unterschreiben und danach haben wir dann das gemeinsame Sorgegrecht beantragt und wurde auch vor Ort gleich mit Urkunden beglaubigt...
Alles kostenlos,nur ein wenig zeit mitbringen.
Liebe Grüße
Zuletzt geändert von gast.1238120 am 17. Aug 2011 13:57, insgesamt 1-mal geändert.
17. Aug 2011 13:57
Re: Sorgerecht
Hallo Josie,
§ 1626a des BGB sagt eben das aus. Die Eltern eines nichtehelich geborenen Kindes haben nur dann die gemeinsame Sorge, wenn sie eine Sorgeerklärung abgeben oder später heiraten. Ansonsten hat die Mutter die alleinige elterliche Sorge.
Gruß
JuYa
§ 1626a des BGB sagt eben das aus. Die Eltern eines nichtehelich geborenen Kindes haben nur dann die gemeinsame Sorge, wenn sie eine Sorgeerklärung abgeben oder später heiraten. Ansonsten hat die Mutter die alleinige elterliche Sorge.
Gruß
JuYa
17. Aug 2011 15:20
Re: Sorgerecht
ich finde das gesetz furchtbar bei verheirateten leuten
zb wenn die frau fremd geht und dann ein kind bekommt ist der richtige vater laut gesetz nicht der vater sondern der ehemann
schlimm finde ich das
lg
zb wenn die frau fremd geht und dann ein kind bekommt ist der richtige vater laut gesetz nicht der vater sondern der ehemann
schlimm finde ich das
lg
17. Aug 2011 15:35
Re: Sorgerecht
ok, danke erstmal!
dh, in meinem fall habe ich das alleinige sorgerecht, weil wir das noch nicht beantragt haben und die vaterschaftsnerkennung hat damit gar nix zu tun??
lg
dh, in meinem fall habe ich das alleinige sorgerecht, weil wir das noch nicht beantragt haben und die vaterschaftsnerkennung hat damit gar nix zu tun??
lg
17. Aug 2011 15:37
Re: Sorgerecht
Naja, über das deutsche Kindschafts- und Familienrecht kann man sich in einigen Punkten aufregen! Ich kann es auch nicht nachvollziehen, dass der Vater GRUNDSÄTZLICH außerhalb der Ehe benachteiligt ist.
Wir haben es aber auch bei beiden Mädchen vor der Geburt schon geregelt, dass sie seinen Namen erhalten und wir gemeinsame Sorge haben.
@Josie
Nein, die Vaterschaftsanerkennung ist zz. bei Euch nur relevant für Unterhalt und Umgangsrecht.
Wir haben es aber auch bei beiden Mädchen vor der Geburt schon geregelt, dass sie seinen Namen erhalten und wir gemeinsame Sorge haben.
@Josie
Nein, die Vaterschaftsanerkennung ist zz. bei Euch nur relevant für Unterhalt und Umgangsrecht.
17. Aug 2011 15:49
Re: Sorgerecht
Hi, wir haben vor der Geburt mit der Vaterschaftsanerkennung geklärt... Wir hatten auch beantragt das wir das gemeinsamme sorgerecht haben, weil maxi den namen von Kindsvater hat und damals auch haben sollte...
War alles kein ding, macht einfach ein Termin beim JA und in 30min ist die sache gegessen
LG
War alles kein ding, macht einfach ein Termin beim JA und in 30min ist die sache gegessen
LG
17. Aug 2011 16:06
Re: Sorgerecht
ok, danke, ihr habt mir sehr geholfen!!!
manchmal blickt man ja nicht durch bei dem kram...
manchmal blickt man ja nicht durch bei dem kram...
18. Aug 2011 10:22
Re: Sorgerecht
mir war es wichtig, dass wenn etwas ist und ich nicht erreichbar bin oder mit mir was ist, dass mein Freund und Vater des Kindes Mitbestimmungsrecht hat was unser Kind anbelangt. Er soll miteintscheiden können. Soll im KH dann auch die Rechte haben, wie Auskunft erhalten usw...
18. Aug 2011 11:25
Re: Sorgerecht
ja, das ist mir ja auch wichtig und dachte halt bis gestern, das wir das gemeinsame sorgerecht haben und dann war ich verwundert, als es hieß, er hat kein sorgerecht...
