Gehalt bei Beschäftigungsverbot

Das erste Schwangerschafts-Trimester
Elternforum
SabineU79
27. Feb 2014 10:13
Gehalt bei Beschäftigungsverbot
Hallo,
hab mal eine Frage, steht ja eigentlich schon oben :-)
ist alles ein bißchen "verwirrend"....
und zwar: meine Elternzeit (hab eine 2 jährige Tochter) war vorbei am 09.02.-
d.h. hätte ab dem 10.02. wieder angefangen zu arbeiten (Vollzeit)
- hatte aber direkt 2 Wochen Urlaub zur KiGa eingewöhnung
- jetzt bin ich wieder schwanger, bin nach der 1. Woche Urlaub
krankgeschrieben worden wg Blutungen
- habe während der Elternzeit im 2. Jahr auf 450,- € Basis gearbeitet

sooo: jetzt hat sich meine Chefin überlegt, dass sie, da ich ja eh Urlaub hatte und dann krank, mir im Februar auch nur 450,- € bezahlt, obwohl mein alter Arbeitsvertrag ja wieder ab 10.02. "auflebt"
Außerdem wirds auf ein baldiges Beschäftigungsverbot herauslaufen, hatte ich schon in meiner 1. Schwangerschaft, und Chefin sagte mir schon, dass sie ein Vorstellungsgespräch hatte mit jmd., der auch bald anfangen kann.
(Sie wollte von Anfang an nicht, dass ich wieder Vollzeit arbeite, da ich "zu teuer" bin...)
So, jetzt meine Frage(n):
1: was kann ich tun, dass ich meinen Lohn im Februar bekomme??? Will ja
nicht gleich zum Anwalt rennen.... :?
2: Wie wird das "Gehalt" während eines Beschäftigungsverbotes berechnet?
So, wie s im Vertrag steht, als Vollzeit-Gehalt? oder nach den letzten 3
Monaten? das wären ja dann nur je 450,-€??
in dem Fall wäre mein Februar-Gehalt ja noch wichtiger....
3: Worauf kann ich mich denn berufen?? Hat jmd "zufällig" ;) gerade nen
Paragraphen zur Hand??

Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich und jemand hier hat vielleicht ein bißchen Ahnung davon....
Und danke schonmal!!
vlg
Sabine
Nicole080380
27. Feb 2014 10:49
Re: Gehalt bei Beschäftigungsverbot
Hi,

Wenn ich das richtig verstehe bist du nach 2 jähriger Elternzeit wieder schwanger.
Das heißt du würdest irgendwann dieses Jahr wieder in Mutterschutz gehen.

In der wie vielten Woche bist du ?

Was wichtig wäre, was hast du mit deiner Chefin vereinbart zum Wiedereinstieg und warst du da bereits wieder schwanger.

Habt ihr einen Betriebsrat ?
Wenn ja würde ich da mal nach fragen, was rechtens ist in deiner Situation.

Dein Gehalt müsste bei eine, beschäftigungsverbot erst mal so berechnet werden, als wenn du normal krank bist, also 6 Wochen erhältst du dein reguläres Gehalt und dann den Rest von der Krankenkasse.
Würde mich aber da mal erst erkundigen.
Und wenn du in den 6 einen Tag arbeiten gehst und dann wieder krank bist fängt das alles von vorne an.
Nur wird dann deine Chefin erst recht sauer werden, das macht keiner mit.
Kannst du denn auch anders auf der Arbeit eingesetzt werden ?
Damit du nicht das beschäftigungsverbot bekommst.
Dein ag ist dir gegenüber verpflichtet nur einen Arbeitsplatz frei zu halten nach der Elternzeit, aber wenn du wieder schwanger bust dann müsste er dir zumindest eine Stelle anbieten, die dir körperlich zumutbar ist.
Hoffe das das alles richtig ist.

Viel Glück Kopf hoch

Lg nicole
gast.1160045
27. Feb 2014 11:05
Re: Gehalt bei Beschäftigungsverbot
Hallo :D
Ich kann dir leider nur berichten wie es bei mir ist.
ich bin nun in der 30. Woche schwanger und bin seit Mitte September zuhause. Bei meiner Großen Tochter war ich auch vom Anfang an zu Hause.( arbeite im Kindergarten als Erzieherin und meine Immunität ist nicht ausreichend)
Bei allen beiden Bechäftigungsverboten habe ich bis zum Anfang meines Mutterschutzes mein volles Gehalt von meiner Arbeitsstelle bekommen . Sogar Weihnachtsgeld.


