Elterngeld beim zweiten Kind

Aus dem Baby ist ein Kleinkind geworden
Elternforum
MUnbekannt
3. Sep 2021 21:32
Elterngeld beim zweiten Kind
Hallo
Ich habe mich letztens mit einer Freundin unterhalten, die nun ihr zweites Kind plant.
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen bei der Frage, wie genau das Elterngeld beim zweiten Kind berechnet werden kann?
Welche Monate zählen, wenn man noch in der Elternzeit vom ersten Kind schwanger wird, ohne währenddessen gearbeitet zu haben?
Und wie würde das berechnet werden, wenn man kurz nach Einstieg in einen Teilzeitjob 24-30 std wieder schwanger werden würde?
Konkret wäre es halt interessant zu wissen, wie man sich das ausrechnen kann, in welcher Situation man mehr Geld während der zweiten Elternzeit bekommt.

Dankeschön
Jessichen20
4. Sep 2021 17:50
Re: Elterngeld beim zweiten Kind
Hallo,
Dazu habe ich auch recherchiert.
Es ist wohl so, wenn man während der elternzeit Schwanger wird, und das Kind dann so auf Die Welt kommt das es noch in der elternzeit wäre und man quasi nicht gearbeitet hat. Kann man die elternzeit verkürzen um dann während des mutterschutzes die vollen Arbeitgeber Leistungen zu bekommen.
Und es werden wohl immer die letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes in die elterngeld Rechnung mit rein genommen. Also wenn man z.b. 4 Monate noch arbeitet Plus 2 Monate Mutterschutz werden diese 6 Monate genommen und dann eben das was man davor während der elternzeit bekommen hat. Die gesamte Summe aus diesen 12 Monaten wird dann zur Berechnung herangezogen....

Alles etwas kompliziert. Mit Beschäftigungsverbot wird das dann nochmal alles komplizierter.

Aber man kann jederzeit bei der L-Bank anrufen. Die geben super Auskünfte
MUnbekannt
4. Sep 2021 19:54
Re: Elterngeld beim zweiten Kind
Danke für Antwort.
Das bedeutet quasi wenn man schwanger wird kurz vor Ende der elternzeit und dann noch quasi bis zum Mutterschutz arbeitet, dann werden die Monate vom ersten Elterngeld mit eingerechnet?
Wenn man ins beschäftigungsverbot geht, also Vlt nur kurz gearbeitet hat und dann hauptsächlich der Betrag vom ersten Elterngeld zählt dann hat man ja kaum was 😦
Norisa
5. Sep 2021 01:12
Re: Elterngeld beim zweiten Kind
Nein, so ist es nicht. Nicht ganz zumindest. Grundsätzlich gelten die letzten 12 Monate als Berechnungsgrundlage, außer bei Selbstständigen.
Die Elternzeit wird nicht rausgerechnet, da man ja drei Jahre Elternzeit nehmen kann. Es werden die 12 Monate, in denen man für das erste Kind Elterngeld bekommen hat, rausgerechnet. Also wenn du in den 12 Monaten vor der Geburt deines zweiten Kindes also z. B. an drei dieser Monate Elterngeld bekommen hast, werden diese nicht mit engerechnet sondern dann drei Monate als Berechnungsgrundlage genommen, die noch davor lagen. Ich glaube das Geld aus dem Mutterschutz wird nicht angerechnet.

Wenn dein erstes Kind in den Bezugsmonaten noch unter drei Jahre ist, gibt es noch einen Geschwisterbonus.
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