18. Aug 2011 12:36
Re: Sorgerecht
nici_hro hat geschrieben:
> ich finde das gesetz furchtbar bei verheirateten leuten
>
> zb wenn die frau fremd geht und dann ein kind bekommt ist der richtige
> vater laut gesetz nicht der vater sondern der ehemann
>
> schlimm finde ich das
>
> lg
Genau das ist bei mir der Fall. Nur bin ich nicht Fremd gegangen
Ich habe mich getrennt und kurz darauf mein jetztigen Freund kennen gelernt. Bin dann Schwanger geworden, aber noch nicht geschieden.
Im Moment sieht es so aus das mein noch Ehemann in der Geburtsurkunde steht und auch das Sorgerecht hat
Für mein Kind was mit ihm nichts zutun hat.
Die Vaterschafts An und Aberkennung haben wir schon gemacht, wird aber erst nach der Scheidung rechtskräftig. Somit wird dann auch mein Freund und Papa in die Geburtsurkunde eingetragen.
Dann kann ich ihm auch das Sorgerecht übertragen das ich schon gern vor der Geburt gehabt hätte.
Ich glaub am schlimmsten ist es dann für den leiblichen Vater, zu sehen das ein anderer eingetragen ist.
Das müsste noch stark überdacht werden, so das die leiblichen Väter auch rechte haben.
> ich finde das gesetz furchtbar bei verheirateten leuten
>
> zb wenn die frau fremd geht und dann ein kind bekommt ist der richtige
> vater laut gesetz nicht der vater sondern der ehemann
>
> schlimm finde ich das
>
> lg
Genau das ist bei mir der Fall. Nur bin ich nicht Fremd gegangen

Ich habe mich getrennt und kurz darauf mein jetztigen Freund kennen gelernt. Bin dann Schwanger geworden, aber noch nicht geschieden.
Im Moment sieht es so aus das mein noch Ehemann in der Geburtsurkunde steht und auch das Sorgerecht hat


Die Vaterschafts An und Aberkennung haben wir schon gemacht, wird aber erst nach der Scheidung rechtskräftig. Somit wird dann auch mein Freund und Papa in die Geburtsurkunde eingetragen.
Dann kann ich ihm auch das Sorgerecht übertragen das ich schon gern vor der Geburt gehabt hätte.
Ich glaub am schlimmsten ist es dann für den leiblichen Vater, zu sehen das ein anderer eingetragen ist.
Das müsste noch stark überdacht werden, so das die leiblichen Väter auch rechte haben.
18. Aug 2011 12:54
Re: Sorgerecht
Hallo,
ich kann zu dem Thema nur sagen,dass wir sowohl die Vaterschaftsanerkennung und die Beantragung auf das gemeinsame Sorgerecht schon VOR der Geburt gemacht haben,denn wäre mir und auch der Kleinen etwas unter der Geburt passiert,hätte mein Freund ja keine Entscheidungsgewalt über weitere Maßnahmen gehabt bzw. keine Auskunft bezüglich der Kleinen bekommen.
lg
ich kann zu dem Thema nur sagen,dass wir sowohl die Vaterschaftsanerkennung und die Beantragung auf das gemeinsame Sorgerecht schon VOR der Geburt gemacht haben,denn wäre mir und auch der Kleinen etwas unter der Geburt passiert,hätte mein Freund ja keine Entscheidungsgewalt über weitere Maßnahmen gehabt bzw. keine Auskunft bezüglich der Kleinen bekommen.
lg

18. Aug 2011 13:03
Re: Sorgerecht
@hexe
So ist mir das neu. Das BGB ist da eindeutig:
§ 1592 Vaterschaft
Vater eines Kindes ist der Mann,
1.
der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2.
der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3.
dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.
Bei Euch würde dann ja Satz 2 zutreffen.
Außerdem kommt bei Euch dann noch zum tragen:
§ 1594 Anerkennung der Vaterschaft
(1) Die Rechtswirkungen der Anerkennung können, soweit sich nicht aus dem Gesetz anderes ergibt, erst von dem Zeitpunkt an geltend gemacht werden, zu dem die Anerkennung wirksam wird.
(2) Eine Anerkennung der Vaterschaft ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht.