Das mit dem Februar würde ich doch mal abklären lassen. Es hört sich irgendwie komisch an. Ich bin schon der Meinung das dein Gehalt im Feb. dir zu steht. Du hattest ja Urlaub ( der war ja mit ihr abgesprochen) und dann warst du ja krankgeschrieben.

Liebe grüße Mone
SabineU79
27. Feb 2014 13:42
Re: Gehalt bei Beschäftigungsverbot
Hallo,
ja, ich war zum Zeitpunkt des Wiedereinstiegs wieder schwanger, bin jetzt 8. ssw. Würde in Mutterschutz gehen glaub ich, Ende August oder Anfang September.
Vereinbart war nichts anderes, sie wollte zwar gerne, dass ich Teilzeit arbeite, hat mir auch mal einen Vertragsentwurf gegeben, den ich aber nicht unterschrieben habe und auch nicht hätte.
Also: ab 10.02. Vollzeit
Der Urlaub war auch genehmigt.
Das Beschäftigungsverbot hab ich in der 1. Schwangerschaft von Chefin selbst bekommen und währenddessen volles Gehalt
Arbeite im einer Tierarztpraxis. Bei uns gibts keinen Betriebsrat.
Glaube, sie ist eigentl ganz froh, wenn sie mir wieder eins geben kann, wie gesagt, ne Teilzeitkraft ist ihr lieber... und bei einem BV bekommt sie ja alles von der KK zurück.
und ich will ja auch nicht ewig krankgeschrieben sein, wollte nächste Woche wieder arbeiten, sofern die Blutungen besser sind.Momentan gehts nämlich einigermassen...
Deswegen halt meine Frage: bekomm ich während dem BV dann volles Gehalt da mein Vetrag ja wieder läuft inzwischen-
oder 450,- €, da das die letzten 3 Monate mein Gehalt war.
Ja, und wg Februar sprech ich nochmal mit ihr.
Hab inzw was im Internet gefunden.

Danke jedenfalls!!
vlg
Nicole080380
27. Feb 2014 14:57
Re: Gehalt bei Beschäftigungsverbot
Hi,

Ich würde mit deiner Chefin das Gespräch Suchen und versuchen alles zu klären. Signalisiere ihr das du gewillt bist zu arbeiten, solange dein Zustand es dir erlaubt.
Ich weiß nicht ob es noch sinnvoll wäre wenn du dich bei der Berufsgenossenschaft erkundigst, kenne mich bei Tierärzten nicht aus.
Nur im Handel halt.

Alles gute dir und deinem Krümel :D
gast.917724
27. Feb 2014 15:18
Re: Gehalt bei Beschäftigungsverbot
Arbeitsrechtlich ist es völlig unerheblich, wann Du schwanger warst und ob Du mit Deiner Chefin darüber geredet hast oder nicht.

Ansonsten gilt seit dem 10.02. der reguläre Arbeitsvertrag, unabhängig von Urlaub und/oder Krankheit.

Im BV steht Dir Dein VOLLES Gehalt zu, die geringfügige Beschäftigung während der Elternzeit ist unerheblich.

Dazu § 11 MuSchuG:

"(...) Wird das Arbeitsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft begonnen, so ist der Durchschnittsverdienst aus dem Arbeitsentgelt der ersten 13 Wochen oder drei Monate der Beschäftigung zu berechnen. (...)"
SabineU79
27. Feb 2014 17:09
Re: Gehalt bei Beschäftigungsverbot
Gut, das ist ja schonmal super!
aber woher weiß ich denn , dass die geringfügige Beschäftigung unerheblich ist??
Steht das auch irg. wo?? Weil drüber bei § 11 steht ja, dass die letzten 13 Wochen, bzw 3 Monate zugrunde gelegt werden...

