Erfahrungen von Erzieher*innen
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26. Jul 2021 21:57
Erfahrungen von Erzieher*innen
Hallo zusammen,
Ich hab mitbekommen das hier die ein oder andere Erzieherin im Forum unterwegs ist.
Und hab da mal eine Frage.
2 Jahre Elternzeit, am Ende der elternzeit erneut schwanger, Beschäftigungsverbot.
Wie wird das alles geregelt.
Also was wenn man erneut schwanger wird, kann man die elternzeit dann beenden und direkt ins Beschäftigungsverbot über gehen? Bekommt man dann wieder seinen Lohn, denn man im ersten Beschäftigungsverbot bekommen hat? Wie wird dann das elterngeld berechnet usw.?
Oder, muss man dann wenn die 1. Elternzeit endet und man kein Beschäftigungsverbot bekommt bis zum Mutterschutz wieder arbeiten?
Vllt hat ja jemand von euch Erfahrungen und kann Tipps weitergeben. Wie man es finanziell am besten machen kann
Danke liebe Grüße
Ich hab mitbekommen das hier die ein oder andere Erzieherin im Forum unterwegs ist.
Und hab da mal eine Frage.
2 Jahre Elternzeit, am Ende der elternzeit erneut schwanger, Beschäftigungsverbot.
Wie wird das alles geregelt.
Also was wenn man erneut schwanger wird, kann man die elternzeit dann beenden und direkt ins Beschäftigungsverbot über gehen? Bekommt man dann wieder seinen Lohn, denn man im ersten Beschäftigungsverbot bekommen hat? Wie wird dann das elterngeld berechnet usw.?
Oder, muss man dann wenn die 1. Elternzeit endet und man kein Beschäftigungsverbot bekommt bis zum Mutterschutz wieder arbeiten?
Vllt hat ja jemand von euch Erfahrungen und kann Tipps weitergeben. Wie man es finanziell am besten machen kann
Danke liebe Grüße
27. Aug 2021 12:11
Re: Erfahrungen von Erzieher*innen
Hallo, ich bin Erzieherin, mit dem zweiten Kind in Elternzeit und mit dem dritten Kind bereits schwanger. Bei uns passt es ziemlich genau mit dem Übergang von EZ in Mutterschutz. Mein Kleiner wird am 15.10. ein Jahr alt und der neue Mutterschutz beginnt am 22.10. Ich bin also bis 21.10. in EZ und dann entsprechend wieder Mutterschutz. Wenn der Zeitraum länger ist, müsste man dazwischen entweder wieder arbeiten gehen oder die EZ des älteren Kindes verlängern. Ob man ein Beschäftigungsverbot bekommt hängt immer vom Träger ab. Ich war vorher in der Krippe tätig und hatte sofort ei BV wegen Zytomegalie. Da ich dagegen keine Antikörper hatte. Ich kenne aber auch Kolleginnen, die kein BV bekommen haben, sondern z.B in einen anderen Arbeitsbereich mit älteren Kindern oder Büro versetzt wurden. Mussten dann Konzeption überarbeiten u.ä.
2 Beiträge
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