(3) Eine Anerkennung unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung ist unwirksam.
(4) Die Anerkennung ist schon vor der Geburt des Kindes zulässig.
Hier natürlich die Sätze 2) und 4)
Ich habe es im Familiengericht noch nie erlebt, dass es mit der Eintragung des Vaters Probleme gab, wenn die drei Beteiligten sich einig sind.
Gruß
JuYa
So ist mir das neu. Das BGB ist da eindeutig:
§ 1592 Vaterschaft
Vater eines Kindes ist der Mann,
1.
der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2.
der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3.
dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.
Bei Euch würde dann ja Satz 2 zutreffen.
Außerdem kommt bei Euch dann noch zum tragen:
§ 1594 Anerkennung der Vaterschaft
(1) Die Rechtswirkungen der Anerkennung können, soweit sich nicht aus dem Gesetz anderes ergibt, erst von dem Zeitpunkt an geltend gemacht werden, zu dem die Anerkennung wirksam wird.
(2) Eine Anerkennung der Vaterschaft ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht.
(3) Eine Anerkennung unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung ist unwirksam.
(4) Die Anerkennung ist schon vor der Geburt des Kindes zulässig.
Hier natürlich die Sätze 2) und 4)
Ich habe es im Familiengericht noch nie erlebt, dass es mit der Eintragung des Vaters Probleme gab, wenn die drei Beteiligten sich einig sind.
Gruß
JuYa
18. Aug 2011 13:25
Re: Sorgerecht
Wir waren vor der Geburt beim Jugendamt wegen der Vaterschaftsanerkennung, leider konnten wir dies nicht machen, da die Scheidung beim Gericht noch nicht eingereicht wurde.
Meine Rechtsanwältin hat mich leider auch falsch beraten, sie meinte das es einfach ginge da ja alle einig sind.
Ist aber nicht so.
Die Scheidung wurde noch rechtzeitig vor der Geburt eingereicht bzw. bearbeitet. Mit diesem Schreiben sind wir dann kurz nach der Geburt wieder zum Jugendamt (mit meinem noch Ehemann) Dort konnten wir dann alles erledigen. Aber auch nur weil die Scheidung vor der Geburt eingereicht wurde. Wäre es erst danach gewesen hätte mein noch Mann oder eben der Vater vor Gericht gemusst.
Mein Mann hat es aberkannt und mein Freund anerkannt. Aber es wird nun mal erst bei der Scheidung gültig.
Muss dann zum Standesamt um die Geburtsurkunde ändern zu lassen.
Ich musste sogar das alleinige Sorgerecht beantragen, leider immer noch nicht durch. Mein Sohn ist jetzt 6 Monate alt.
Hatte jetzt mit meiner Rechtsanwältin gesprochen und sie meinte das der Richter sagte das wir jetzt eh kurz vor der Scheidung stehen also bräuchten wir das nicht mehr machen
Ich warte immer noch auf mein Termin.
Im Moment ist mein noch Mann der Vater bis wir geschieden sind.
Meine Rechtsanwältin hat mich leider auch falsch beraten, sie meinte das es einfach ginge da ja alle einig sind.
Ist aber nicht so.
Die Scheidung wurde noch rechtzeitig vor der Geburt eingereicht bzw. bearbeitet. Mit diesem Schreiben sind wir dann kurz nach der Geburt wieder zum Jugendamt (mit meinem noch Ehemann) Dort konnten wir dann alles erledigen. Aber auch nur weil die Scheidung vor der Geburt eingereicht wurde. Wäre es erst danach gewesen hätte mein noch Mann oder eben der Vater vor Gericht gemusst.
Mein Mann hat es aberkannt und mein Freund anerkannt. Aber es wird nun mal erst bei der Scheidung gültig.
Muss dann zum Standesamt um die Geburtsurkunde ändern zu lassen.
Ich musste sogar das alleinige Sorgerecht beantragen, leider immer noch nicht durch. Mein Sohn ist jetzt 6 Monate alt.
Hatte jetzt mit meiner Rechtsanwältin gesprochen und sie meinte das der Richter sagte das wir jetzt eh kurz vor der Scheidung stehen also bräuchten wir das nicht mehr machen

Im Moment ist mein noch Mann der Vater bis wir geschieden sind.
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