Wann muss der Arbeitgeber Bescheid geben?

Das Baby wird mobil
Elternforum
Lupine81
20. Sep 2017 08:07
Wann muss der Arbeitgeber Bescheid geben?
Liebe Mamis und Co,
vermutlich bin ich hier falsch, aber sonst weiss ich nicht, wo ich meine Frage posten kann...

Im Internet liest man immer die Frage, wann man dem Arbeitgeber Bescheid geben muss, wann man nach der Elternzeit wieder gedenkt zu arbeiten. Man liest aber nie, bis wann der Arbeitgeber einem das mitteilen muss.

Meine Tochter wird in 2 Monaten ein Jahr alt. Ich habe meinem Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) bereits im März mitgeteilt, dass ich dann wieder Donnerstag und Freitag arbeiten möchte, es aber nur an diesen beiden Tagen geht, da nur hier die Versorgung meiner Tochter gewährleistet ist.
Im Mai kam dann eine E-Mail vom Geschäftsleiter, dass mein Antrag geprüft wird und sie sich zeitnah melden.
Von meiner direkten Vorgesetzten habe ich schon die inoffizielle Bestätigung (bei nem Ratsch auf der Straße) bekommen, dass meinem Wunsch entsprochen wird und bald ein Schreiben kommen müsste, um alles nochmal gemeinsam zu besprechen. Das war Anfang Juli.
Seitdem habe ich nichts mehr gehört.
Bis wann muss denn der Arbeitgeber mitteilen, ob und wie er mich eschäftigen kann? Ich muss ja auch die Möglichkeit haben, mich anderweitig umsehen, falls meinem Wunsch nicht entsprochen werden kann.
Ich wollte die Frage eig. auch im Expertenforum stellen, habe aber leider nicht den passenden Menüpunkt gefunden. Viell. kann das noch nachgeholt werden?

Vielen Dank schon Mal!
LG Lupine81
gast.1530764
26. Sep 2017 08:49
Re: Wann muss der Arbeitgeber Bescheid geben?
huhu laut dem Gesetzt muss man. mindestens 3 Monate (13 Wochen) vorher Kontakt zum Arbeitgeber suchen und erläutern ab wann und wie man wieder zurück zur Arbeit kommen möchte.

Auch bei einer evtl. Verlängerung der Elternzeit muss man mindestens die 3 Monate (13 Wochen) einhalten.

siehe Link zu den Anmeldefristen

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/fam ... ew=DEFAULT

Viele Grüße
gast.1530764
26. Sep 2017 08:50
Re: Wann muss der Arbeitgeber Bescheid geben?
ich denke auch der Arbeitgeber hat sich an diese 13 Wochen zu halten. So war es jedenfalls bei mir. Ich habe alles schriftlich bekommen ab wann wo bzw. in welcher Abteilung und ob man meinem Wunsch damals in Teilzeit auf 21 Stunden/Woche erfüllen kann.
gast.1646557
28. Sep 2017 21:03
Re: Wann muss der Arbeitgeber Bescheid geben?
Man muss eine verringerung der Arbeitszeit 3 Monate vorher anmelden, der Arbeitgeber muss sich dann EIN MONAT vorher schriftlich melden mit der Info ob die Tageseinteilung so in Ordnung geht. Wenn er sich bis dahin nicht schriftlich festlegt gilt das was du gewünscht hast automatisch.
Kannst du auch im Gesetz über Teilzeitarbeit Paragraph 8 Absatz 5 nochmal auf Beamtendeutsch nachlesen:

Die Entscheidung über die Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung schriftlich mitzuteilen. Haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht nach Absatz 3 Satz 1 über die Verringerung der Arbeitszeit geeinigt und hat der Arbeitgeber die Arbeitszeitverringerung nicht spätestens einen Monat vor deren gewünschtem Beginn schriftlich abgelehnt, verringert sich die Arbeitszeit in dem vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang. Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Verteilung der Arbeitszeit kein Einvernehmen nach Absatz 3 Satz 2 erzielt und hat der Arbeitgeber nicht spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Arbeitszeitverringerung die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit schriftlich abgelehnt, gilt die Verteilung der Arbeitszeit entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers als festgelegt.
gast.1646557
28. Sep 2017 21:06
Re: Wann muss der Arbeitgeber Bescheid geben?
Nachtrag: Mist ich weiß nicht ob öffentlicher Dienst anders geregelt ist sorry!
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