HiPP BIO-Siegel

Die Bio-Garantie von HiPP ist umfassender als das EU-Bio-Logo

HiPP-Bio-Siegel - Strenger als das Gesetz

Das EU-Bio-Logo des Verbraucherministeriums bezieht sich auf die gesetzlich festgelegten Vorschriften für Bio-Produkte. Diese müssen erfüllt sein, um das Bio-Logo verwenden zu können. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist für uns selbstverständlich. Die HiPP Bio-Qualität geht über die allgemeinen Anforderungen der gesetzlichen Vorschriften für Bio Produkte hinaus.

Welche Vorteile bietet die HiPP Bio-Qualität?

HiPP verwendet nur Bio-Rohstoffe, die nach der EG-Öko-Verordnung angebaut wurden. Darüber hinaus werden im Wissen darum, dass das EU-Bio-Logo allein noch keine Schadstofffreiheit garantieren kann, alle Produkte noch einmal strengstens kontrolliert.

Gleich nach der Anlieferung erfolgen die ersten Prüfungen auf Schadstoffe - gibt es Beanstandungen, wird die Ware nicht angenommen. Um letztlich unser Ziel zu erreichen, nur Rohstoffe zu verarbeiten, die praktisch frei von Schadstoffen sind, untersuchen wir auf über 1000 mögliche Rückstände. Dabei zählen wir mit dem eigenen HiPP-Labor in Pfaffenhofen in der Pestizidanalytik seit Jahren zu den führenden Laboren Europas.

Ins Gläschen kommt also nur rein, was unser engmaschiges Kontrollsystem durchlaufen hat. Dann erst verdient das Gläschen das HiPP BIO-Siegel.

Wofür steht das Bio-Logo nach der EG-Verordnung?

Die EG-Öko-Verordnung enthält klare Vorgaben, wie Öko-Produkte erzeugt und hergestellt werden müssen. Das EU-Bio-Logo soll garantieren, dass die gekennzeichneten Produkte durch eine Landwirtschaft erzeugt werden, die

  • ihren Pflanzenschutz auf vorbeugende Maßnahmen konzentriert
  • nur unbehandeltes Saatgut verwendet
  • auf mineralische Stickstoffdüngung verzichtet
  • artgerechte Tierhaltung beinhaltet

Was bietet das Bio-Logo der EG-Verordnung nicht?

Irrtümlich wird oft angenommen, dass mit einer Bio-Kennzeichnung eine Garantie für Schadstofffreiheit einhergeht. Dem ist aber nicht so. Das EU-Bio-Logo gibt keine Auskunft darüber, ob ein landwirtschaftliches Produkt, das nach den Richtlinien der EG-Öko-Verordnung hergestellt wurde, tatsächlich keine Schadstoffe enthält.

So lassen sich über die EG-Vorschriften nur diejenigen Faktoren im Herstellungsprozess regeln, die dem unmittelbaren Einfluss des erzeugenden Betriebs unterliegen. Unkontrolliert bleiben hingegen Schadstoffbelastungen, die die Rohwaren während des Herstellungsprozesses auf anderen Wegen und vom Hersteller unbemerkt beeinträchtigen. Diese können beispielsweise durch verunreinigtes Grundwasser, hohe Schadstoffkonzentrationen in der Luft (in der Nähe von Flughäfen, Einflugschneisen, Industrieanlagen und stark befahrenen Straßen) oder auch durch belastete Futtermittel entstehen.

HiPP Bio-Anbau
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HiPP GmbH & Co. Vertrieb KG
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