Teilzeit-Beschäftigung in elternzeit

Aus dem Baby ist ein Kleinkind geworden
Elternforum
mia1911
11. Apr 2017 20:27
Teilzeit-Beschäftigung in elternzeit
Hallo Zusammen,

bräuchte mal euer schwarmwissen.

Meine elternzeit endet ende November nach 2 jahren. Gerne möchte ich um ein Jahr verlängern, dazu in elternzeit ab September in teilzeit arbeiten gehen.

Bei meinem Arbeitgeber die einzige Chance in teilzeit einzusteigen.

Nun frage ich mich was passiert wenn ich den vereinbarten Termin 01.09. nicht einhalten kann (eingewöhnung krippe dauert doch länger).

Gibt es hier eine rechtliche Grundlage? Kann der Termin problemlos verschoben werden? Auf Kulanz seitens meines Arbeitgebers ist nicht zu hoffen.

Oder kann zur Not von der teilzeit in elternzeit auch zurückgetreten werden und mein bisheriger vollzeit-Arbeitsvertrag ruht weiter bis zum ende der elternzeit nach 3 jahren.

Ich hoffe man versteht was meine 😆

Danke für eure Unterstützung .

Liebe grüße
gast.1978763
13. Apr 2017 11:12
Re: Teilzeit-Beschäftigung in elternzeit
Also, ich glaube, dass nachträgliche Änderungen immer nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich sind. Für die Eingewöhnung im Kindergarten solltest du mindestens 4 Wochen einplanen. Da dein Kind ja dann vermutlich schon 2 Jahre alt ist, wirst du damit sicher auch hinkommen. Ansonsten würde ich mir einen Notfallplan machen. Vielleicht kann ja die Oma die Eingewöhnung weiter machen oder der Papa nimmt Urlaub. Wäre ja nur für den Fall, dass es wirklich länger dauert.
Oder aber du fängst von vorn herein erst zum 15.09. Oder zum 01.12. an zu arbeiten, wenn das möglich ist. Dann hast du keinen Druck.
gast.1764495
21. Apr 2017 09:57
Re: Teilzeit-Beschäftigung in elternzeit
Also meines Wissens nach ist es so, dass dir die 3 Jahre Elternzeit zustehen und du auch nach den 2 Jahren genehmigter Elternzeit noch auf das eine Jahr bestehen kannst und der AG dir das auch nicht ausschlagen darf. Wenn du vor deiner Elternzeit Vollzeit gearbeitet hast, dann muss dein AG dich auch wieder Vollzeit einstellen, denn das ist Gesetz, dass du nach der Elternzeit Anspruch auf eine gleichwertige Stelle (heißt, vorher Vollzeit dann nach Elternzeit wieder Vollzeit mit dem selben Verdienst) hast. Ich meine du darfst doch während der Elternzeit auch maximal nur auf geringfügiger Basis (also 450 Euro) in Teilzeit arbeiten kommen. Wir haben hier auch aktuell bei einer Kollegin den Fall, sie ist och bis Oktober in Elternzeit, kommt aber seit März in Teilzeit auf 400 Euro Basis.

Also von daher, müsste eine Verlängerung der Elternzeit meiner Meinung nach möglich sein, egal was dein AG sagt. Aber wenn du Rechtschutz hast, würde ich mal einen Anwalt anrufen, das ist ja kostenlos, telefonische Erstberatung.
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