Produktrückruf: Deutschland nicht betroffen

Liebe Eltern, liebe Verbraucherinnen und Verbraucher,

derzeit werden HiPP Babykostgläschen, die bei SPAR Österreich gekauft wurden, vorsorglich zurückgerufen. Diese Meldung verunsichert auch viele Eltern in Deutschland.

Wichtigstes im Überblick:
  • Der Rückruf bezieht sich ausdrücklich auf HiPP Beikost-Gläschen, die bei SPAR Österreich gekauft wurden.
  • Das HiPP Sortiment in Deutschland ist von dem Rückruf nicht betroffen.
  • Bei dem Rückruf handelt es sich nicht um einen Produkt‑ oder Qualitätsmangel unsererseits. Die Gläschen haben unser HiPP Werk in einwandfreiem Zustand verlassen.
  • Der Rückruf steht in Verbindung mit einem von den Behörden untersuchten kriminellen Akt.

Wichtiges rund um diesen Rückruf haben wir hier für Sie zusammengestellt:

Was ist passiert?

Im Rahmen laufender kriminalpolizeilicher Ermittlungen wurden vereinzelte manipulierte HiPP Babykostgläschen sichergestellt – wie bereits zuvor in Österreich kommuniziert, nun auch in Tschechien und der Slowakei.
Die zuständigen Behörden haben bei der Untersuchung dieser Gläser festgestellt, dass sich darin Rattengift befand.

Welche Maßnahmen wurden ergriffen?

  • Die betroffenen Handelspartner in Tschechien und der Slowakei haben vorsorglich alle HiPP Babykostgläschen aus dem Verkauf genommen.
  • In Österreich bleibt die Situation unverändert:
    HiPP ruft weiterhin alle Babykostgläschen zurück, die bei SPAR Österreich gekauft wurden.
    Im Zuge dieser Rückrufaktion wurde bereits ein manipuliertes Gläschen sichergestellt.
  • Darüber hinaus hat SPAR entschieden, HiPP Babykost aus seinen Märkten zu nehmen und diese Vorsorgemaßnahme auch auf weitere SPAR‑Vertriebsländer auszuweiten.

Der Vorfall steht in keinem Zusammenhang mit der Qualität oder Herstellung von HiPP Produkten. Unsere Produktions‑, Qualitäts‑ und Kontrollsysteme sind uneingeschränkt intakt.

Welche Gefahr besteht?

Der Verzehr eines manipulierten Gläschens kann lebensgefährlich sein.
Aus Gründen der Vorsicht wird dringend davon abgeraten, entsprechende Produkte zu konsumieren.

Woran erkenne ich ein möglicherweise manipuliertes Glas?

In Österreich sind betroffene Gläser nach bisherigem Kenntnisstand am Glasboden mit einem weißen Sticker mit rotem Kreis gekennzeichnet.
Bitte verzehren Sie solche Gläser nicht und geben Sie sie wie angegeben zurück.

Unsere grundsätzliche Empfehlung:

Unabhängig von diesem konkreten Fall gilt – für HiPP ebenso wie generell bei Babynahrung:

Was sollen Kundinnen und Kunden jetzt tun?

Wir bitten unsere Eltern und Verbraucher, HiPP Babykostgläschen, die bei SPAR Österreich gekauft wurden, aus Sicherheitsgründen nicht zu füttern oder zu verzehren.

Können die Produkte zurückgegeben werden?

Ja. Alle betroffenen HiPP Babykostgläschen können in jedem SPAR-, EUROSPAR-, INTERSPAR-Markt oder Maximarkt zurückgegeben werden.

Wird der Kaufpreis rückerstattet?

Ja. Der volle Kaufpreis wird auch ohne Vorlage eines Kassabons rückerstattet.

Woran sind möglicherweise manipulierte Produkte zu erkennen?

Nach Angaben der Landespolizeidirektion Burgenland sind die in Frage kommenden Produkte durch eine Markierung am Glasboden erkennbar: ein weißer Aufkleber mit einem roten Kreis.

Wohin können Hinweise zu verdächtigen Produkten gemeldet werden?

Die Landespolizeidirektion Burgenland bittet um Mithilfe der Bevölkerung.
Hinweise werden unter folgender Telefonnummer entgegengenommen:

📞 +43 59 133 10 – Durchwahl 3333

Gibt es eine Kontaktmöglichkeit für Fragen an HiPP?

Ja. Der HiPP Elternservice Österreich steht für Rückfragen zur Verfügung:

📞 +43 7612 76577-104

Betrifft der Rückruf auch HiPP-Produkte aus anderen Geschäften?

Der Rückruf bezieht sich ausdrücklich auf HiPP Babykostgläschen, die bei SPAR Österreich gekauft wurden.

Wie geht es weiter?

HiPP steht in engem und kontinuierlichem Austausch mit den zuständigen Ermittlungsbehörden in allen betroffenen Ländern.
Aufgrund der laufenden Ermittlungen können wir ausschließlich gesicherte und für die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher relevante Informationen teilen.
Sobald neue, behördlich freigegebene Erkenntnisse vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren.

Sie haben Fragen?

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Unser kompetenter Elternservice hilft gerne weiter, wenn Sie Fragen haben.

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