das liebe Geld...

Kinderwunsch und Familienplanung
Elternforum
Marly5
26. Jun 2016 14:54
das liebe Geld...
Hallo,

ich bin momentan ein wenig verwirrt und hoffe sehr darauf, dass hier jemand vielleicht schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat.

Ich habe ein Kind, welches knapp 14 Monate alt ist. Nun bin ich nicht sicher, da es noch zu früh für einen Test ist, ob ich evtl. wieder schwanger bin. Anzeichen spüre ich schon, war auch bei der ersten SS so, dass ich es gleich gemerkt habe, dass was anders ist.

Mein "Problem" ist jetzt eigentlich folgendes:
Noch bis August bin ich in Elternzeit, habe 15 Monate genommen und 3 Monate Elterngeld geteilt, um die zweite Hälfte in den letzten 3 Monaten zu nutzen.
Da ich aber Krankenschwester bin, war ich in der ersten SS im Beschäftigungsverbot, was beim zweiten Mal auch wieder so sein würde.
Woher würde ich denn dann Geld beziehen, wenn ich jetzt doch schwanger wäre?
Ich weiß nicht, ob ich am besten vor Ende der EZ schon beim Arbeitgeber Bescheid geben muss, wenn es denn so wäre - oder lieber erst offiziell anfangen zu arbeiten (steige mit 100% ein, da wir ein zeitiges zweites Kind geplant hatten und ich noch massig Resturlaub habe) und dann gleich wieder BV zu erhalten?
Genauso dazu die Frage, wie viel Elterngeld ich dann für's zweite Kind bekäme und aufgrund welcher Monate dieses berechnet werden würde...

Ich hab jetzt schon irgendwo gelesen, dass Frauen, die gleich wieder schwanger waren und dazwischen nicht gearbeitet haben, nur den Grundbetrag von 300 Euro Elterngeld bekommen. Würde das in meinem Fall auch so sein?

Vielen Dank für eventuelle Antworten!
gast.1978763
26. Jun 2016 21:51
Re: das liebe Geld...
Ich kann dir nicht in allen Punkten weiterhelfen. Wenn du jetzt schwanger sein solltest, denke ich, wäre es schon in Ordnung bis August zu warten und deine Arbeit wieder anzufangen und dann mit Beschäftigungsverbot wieder rauszugehen. Die ersten 12 Wochen sind ja immer so eine Sache - ich würde daher abwarten.
Während des Beschäftigungsverbotes bekommst du dann ja dein volles Gehalt. Wenn dein Kind dann geboren wird, wird dein neues Elterngeld aus den letzten 12 Monaten vor der Geburt berechnet. Bei dir wäre es dann so, dass du in einigen dieser 12 Monate Elterngeld bezogen hast. Diese Monate werden bei der Berechnung ausgelassen. Für diese Monate wird dein Gehalt vor der ersten Schwangerschaft zugrunde gelegt.
Du schreibst, dass du 3 Monate Elterngeld geteilt hast. Hast du dir das Geld selbst geteilt? Das wäre wichtig zu wissen. Nur die Monate, in denen du offiziell Elterngeld erhalten hast, werden bei der Berechnung des neuen Elterngeldes ausgelassen.

Ich hatte auch 15 Monate Elternzeit. In den letzten 3 Monaten habe ich kein Elterngeld bekommen. Diese 3 Monate wurden dann leider bei der nächsten Berechnung mit "0" berücksichtigt - da ich ja weder Elterngeld noch Gehalt hatte.

Schwierig das Ganze. Hoffe, es war einigermaßen verständlich und ich konnte dir bei ein paar Fragen helfen.
Marly5
13. Jul 2016 12:30
Re: das liebe Geld...
Danke für deine Antwort!

