Gehalt bei Beschäftigungsverbot

Das erste Schwangerschafts-Trimester
Elternforum
BjoernFunke
4. Sep 2016 13:09
Re: Gehalt bei Beschäftigungsverbot
Hallo,

in diesem Fall kann ich dich beruhigen: Du hast Recht. Allerdings würde ich dir empfehlen, das ganze auf jeden Fall ohne Anwalt zu lösen, da du sonst das Verhältnis zu deiner Chefin unwiederbringlich zerstören kannst.

LG
Julius
gast.1816746
25. Okt 2016 01:40
Re: Gehalt bei Beschäftigungsverbot
Hallo ich befinde mich gerade in einer ähnlichen Situation. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Habe einen unbefristeten vollzeitvertrag.
Nach meiner elternzeit habe ich meinem Vertrag vereinbart für 7 Monate teilzeit zu arbeiten. Diese Befristung geht bis zum 18.11.2016.

Jetzt bin ich wieder schwanger und im beschäftigungsverbot.

Was gilt ab dem 18.11. ?
Bekomme ich dieses gehalt weiter? Oder wieder mein vollzeit gehalt? Oder bekomme ich garnichts weil ich garnicht antreten kann ?

Würde mich sehr freuen wenn mir jemand helfen kann. Meine Personalabteilung konnte mir bisher keine Auskunft geben:(

Danke!
gast.1816746
25. Okt 2016 01:42
Re: Gehalt bei Beschäftigungsverbot
* dies war eine zusatzvereinbarung zum bestehendem vertrag!
gast.2259325
3. Nov 2016 21:35
Re: Gehalt bei Beschäftigungsverbot
Das was abgemacht ist gilt. Also ab den 18. solltest du das Gehalt des vollzeitvertrages bekommen.

Gruß
Nadle93
3. Nov 2019 20:56
Re: Gehalt bei Beschäftigungsverbot
Da ich in einer ähnlichen Situation bin. Aktuell Elternzeit mit 450€ Job. Wollte ich mal fragen ob mir einer von ihnen sagen kann wie es jetzt wirklich mit dem Berufsverbot und Elterngeld bei ihnen war ?

Liebe Grüße
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