Wann das 2. Kind? Elterngeldberechnung vor Ende der Elternzeit wieder schwanger

Kinderwunsch und Familienplanung
Elternforum
Lasse0316
15. Feb 2017 17:10
Wann das 2. Kind? Elterngeldberechnung vor Ende der Elternzeit wieder schwanger
Hallo ihr Lieben,
ich hoffe ich bin hier richtig und jemand kann mir weiterhelfen. Habe gerade schon so viel gelesen, aber irgendwie nie das richtige heraus gefunden - also probiere ich es jetzt mal selbst.
Mein Kleiner ist im März 2016 geboren. Vor der Geburt habe ich Vollzeit gearbeitet(unbefristeter Arbeitsvertrag) und bin aber im 4. Monat ins Beschäftigungsverbot gekommen. Elternzeit habe ich 2 Jahre und das Elterngeld habe ich mir im 1. Jahr auszahlen lassen. Sprich im 2. bekomme ich jetzt nichts und wir leben von meinem Mann. Vollzeit arbeiten gehe ich wieder im März 2018.
Natürlich möchten wir auch ein zweites Kind.
Wie sieht das jetzt aus, wenn ich zum Beispiel im Januar 2018 feststelle würde, dass ich zum 2. Mal schwanger bin. Ich möchte natürlich ab März 2018 wieder solange dann arbeiten gehen wie es klappt. Wie wird das Elterngeld dann berechnet? Was passiert wenn ich dann nach 4 Monaten oder früher wieder ein Beschäftigungsverbot erhalte?

Vielen lieben Dank für Eure Hilfe...
gast.1376223
18. Feb 2017 17:26
Re: Wann das 2. Kind? Elterngeldberechnung vor Ende der Elternzeit wieder schwanger
Hallo :)

das ist ein kompliziertes Thema. Am besten lässt du dir von der Elterngeldstelle das Elterngeld berechnen, wenn du denn dann schwanger bist. Ist zumindest der einfachere Weg als "wenn denn dann" - Optionen. ;)

Aber soweit ich das verstanden habe ist der Zeitraum des Elterngeldbezugs (bei dir auf 1 Jahr) und der Zeitraum des Mutterschutzes (6 Wochen vor der Geburt des ersten Kindes) ausgeklammert. Dann zählst du vom neuen Mutterschutz 12 Monate zurück und siehst wann und ob du eine Überschneidung zum 1. Kind hast.

Solltest du keine Überschneidung haben gibts dann nur diesen Mindestsatz von 300 plus dann den Geschwisterbonus.


Und ob du ein Beschäftigungsverbot bekommen hast, ist da glaub ich nicht ausschlaggebend, denn du hast ja vermutlich anteilig ein Einkommen auf 65% bekommen, oder? Ist ja dann nicht das volle Gehalt, aber ein bisschen was. Das Elterngeld berechnet sich ja aus dem Nettobezug.


(Liebe andere User, bitte korrigiert mich, wenn es jemand genauer weiß, mein Stand ist von noch vor 2015 und da hat sich ja irgendwie nochmal was geändert wegen dem Elterngeld plus Bezug und so weiter.)




Ich kann dir jetzt noch sagen, wie das bei mir war, falls dir das weiterhilft. Allerdings hatte ich kein Beschäftigungsverbot.

1. Kind ET 5.8.2012 (Mutterschutz begann im Juni 12)
2 Jahre Elternzeit beantragt, davon 1 Jahr Elterngeldbezug
2. Kind ET 22.6.2014 (Mutterschutz begann im Mai 14)

Für die Berechnung des Elterngelds vom 2. Kind war das so:

Mein Gehalt von 3 Monaten aus dem Zeitraum März/April/Mai 2012 wurden in die neue Elterngeldberechnung eingerechnet plus dazu mein Mutterschutzgeld vom 2. Kind.


Mein Elterngeld hat sich also so berechnet:

März 2012 und April 2012 und Mai 2012 (Gehaltsbezug)
August 2013 bis April 2014 (0-Runde, da Zeitraum ohne Einkommen im 2. Elternzeitjahr)
Mai/Juni 2014 (Mutterschutzgeld von 6 Wochen)



Das hab ich aber auch nur erfahren, weil ich mich an die Elterngeldstelle gewandt habe und mir der nette Mitarbeiter eine Aufschlüsselung per Email gesendet hat. :)



Ich hoffe ich konnte dir wenigstens ein bisschen helfen. Aber das Thema ist mächtig kompliziert :?

Viele Grüße
Lolle001
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