ja ich werde warten, hab jetzt erst für den 1.8. einen arzttermin vereinbart - zumindest wenn bis dahin alles gut bleibt ;)
dann wird es allerdings knapp, da meine EZ nur bis 3.8. geht... muss ja auch noch zum betriebsarzt und dann meine vorgesetzten informieren. meine kollegen werden bestimmt auch sehr zwiegespalten reagieren.... ach wenn ich es nur schon hinter mir hätte :D

wegen dem elterngeld, ja ich habe offiziell das beim amt beantragt, dass ich die monate geteilt erhalte. ich kenn mich, hätte ich es selber teilen wollen, wär bestimmt nicht viel übrig geblieben ;)
allerdings kannte ich das so nicht, wie du es schreibst. ich dachte immer, dass die 12 monate, die einem an EG zustehen, dann rausgerechnet werden, aber die monate, die dann noch länger EZ genommen werden mit zählen zur neuen berechnung. also quasi die 3 monate das halbe elterngeld, dann die monate die jetzt im BV folgen würden und was noch übrig wäre, um die 12 monate voll zu bekommen, aus dem bv vor der 1.geburt.
naja, wenn alles gut wird und bleibt, kann ich ja dann im amt nochmal nachfragen, wie es im endeffekt richtig gerechnet wird... das ist echt ein kompliziertes thema!

liebe grüße
gast.1896271
17. Aug 2016 23:01
Re: das liebe Geld...
Hey!

Wir hatten anfangs auch ein paar Schwierigkeiten mit dem Finanziellen, bis mein Mann dann eine wichtige Entscheidung getroffen hatte. Da er sowieso mehr Zeit für uns haben wollte, hat er sich unter anderem bei http://garlandpub.com/axanta-test-und-m ... -kaeufers/ und anderen Seiten informiert und dann mithilfe einer Firma sein eigenes Unternehmen zum Verkauf angeboten und sich selbst einen Job in der Nähe gekommen.

So hatten wir nicht nur einen finanziellen Polster, sondern er hat sich auch mehr mit seiner Familie beschäftigen können.
gast.2296626
18. Aug 2016 21:01
Re: das liebe Geld...
Hallo marly

und was kam raus beim Arzt????

Bist Schwanger oder Nicht

Lg
babydoll3979
12. Sep 2016 15:56
Re: das liebe Geld...
Marly5 hat geschrieben:
> Danke für deine Antwort!
>
> ja ich werde warten, hab jetzt erst für den 1.8. einen arzttermin
> vereinbart - zumindest wenn bis dahin alles gut bleibt ;)
> dann wird es allerdings knapp, da meine EZ nur bis 3.8. geht... muss ja
> auch noch zum betriebsarzt und dann meine vorgesetzten informieren. meine
> kollegen werden bestimmt auch sehr zwiegespalten reagieren.... ach wenn ich
> es nur schon hinter mir hätte :D
>
> wegen dem elterngeld, ja ich habe offiziell das beim amt beantragt, dass
> ich die monate geteilt erhalte. ich kenn mich, hätte ich es selber teilen
> wollen, wär bestimmt nicht viel übrig geblieben ;)
> allerdings kannte ich das so nicht, wie du es schreibst. ich dachte immer,
> dass die 12 monate, die einem an EG zustehen, dann rausgerechnet werden,
> aber die monate, die dann noch länger EZ genommen werden mit zählen zur
> neuen berechnung. also quasi die 3 monate das halbe elterngeld, dann die
> monate die jetzt im BV folgen würden und was noch übrig wäre, um die 12
> monate voll zu bekommen, aus dem bv vor der 1.geburt.
> naja, wenn alles gut wird und bleibt, kann ich ja dann im amt nochmal
> nachfragen, wie es im endeffekt richtig gerechnet wird... das ist echt ein
> kompliziertes thema!
>
> liebe grüße



Ui das heißt also, ich habe ein Jahr Elternzeit + Elterngeld eingereicht...möchte jetzt aber verlängern auf 2 Jahre Elternzeit, das 2. Jahr dann ohne offizielles Geld sondern selbst finanziert.
Wenn ich dann in dem zweiten Jahr ein zweites Mal schwanger werde und meine Elternzeit sich weiter verlängert, erhalte ich dann überhaupt irgendwas an Geld oder sind es die 300€ Minimum? Hab ich das richtig verstanden?? :o

Glg
gast.1978763
15. Sep 2016 20:18
Re: das liebe Geld...
@babydoll: Ja, so ist es leider. Es zählen immer die letzten 12 Monate vor der Geburt. Wenn du in diesen 12 Monaten kein Elterngeld mehr bezogen hast und auch kein Gehalt bekommen hast, würdest du nur die 300€ bekommen.
Wenn du also wieder volles Elterngeld bekommen möchtest beim 2. Kind, solltest du erst ganz am Ende oder im Anschluss an die verlängerte Elternzeit wieder schwanger werden.
7 Beiträge • Seite 1 von 1
loading 19538...