Mit Chefin gesprochen hab ich ja schon, sie weiß, dass ich gern arbeiten möchte, sobald ich wieder kann.
Nur gehts da halt ums Geld.... und ich hatte bißchen Angst, dass sie mich heimschickt und ich dann mit SEHR wenig da stehe.... Hat ja auch Auswirkungen aufs Mutterschaftsgeld, Elterngeld etc....Bin davon ausgegangen, schon noch ne zeitlang zuarbeiten.
Das Beschäftigungsverbot in der letzten SS hatte ic hauch erst ab dem 6. ss Monat.
Aber diesmal glaub ich schon bald.... :-(

DANKE :)
vlg
gast.917724
27. Feb 2014 18:20
Re: Gehalt bei Beschäftigungsverbot
Nein, der von mir zitierte Ausschnitt aus dem §11 sagt ja eben, dass bei einem gerade begonnenen Arbeitsverhältnis NACH Eintritt der Schwangerschaft eben nicht rückwirkend sondern voraus berechnet wird. Also würde bei einem BV zu Grunde gelegt werden, was Du in den ersten 13 Wochen Deines Arbeitsverhältnisses verdienen WÜRDEST!
SabineU79
27. Feb 2014 19:06
Re: Gehalt bei Beschäftigungsverbot
Aha , kapiert :)
Weils sozusagen ein "neues" Arbeitsverhältnis ist!?

Dankeschön!!
Bin echt erleichtert jetzt!!
:D
vlg
Sabine
gast.917724
27. Feb 2014 19:12
Re: Gehalt bei Beschäftigungsverbot
Ja, genau ;)
gast.1567948
7. Mär 2014 23:13
Re: Gehalt bei Beschäftigungsverbot
Hallo, am besten du rufst deine Krankenkasse mal an, zwar zahlt deine Chefin im BV dein Gehalt an dich, bekommt es aber von der Krankenkasse zurück!

Zahlen muss Sie dein komplettes Gehalt, war selber im BV und hab das komplette Gehalt + Zuschläge( berechnet aus den letzen 3 Monaten vor SS) bekommen!

Viel Glück
gast.1830852
12. Jun 2016 22:37
Re: Gehalt bei Beschäftigungsverbot
Hallo,
Ist zwar schon eine Weile her, aber habe durch das Durchforsten der Suchmaschine deinen Beitrag gefunden und werde mich vermutlich in derselben Situation befinden... also werde so um die 8.SSW sein und dann lebt mein alter 100% Vertrag nach zwei Jahren Elternzeit wieder auf (habe währenddessen auch Teilzeit gearbeitet).
Darf ich fragen ob du während deines BV volles Gehalt bekommen hast? Verstehe diesen Paragraphen nämlich nicht, denn verstehe es so, dass es drei Monate vor der SS berechnet würde, und das wäre ja von der Teilzeitstelle :roll:
gast.1612163
12. Jul 2016 14:19
Re: Gehalt bei Beschäftigungsverbot
Hallo Big-Pat

Ich denke in deinem Fall wird auch das im BV gezahlt was du in den ersten 13 Wochen der Vollzeitstelle verdienen wirst. Eine Schwangere darf keine finanziellen Einbußen haben. Hab momentan acuh ziemlich Stress deswegen. War eben noch beim Anwalt weil ich einfach die Schnauze voll habe. Ich arbeite in der Gastronomie und das Restaurant hat (bis auf Sonntags) nur abends geöffnet. Jetzt darf ich aber abends nur noch bis 8 arbeiten und das bringt ja nichts. Deswegen gehe ich nur noch Sonntags mittags für 3 Stunden arbeiten. Das sind locker 300 Euro die mir da monatlich fehlen.

LG
ProfiPapa
17. Jul 2016 17:35
Re: Gehalt bei Beschäftigungsverbot
Rede mal mit deinem Anwalt darüber.
MissSchneckie
19. Jul 2016 17:24
Re: Gehalt bei Beschäftigungsverbot
Hallo,

soweit mit bekannt ist muss dein AG dir eine zumutbare Tätigkeit zur Verfügung stellen.Kann er das nicht so müsste er dich ins BV schicken.Wenn es aber wie in deinem Fall nur aufs Wochenende fällt kann dich auch dein Frauenarzt bzw Frauenärztin ins BV schicken.Wenn die Gesundheitlichen aspekte gegeben sind.Wenn du mit deinem Arzt darüber sprichst wird sich bestimmt ne Lösung finden.Wenn du im BV bist bekommst du den Durchschnitsvetdienst der letzten 3 Monate.Gilt auch für Minijobber.LG und viel Glück.
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