
Teilnahmebedingungen „Gewinnspiel HiPP Herzchen Menüs“
Das Gewinnspiel "HiPP Herzchen Menüs – Geschmack testen & gewinnen" ist eine befristete Aktion der HiPP GmbH & Co. Vertrieb KG; Georg-Hipp-Str. 7 D-85276 Pfaffenhofen (Ilm) (nachfolgend als HiPP bezeichnet). Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen und setzt den Kauf eines HiPP Herzchen Menüs im Aktionszeitraum voraus. Die Gewinnspielaktion startet am 01.03.2025 und endet am 31.08.2025 um 23:59 Uhr.
Teilnahmevoraussetzung und Teilnahmeberechtigung
- Teilnahmeberechtigt sind Personen ab18 Jahren, die ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz haben. Personen unter 18 Jahren benötigen zur Teilnahme die Einwilligung ihres/ihrer Erziehungsberechtigten. Sofern diese nicht vorliegt, ist die Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen.
Ebenfalls von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen sind Mitarbeiter von HiPP, ihre Angehörigen und sämtliche am Gewinnspiel beteiligten Personen, insbesondere die, die an der technischen und/oder organisatorischen Umsetzung bzw. Durchführung beteiligt sind. Eine Teilnahme mittels elektronischer Anmeldesysteme, sog. Sammeldienstleister sowie sog. Wegwerf-E-Mails oder Trashmails werden nicht berücksichtigt. - Eine Person nimmt am Gewinnspiel teil, indem sie im Aktionszeitraum mindestens ein Herzchen Menü der Marke HiPP kauft und den dazugehörigen Fragebogen unter www.hipp.de/geschmackstest vollständig ausfüllt und diesen mittels des Buttons „Senden“ an HiPP abschickt. Der Kassenbon muss aufbewahrt werden und wird im Gewinnfall geprüft und verifiziert.
- Je HiPP Herzchen Menü kann nur einmal teilgenommen werden. Die mehrmalige Teilnahme durch ein jeweils neu erworbenes Schalenmenü ist unbegrenzt möglich. Kommt es bei Ihnen zu einer Unterbrechung der Browsersitzung, so dass der Teilnahmeprozess unterbrochen wird, können Sie den Fragebogen erneut starten. Wir bitten um Verständnis, dass solche, technisch bedingten Vorfälle von uns nicht berücksichtigt werden können.
- Die Erfassung der geforderten persönlichen Daten dient ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels. Die Gewinnerdaten werden zum Zwecke der Gewinnabwicklung an eine HiPP-Agentur/den Kooperationspartner übermittelt. Im Übrigen werden die Daten nicht an Dritte weitergegeben. Persönliche Daten der Gewinner werden aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die Dauer von 10 Jahren ab Ablauf des Teilnahmeschlusses des Gewinnspiels aufbewahrt und anschließend gelöscht.
- Der Teilnahmeschluss für das Gewinnspiel ist am 31.08.2025. Bei Online-Gewinnspielen nehmen alle elektronischen Teilnahmeformulare teil, die spätestens um 23:59 Uhr deutscher Zeit am Tag des Teilnahmeschlusses abgeschickt wurden. Nach diesem Zeitpunkt ist das Abschicken des elektronischen Teilnahmeformulars nicht mehr möglich. Zur Überprüfung und Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang des entsprechenden Datensatzes. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten, insbesondere seiner E-Mail- und/oder Postadresse, selbst verantwortlich.
Gewinn, Benachrichtigung und Gewinnübermittlung
- Sofern in den Gewinnspielinformationen nicht abweichend bestimmt, werden die Gewinner, deren Teilnahme nach den entsprechenden Vorgaben richtig bzw. vollständig ist und die Teilnahme diesen Teilnahmebedingungen entspricht, durch einen Gewinnalgorithmus ermittelt.
- Aus den Gewinnspielinformationen ergeben sich nähere Angaben über den jeweiligen Gewinne (einschließlich möglicher Beschränkungen, Mitwirkungsleistungen oder Kosten, die bei der oder für die Inanspruchnahme des Gewinns gelten). Es besteht die Chance auf folgenden Gewinn: 1 von 111 Kinderküchen „tasty“ von small foot.
- Der Teilnehmer erfährt nach Ablauf des Aktionszeitraums (spätestens bis zum 07.09.2025), ob er unter Vorbehalt gewonnen hat. Der Gewinn unterliegt der Prüfung des Kassenbons und der gültigen Teilnahme. Ein Anspruch auf den eventuell angezeigten Gewinn besteht nicht, wenn die Teilnahme nicht den Teilnahmebedingungen entspricht.
Im Falle einer vorläufigen Gewinnbenachrichtigung wird eine Bestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Alle weiteren Informationen zur Einlösung des Gewinns werden in dieser E-Mail genannt. Im Falle einer unzustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist HiPP nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von einem Monat nach dem Erhalt der ersten (vorläufigen) Gewinnbenachrichtigung an die angegebene E-Mail-Adresse aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann. - Der originale Kassenbon muss innerhalb von vier Wochen nach dem Erhalt der vorläufigen Gewinnbenachrichtigung an die genannte Adresse gesendet werden. Gewinne werden erst nach erfolgreichem Eingang und Prüfung des eingesendeten Kassenbons final ausgeschüttet. Zur Einsendung des Kassenbons setzt sich HiPP oder eine von HiPP beauftragte Agentur per E-Mail mit dem Gewinner in Kontakt. Für verloren gegangene Kassenbons wird keine Haftung übernommen. Einsendungen später als vier Wochen nach der vorläufigen Gewinnbenachrichtigung (es gilt das Datum des Poststempels bzw. der E-Mail) verlieren ihre Gültigkeit. Nach Eingang und Prüfung der Kassenbons werden alle für den Empfang des Gewinns notwendigen Details von einer HiPP-Agentur mit dem Gewinner besprochen.
- Die Gewinne werden von HiPP oder einer von HiPP beauftragten Agentur entweder per Paketdienst oder Post an die vom Gewinner anzugebende Postadresse frei Haus versandt. Die Auslieferung des Gewinns erfolgt nur an eine gültige Adresse in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
- Der Gewinn ist nicht übertragbar.
- Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz gibt es hier.
Teilnehmerausschluss
HiPP behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die falsche Angaben gemacht haben, gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen haben, Manipulationen vornehmen oder vornehmen lassen, ggf. die Rechte an hochgeladenen Dateien nicht vollumfänglich besitzen oder deren Dateien gegen Anstandsregeln verstoßen, vom Gewinnspiel auszuschließen. Insbesondere werden minderjährige Personen ausgeschlossen, sofern diesen die erforderliche Einwilligung und Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme am Gewinnspiel fehlt. Die Teilnahme an der Aktion über Teilnahme- oder Gewinnspielanmeldungsdienste ist ebenfalls ausgeschlossen.
Anwendbares Recht
Es findet entweder das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, oder der Schweiz, je nach Wohnsitz Anwendung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.